Fristen Nebenkostenabrechnung

  • Frage zu den Fristen bei der Nebenkostenabrechnung:
    Annahme:
    - der Abrechnungszeitraum ist stets das Kalenderjahr (01.01 bis 31.12.)
    - die Abrechnung enthält Positionen die unterjährig abgerechnet werden

    Ist das folgende Beispiel zulässig?:

    Abrechnungszeitraum ist 2009, Abrechnung erfolgt Ende 2010 mit u.a. folgenden Positionen:

    Wasser und Strom: Oktober 2008 bis September 2009
    Gebäudeversicherung: Dezember 2008 bis November 2009

    => Dürfen die Monate in 2008 noch Ende 2010 abgerechnet werden?

    Vielen Dank und Grüße,
    Iris

  • Klar, dass die abgerechnet dürfen. Soll der Vermieter etwa nach Erhalt einer dieser Rechnungen jeweils eine Nebenkostenabrechnung erstellen?

    Der VM darf sich 12 Monate Zeit nach Ende des Abrechnungszeitraums nehmen, um die Abrechnung zu erstellen. In diese Abrechnung gehören netürlich nur die Rechnungen hinein, die während des Abrechnungszeitraums eingegangen sind.

  • Hallo iris,

    "Wasser und Strom: Oktober 2008 bis September 2009
    Gebäudeversicherung: Dezember 2008 bis November 2009
    => Dürfen die Monate in 2008 noch Ende 2010 abgerechnet werden?"

    M.M.n. ja.
    Aaber: es lassen sich auch i.d.R. die genauen Verbräuche im Kalenderjahr errechnen, da bei meinen beiden EVUs (K+MG) auch die Zwischenstände per 31.12. auf den Rechnungen aufgeführt sind.
    Aktuell: ab 01.01.11 werden die Strompreise drastisch erhöht. Allein schon deshalb werden die EVUs die Abrechnungen entsprechend gestalten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!