Beiträge von iris.13

    Frage zu den Fristen bei der Nebenkostenabrechnung:
    Annahme:
    - der Abrechnungszeitraum ist stets das Kalenderjahr (01.01 bis 31.12.)
    - die Abrechnung enthält Positionen die unterjährig abgerechnet werden

    Ist das folgende Beispiel zulässig?:

    Abrechnungszeitraum ist 2009, Abrechnung erfolgt Ende 2010 mit u.a. folgenden Positionen:

    Wasser und Strom: Oktober 2008 bis September 2009
    Gebäudeversicherung: Dezember 2008 bis November 2009

    => Dürfen die Monate in 2008 noch Ende 2010 abgerechnet werden?

    Vielen Dank und Grüße,
    Iris

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