Frage zu den Fristen bei der Nebenkostenabrechnung:
Annahme:
- der Abrechnungszeitraum ist stets das Kalenderjahr (01.01 bis 31.12.)
- die Abrechnung enthält Positionen die unterjährig abgerechnet werden
Ist das folgende Beispiel zulässig?:
Abrechnungszeitraum ist 2009, Abrechnung erfolgt Ende 2010 mit u.a. folgenden Positionen:
Wasser und Strom: Oktober 2008 bis September 2009
Gebäudeversicherung: Dezember 2008 bis November 2009
=> Dürfen die Monate in 2008 noch Ende 2010 abgerechnet werden?
Vielen Dank und Grüße,
Iris