Hallo,
wir wären Erstmieter einer Neubauwohnung und eine EBK wird gestellt. Nun steht im Mietvertrag zu EBK folgendes:
"Die Mieträume sind mit folgendem Gegenständen ausgestattet: Komplette Einbauküche mit elektrischen Geräten. Der Mieter haftet für alle Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs und ist auch für die Wartung und die Reparatur der Küche verantwortlich"
Frage: Heißt letzter Teil des Satzes ggf., dass wir auch bei sachgemäßen Gebrauch verantwortlich sind für alle Reparaturen egal in welcher Höhe? Müssen wir dann auch bspw. einen kaputten Herd ersetzen und selbst bezahlen?
Ergänzung: Weiter unten steht noch zu § "Instandhaltung der Mieträume"
"Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Reparaturen an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz und Kocheinrichtungen, Fenster (...) zu übernehmen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 100,- EURO und bei mehreren Reparaturen im Jahr der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresgrundmiete nicht übersteigt."
Theoretisch widersprechen sich beide Absätze.
Klarstellung: Es geht nur um Reparaturen an der EBK die der Mieter nicht selbst verschuldet.
Vielen Dank.