EBK: müssen wir Geräte vollständig bezahlen aufgrund bestimmter Klausel?

  • Hallo,
    wir wären Erstmieter einer Neubauwohnung und eine EBK wird gestellt. Nun steht im Mietvertrag zu EBK folgendes:

    "Die Mieträume sind mit folgendem Gegenständen ausgestattet: Komplette Einbauküche mit elektrischen Geräten. Der Mieter haftet für alle Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs und ist auch für die Wartung und die Reparatur der Küche verantwortlich"

    Frage: Heißt letzter Teil des Satzes ggf., dass wir auch bei sachgemäßen Gebrauch verantwortlich sind für alle Reparaturen egal in welcher Höhe? Müssen wir dann auch bspw. einen kaputten Herd ersetzen und selbst bezahlen?

    Ergänzung: Weiter unten steht noch zu § "Instandhaltung der Mieträume"
    "Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Reparaturen an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz und Kocheinrichtungen, Fenster (...) zu übernehmen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 100,- EURO und bei mehreren Reparaturen im Jahr der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresgrundmiete nicht übersteigt."

    Theoretisch widersprechen sich beide Absätze.
    Klarstellung: Es geht nur um Reparaturen an der EBK die der Mieter nicht selbst verschuldet.

    Vielen Dank.

  • "Die Mieträume sind mit folgendem Gegenständen ausgestattet: Komplette Einbauküche mit elektrischen Geräten. Der Mieter haftet für alle Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs und ist auch für die Wartung und die Reparatur der Küche verantwortlich"

    Das ist nur teilweise richtig. Für normale Reparaturen ist der Vermieter verantwortlich, denn die EBK ist fester Bestandteil der Wohnung.

  • Wenn die Einbauküche ausdrücklicher Bestandteil des Mietvertrags ist, kann der Vermieter hier nicht sämtliche Reparaturen auf den Mieter abwälzen. Hier der Verweis auf § 535 BGB.

    Zitat

    Ergänzung: Weiter unten steht noch zu § "Instandhaltung der Mieträume"

    Das ist die klassische Kleinstreparaturklausel, die hier sicher auch Instandhaltungen an der EBK beinhaltet. Das heißt aber nicht, dass Du hier sämtliche Reparaturen auf deine Kosten durchführen musst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das ist die klassische Kleinstreparaturklausel, die hier sicher auch Instandhaltungen an der EBK beinhaltet. Das heißt aber nicht, dass Du hier sämtliche Reparaturen auf deine Kosten durchführen musst.


    ... sondern nur nur, wenn es sich um Teile der EBK handelt, die dem Zugriff des Mieters unterliegen, bspw. Griffe.

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