Probleme mit den Vermietern, Tierhaltung, Kaution, streit und Terror

  • Hallo,

    Ich weis mir nicht mehr zu helfen und hoffe mir kann hier irgend jemand helfen.

    Mein Partner, ich und 3 Kinder sind vor genau einem Jahr hier eingezogen. Nach unserem Einzug ist uns aufgefallen das die Dusche im Bad nicht benutzbar war. Wasser lief nicht ab, nur kaltes Wasser. Es hat ein halbes Jahr gedauert bis der Vermieter das gerichtet hat, nach Androhung das wir die Miete dementsprechend kürzen werden. Der Vermieter hat unsere Kaution die wir schon vor dem Einzug gezahlt haben nicht angelegt sondern ausgegeben. Wir haben auch da über ein halbes Jahr Zeit gegeben uns einen Nachweis zu geben das die Kaution angelegt wurde. Nachdem das nicht geschah, haben wir uns dazu entschieden die Kaution mit der Miete zu verrechnen. Bzw auf 3 Mieten aufgeteilt, weniger zu zahlen.
    Der Vermieter hat das akzeptiert. Das war vor 2 Monaten. Nun ist es seid her so das die Frau vom Vermieter ständig irgendwas zu meckern hat. Man beschwert sich über einen Sandkasten im Garten, über die Hasenkäfige (letzten Sommer war das kein Problem) Wir wohnen im Erdgeschoss und die Vermieter oben. Wir sind letztens abends im dunkeln draußen gesessen als die Vermieterin oben hysterisch rum gebrüllt hatte. Dabei machte sie Fotos vom Garten. Teilweise gießt die mehrere male am Tag ihre Pflanzen auf dem Balkon. Wobei ich eher denke sie kippt komplette Eimer Wasser runter. Das Wasser ist voller Erde und verdreckt uns den Sonnenschirm und die Terrasse. Man muss auch aufpassen wo man sitzt sonst bekommt man eine Dusche. Abgesehen davon das da oben auch so ständig Gebrüll ist. Ich wurde von der 15 Jährigen Tochter schon mehrmals als Hure und behindert bezeichnet, mir wurde der Mittelfinger gezeigt.
    Man beschwert sich über uns das wir nicht Rasen mähen würden, ich würde das gerne tun, man hat aber nie etwas zu uns gesagt das wir das auch machen sollen /könnten. Es steht darüber auch nichts im Mietvertrag.
    Abgesehen von noch mehreren Kleinigkeiten wie z.b das wir 50€ für den Stellplatz fürs Auto zahlen und der Vermieter oder Gäste von ihm selbst den Parkplatz nutzen. Seid dem wir meinten wir würden die 50€ nicht mehr zahlen ist das kein Problem mehr. Abgesehen davon steht auch im Mietvertrag das die Müll Gebühren in den Nebenkosten enthalten sind. Er meinte dann wir müssen das selbst zahlen und das hätte er so nicht vorgesehen. Der Mietvertrag stammt von einem Makler und er hat ihn sich selbst wohl nicht komplett durch gelesen! Letztes Jahr haben wir die Müll gebühren selbst gezahlt, seid Anfang diesem Jahr zahlen wir 20€ weniger Miete und kümmern uns selbst um den Müll. Wir sind hier die einzigen im Haus die Müllmarken auf den Eimern haben. Ich frage mich manchmal was die mit ihrem Müll machen.

    Nun das größte Problem an der ganzen Sache. Wir haben uns vor über einem halben Jahr 2 Katzen geholt ohne den Vermieter vorher um Erlaubnis zu fragen. Wir haben uns danach gerichtet das Vermieter Haustiere und auch Katzen ja nicht verbieten dürfen. Abgesehen davon gehen die Katzen auch nur über die Terrasse ins Haus. Also die kommen in keinster Weise mit den Katzen in Berührung.
    Auch vor ca 2 Monaten hat der Vermieter bzw seine Frau durch Zufall gesehen das eine Katze auf unserer Terrasse liegt, während sie an den Steinen dort gegärtnert hat. Während meine Katze da lag!
    Nun hat sie auf einmal eine Phobie und terrorisiert wo es nur geht.
    Gestern hat sie die Wäschespinne aus dem Garten getan, die wir auch immer mit nutzen durften. Was auch nie ein Problem war.

    Wir können und wollen aber nicht einfach ausziehen. Die Kinder fühlen sich abgesehen von dem Theater wohl hier, gehen in Schule und Kindergarten. Das ganze wäre eine Sache die wieder Geld kosten würde, was wir aber nicht haben.
    Die Miete wird jeden Monat gezahlt, also es gibt keine Mietschulden oder ähnliches.
    Wir machen nichts kaputt, sind nicht laut. Ich reagiere auch nicht darauf wenn da oben gebrüllt wird. Auch wenn das tierisch nervt.

    Um unsere Katzen zu verscheuchen schüttet die Frau Essig an die Hauswand und auf die Terrasse. Die Katzen stört das nicht, sondern uns! Es ist da nicht mehr möglich draußen zu sitzen. Aber dafür zahlen wir ja auch Miete!

    Man meinte zu uns die Katzen müssen weg. Ich sagte nein! Ich denke auch, selbst wenn wir die Katzen weg geben würden, würde sich da nichts ändern. Ich glaube halt nicht das man uns dann wieder freundlich grüßen würde.

    Was können wir denn tun? Müssen wir die Katzen weggeben die nun schon so lange bei uns sind? Können wir die Miete mindern, oder damit drohen wenn man weiterhin Essig auf unsere Terrasse schüttet?

    Mit dem Mann kann man reden, aber mit der Frau gar nicht. Ich glaube das auch er sich schon für seine Frau schämt. ich denke er hätte auch nicht wirklich was dagegen wenn die Katzen bleiben würden.
    Der Vermieter hatte sich letztens bei meinem Partner für seine Frau entschuldigt "sie hat ihre Tabletten nicht genommen". Sie sei wohl auch depressiv.

    Ich hoffe jemand hat einen Tipp für mich. Auch was die Katzen betrifft. Es wurden auch schon 2 so "Katzenschreck" Teile im Garten aufgestellt. Unsere Katzen lässt das glücklicherweise kalt.
    Ich habe im Internet auch nichts genaues gefunden wie es damit rechtlich aussieht. Es wird ja oft individuell geurteilt.

    Danke und Grüße Nathalija

  • Hallo,

    zuallererst: Hier müsste man wirklich mal die Version des Vermieters hören, um sich ein realistisches Bild machen zu können.

    1. Die Reparatur der Dusche hat 1/2 Jahr gedauert???? Dann war das Problem scheinbar doch nicht so gravierend, sonst hätten Sie viel mehr Druck gemacht (z.B. schriftlich Reparatur angemahnt mit Fristsetzung; falls Frist verstreicht: Mietminderung um Betrag xy.).

    2. Die Kaution wird für Sie erst wieder bei Auszug relevant. Letztendlich kann es Ihnen ja egal sein, was der Vermieter damit macht. (natürlich ist die Rechtslage so, dass er es insolvenzsicher anlegen muss, schon klar..) dennoch: es ist erst einmal für Sie egal. Woher wissen Sie denn, dass er (genau) dieses Geld schon ausgegeben hat?

    3. Sie haben die Miete (unrechtmäßig) gekürzt (um den Kautionsbetrag). Wenn Sie mit 2 Kaltmieten (bzw. 1 KM + xy) im Rückstand sind, kann Ihnen fristlos gekündigt werden.

    4. Bevor Sie sich die Katzen zugelegt haben, hätten Sie den Vermieter um Erlaubnis fragen müssen. Ich bin mir sicher, dass dies auch in ihrem Mietvertrag steht. Bitte nachschauen! Der Vermieter kann zwar nur in wenigen Fällen der Katzenhaltung ablehnen, allerdings handelt es sich hier um ein Zweifamilienhaus (oder EFH mit ELW), in dem der Vermieter mit wohnt. Hier gibt es sicher mehr Spielraum für den Vermieter - weiß ich nicht genau, müsste man sich informieren.

    5. Haben Sie den Garten mit gemietet? Falls darüber nichts im Mietvertrag steht, können Sie auch nicht einfach einen Sandkasten aufstellen. Den Rasen müssten Sie dann natürlich dementsprechend auch nicht mähen.

    Zusammenfassend möchte ich damit sagen, dass auch Sie durch ihre vielen eigenmächtigen Handlungen sich doch sehr "unnachbarschaftlich" verhalten haben - wenn auch die Vermieterin möglicherweise ihren Anteil dazu beigetragen hat.

    Wie das alles rechtlich zu werten ist: fragen Sie einen Fachanwalt (Mietvertrag mitnehmen nicht vergessen).

    Viele Grüße,
    anonym2

  • Hallo,
    Danke für die Antwort.
    Wir haben das mit der Dusche beim Vermieter immer wieder angesprochen. Es hieß immer wieder er kümmert sich aber nichts ist passiert. Erst als wir mit der Mietkürzung gedroht haben.

    Der Vermieter sagte uns selbst er hätte die Kaution nicht mehr. Wir haben uns da informiert und das ist wohl schon rechtlich die Miete dementsprechend einzubehalten bis der Vermieter nachweisen kann das er die Kaution angelegt hat. Das ist aber bis heute nicht passiert.

    Bei dem Garten haben wir nur mündlich darüber geredet das wir den mitnutzen dürfen. Mähen wäre ja wie gesagt auch kein Problem wenn man es ruhig angesprochen hätte.

  • Der Vermieter sagte uns selbst er hätte die Kaution nicht mehr. Wir haben uns da informiert und das ist wohl schon rechtlich die Miete dementsprechend einzubehalten bis der Vermieter nachweisen kann das er die Kaution angelegt hat.


    Klingt wie unzulässige Selbstjustiz.

  • Hallo Nathalija,

    da habt ihr und der Vermieter aber einen großen Gedankenfehler:

    Wenn ihr doch die Kaution mittlerweile "abgewohnt" habt, also mit regulären Mietzahlungen verrechnet und ergo weniger Miete gezahlt habt, so hat der Vermieter doch gar keine Kaution mehr, die er anlegen könnte. Ihr müsstet ihm also den Betrag, um den ihr die Miete wegen Kautionsverrechnung gemindert habt, erst einmal wieder zurückzahlen, damit er diese dann anlegen kann.

    Gruß,
    anonym2

  • Hallo,

    ich muss meine Ausführung mal ergänzen:

    Ich habe mal etwas recherchiert: Ihr meint wahrscheinlich, dass ihr von euren Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht habt (also weniger Miete bis zur Höhe der Kaution).

    Sobald der Vermieter also den Nachweis erbracht hat, müsstet ihr den Kautionsbetrag wieder dem Vermieter zurückgeben.

    Wieder was gelernt;)

    Gruß,
    anonym2

  • Wir müssen ihm das Geld für die Kaution wohl dann zahlen, bzw die Miete die damit noch offen wäre nachzahlen im Fall das er die Kaution noch anlegen sollte.
    Theoretisch müsste er dieses Geld ja haben, wir haben es ihm ja gezahlt.
    Aber klar, im Fall das er das nicht mehr macht gibts eben keine Kaution mehr.

  • Wir müssen ihm das Geld für die Kaution wohl dann zahlen, bzw die Miete die damit noch offen wäre nachzahlen im Fall das er die Kaution noch anlegen sollte.
    Theoretisch müsste er dieses Geld ja haben, wir haben es ihm ja gezahlt.
    Aber klar, im Fall das er das nicht mehr macht gibts eben keine Kaution mehr.

    Genau so ist es :)


    Hahahaha...

  • Hallo,

    zuallererst: Hier müsste man wirklich mal die Version des Vermieters hören, um sich ein realistisches Bild machen zu können.

    1. Die Reparatur der Dusche hat 1/2 Jahr gedauert???? Dann war das Problem scheinbar doch nicht so gravierend, sonst hätten Sie viel mehr Druck gemacht (z.B. schriftlich Reparatur angemahnt mit Fristsetzung; falls Frist verstreicht: Mietminderung um Betrag xy.).

    2. Die Kaution wird für Sie erst wieder bei Auszug relevant. Letztendlich kann es Ihnen ja egal sein, was der Vermieter damit macht. (natürlich ist die Rechtslage so, dass er es insolvenzsicher anlegen muss, schon klar..) dennoch: es ist erst einmal für Sie egal. Woher wissen Sie denn, dass er (genau) dieses Geld schon ausgegeben hat?

    3. Sie haben die Miete (unrechtmäßig) gekürzt (um den Kautionsbetrag). Wenn Sie mit 2 Kaltmieten (bzw. 1 KM + xy) im Rückstand sind, kann Ihnen fristlos gekündigt werden.

    4. Bevor Sie sich die Katzen zugelegt haben, hätten Sie den Vermieter um Erlaubnis fragen müssen. Ich bin mir sicher, dass dies auch in ihrem Mietvertrag steht. Bitte nachschauen! Der Vermieter kann zwar nur in wenigen Fällen der Katzenhaltung ablehnen, allerdings handelt es sich hier um ein Zweifamilienhaus (oder EFH mit ELW), in dem der Vermieter mit wohnt. Hier gibt es sicher mehr Spielraum für den Vermieter - weiß ich nicht genau, müsste man sich informieren.

    5. Haben Sie den Garten mit gemietet? Falls darüber nichts im Mietvertrag steht, können Sie auch nicht einfach einen Sandkasten aufstellen. Den Rasen müssten Sie dann natürlich dementsprechend auch nicht mähen.

    Zusammenfassend möchte ich damit sagen, dass auch Sie durch ihre vielen eigenmächtigen Handlungen sich doch sehr "unnachbarschaftlich" verhalten haben - wenn auch die Vermieterin möglicherweise ihren Anteil dazu beigetragen hat.

    Wie das alles rechtlich zu werten ist: fragen Sie einen Fachanwalt (Mietvertrag mitnehmen nicht vergessen).

    Viele Grüße,
    anonym2

    zu Punkt 2 und 3

    das ist völliger Unsinn,es ist NICHT egal was der Vermieter mit der Kaution macht.
    der Vermieter hat die Kaution wie du schon sagst getrennt von seinem Vermögen (auch kein neues Sparbuch das auf seinen Namen läuft) anzulegen,und dem Mieter auf Verlangen ein Nachweis darüber vorzulegen.

    ansonsten kann man sehr wohl den Kautionsbetrag von der Miete solange zurückhalten bis der Vermieter dies nachweist!

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