Beiträge von Stevi

    Hi,

    es gibt zwar schon ein Thema weiter unten zum Eigenbedarf,aber da wollte ich mich der Übersicht halber nicht mit dran hängen.

    zu meinem Fall :

    ich wohne mit meiner Lebenspartnerin in einer 4 Raumwohnung in einem 3 Parteien Haus.

    das Haus und alle Wohnungen bis auf eine gehören unserem Vermieter (der auch Eigentümer des gesamten Hauses ist)

    eine Wohnung im Haus gehört aber einem anderen Eigentümer.(vor Jahren mal einzeln verkauft)

    unsere Wohnung und noch eine die dem Hauseigentümer gehören sind vermietet.

    jetzt will unser Vermieter,die Wohnung in der wir wohnen zum ersten mal verkaufen.(der Interessent hat auch schon angekündigt dort selbst nach dem Kauf per Eigenbedarf einziehen zu wollen)

    gilt hier die verlängerte Sperrfrist von 3 Jahren,oder nur die "normale" von 3 Monaten?(wir wohnen dort seit ca. 1 Jahr)

    ich steige da im Internet und in den Gesetzen nicht ganz durch.

    mein Problem ist das ich nicht weiß ob dadurch das die eine Wohnung vor Jahren an einen anderen Eigentümer verkauft wurde auch unsere und die andere Wohnung die dem Hauseigentümer,also unserem Vermieter gehören automatisch damit in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden.

    oder ob dies erst nach dem erstmaligen Verkauf der jeweiligen Wohnung als Eigentumswohnung gilt?


    Also kurz gesagt : 3 Parteien Haus,das Haus sowie 2 Wohnungen gehören dem Hausbesitzer und zugleich unserem Vermieter,1 Wohnung wurde vor Jahren einzeln zum ersten mal an eine andere Person verkauft,wurde durch diesen Verkauf automatisch auch aus den verbleibenen 2 Wohnungen eine Eigentumswohnung obwohl sie nie verkauft wurden und immer noch unserem Vermieter gehören?

    Hallo,

    zuallererst: Hier müsste man wirklich mal die Version des Vermieters hören, um sich ein realistisches Bild machen zu können.

    1. Die Reparatur der Dusche hat 1/2 Jahr gedauert???? Dann war das Problem scheinbar doch nicht so gravierend, sonst hätten Sie viel mehr Druck gemacht (z.B. schriftlich Reparatur angemahnt mit Fristsetzung; falls Frist verstreicht: Mietminderung um Betrag xy.).

    2. Die Kaution wird für Sie erst wieder bei Auszug relevant. Letztendlich kann es Ihnen ja egal sein, was der Vermieter damit macht. (natürlich ist die Rechtslage so, dass er es insolvenzsicher anlegen muss, schon klar..) dennoch: es ist erst einmal für Sie egal. Woher wissen Sie denn, dass er (genau) dieses Geld schon ausgegeben hat?

    3. Sie haben die Miete (unrechtmäßig) gekürzt (um den Kautionsbetrag). Wenn Sie mit 2 Kaltmieten (bzw. 1 KM + xy) im Rückstand sind, kann Ihnen fristlos gekündigt werden.

    4. Bevor Sie sich die Katzen zugelegt haben, hätten Sie den Vermieter um Erlaubnis fragen müssen. Ich bin mir sicher, dass dies auch in ihrem Mietvertrag steht. Bitte nachschauen! Der Vermieter kann zwar nur in wenigen Fällen der Katzenhaltung ablehnen, allerdings handelt es sich hier um ein Zweifamilienhaus (oder EFH mit ELW), in dem der Vermieter mit wohnt. Hier gibt es sicher mehr Spielraum für den Vermieter - weiß ich nicht genau, müsste man sich informieren.

    5. Haben Sie den Garten mit gemietet? Falls darüber nichts im Mietvertrag steht, können Sie auch nicht einfach einen Sandkasten aufstellen. Den Rasen müssten Sie dann natürlich dementsprechend auch nicht mähen.

    Zusammenfassend möchte ich damit sagen, dass auch Sie durch ihre vielen eigenmächtigen Handlungen sich doch sehr "unnachbarschaftlich" verhalten haben - wenn auch die Vermieterin möglicherweise ihren Anteil dazu beigetragen hat.

    Wie das alles rechtlich zu werten ist: fragen Sie einen Fachanwalt (Mietvertrag mitnehmen nicht vergessen).

    Viele Grüße,
    anonym2

    zu Punkt 2 und 3

    das ist völliger Unsinn,es ist NICHT egal was der Vermieter mit der Kaution macht.
    der Vermieter hat die Kaution wie du schon sagst getrennt von seinem Vermögen (auch kein neues Sparbuch das auf seinen Namen läuft) anzulegen,und dem Mieter auf Verlangen ein Nachweis darüber vorzulegen.

    ansonsten kann man sehr wohl den Kautionsbetrag von der Miete solange zurückhalten bis der Vermieter dies nachweist!

    werden wir uns anschauen die Abrechnung der Heiz/Warmwasserkosten.

    ja das haben wir auch so gelesen das Heizkosten nicht mit drin sein dürfen.

    also Heizkosten und Warmwasser muß er dann abrechnen.

    es steht auch nicht im Vertrag was alles in den Betriebskosten mit drin ist (der Punkt wo steht das der Anhang 1 die Kosten enthält die drin sein sollen,ist nicht mit beim Vertrag dabei gewesen.hat er auch auf der allerletzten Seite des Vertrages durchgestrichen "Anhang Betriebskostenaufstellung")

    wie ist es eigentlich mit Abwasserkosten,sind die in der Pauschale dann mit drin,auch die Abwasserkosten vom Warmwasser?

    Danke für die Antworten.

    haben wir uns schon so gedacht.

    woran erkennt man das auch die Heizkosten mit drin sind?

    weil unter 4.4 steht bei Gesamtheizkosten und Warmwasserkosten "Ergibt sich aus der Abrechnung des Wärmemessdienst der Fa. Brunata"

    sind die Heizkosten/Warmwasser dann trotzdem mit drin?

    haben mal wo gelesen das Heizkosten nicht Pauschal abgerechnet werden dürfen oder so....

    Hallo,


    in unserem Mietvertrag gibt es wie auf dem Bild ersichtliche Regelung im Mietvertrag.

    unserer Ansicht nach bedeutet das das wir eine Nebenkosten/Betriebskostenpauschale bezahlen und alle Nebenkosten bis auf das Warmwasser und Heizkosten in der Pauschale inklusiv sind,es somit zu keiner Nachzahlung oder Guthaben kommen kann.

    pder Irren wir?

    der Vermieter sagt,das wäre eine Betriebskostenvorrauszahlung.....

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    die Streichungen sind ALLE vom Vermieter.

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