Hallo in der Runde:
Ich und auch andere Mieter haben nach einigen Jahren mal wieder ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung 2014.
Die Abrechnung wurde Ende Dezember 2015 zugestellt. Das verbleibende Guthaben sollte auf das dem Vermieter bekannte Konto überwiesen werden.
Da im März 2016 immer noch keine Rückzahlung erfolgte, habe ich den Vermieter angeschrieben, mir doch einen Rückzahlungstermin mitzuteilen.
Als Antwort erhielt ich, das die Rückzahlung im April erfolgt. Ein Jahr hat mein VM aber nicht angegeben, vielleicht aus guten Grund, man weis es nicht.
Meine Frage wäre nun, kann ich meine Mietzahlungen über einen Zeitraum, sagen wir einmal 3 Monate kürzen, bis der Erstattungsbetrag aufgebraucht ist. Es gehr immerhin um fast 400 € bei anderen Mietern sogar noch etwas mehr.
Oder muss ich dann mit Konsequenzen seitens des VM rechnen?
Gruß
Andy