Vermieter zahlt Rückerstattung aus BK Abrechnng nicht

  • Hallo in der Runde:

    Ich und auch andere Mieter haben nach einigen Jahren mal wieder ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung 2014.

    Die Abrechnung wurde Ende Dezember 2015 zugestellt. Das verbleibende Guthaben sollte auf das dem Vermieter bekannte Konto überwiesen werden.

    Da im März 2016 immer noch keine Rückzahlung erfolgte, habe ich den Vermieter angeschrieben, mir doch einen Rückzahlungstermin mitzuteilen.

    Als Antwort erhielt ich, das die Rückzahlung im April erfolgt. Ein Jahr hat mein VM aber nicht angegeben, vielleicht aus guten Grund, man weis es nicht.

    Meine Frage wäre nun, kann ich meine Mietzahlungen über einen Zeitraum, sagen wir einmal 3 Monate kürzen, bis der Erstattungsbetrag aufgebraucht ist. Es gehr immerhin um fast 400 € bei anderen Mietern sogar noch etwas mehr.

    Oder muss ich dann mit Konsequenzen seitens des VM rechnen?

    Gruß

    Andy

  • Meine Frage wäre nun, kann ich meine Mietzahlungen über einen Zeitraum, sagen wir einmal 3 Monate kürzen, bis der Erstattungsbetrag aufgebraucht ist. Es gehr immerhin um fast 400 € bei anderen Mietern sogar noch etwas mehr.

    Du kannst das Guthaben mit den nächsten Vorauszahlungen, nicht der Miete, verrechnen. Den Vermieter solltest Du aber darüber nachweisbar informieren.


    Mehr Infos zum Thema hier http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabr…aben-nicht-aus/

  • Mit Rückzahlungstermin April ist wohl 2016 gemeint. Du musst Deinem VM nicht bitten Dir einen Rückzahlungstermin bekannt zu geben, sonder ihm einen Termin stellen bis wann die Rückzahlung auf Deinem Konto zu sein hat. Nach dieser Frist behältst du die NK-Vorauszahlung zu € 400,00 zurück.

  • Du kannst das Guthaben mit den nächsten Vorauszahlungen, nicht der Miete, verrechnen. Den Vermieter solltest Du aber darüber nachweisbar informieren.

    Ja, also nur die Kaltmiete und den Rest (Vorauszahlungen) dann mit Guthaben verrechnen. Das würde also in meinen Fall bedeuten, ca. 3 Monate nur die Kaltmiete zahlen.


    Mehr Infos zum Thema hier http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabr…aben-nicht-aus/

    Danke, sehr guter Link mit vielen nützlichen Infos.

    Mit Rückzahlungstermin April ist wohl 2016 gemeint. Du musst Deinem VM nicht bitten Dir einen Rückzahlungstermin bekannt zu geben, sonder ihm einen Termin stellen bis wann die Rückzahlung auf Deinem Konto zu sein hat. Nach dieser Frist behältst du die NK-Vorauszahlung zu € 400,00 zurück.

    Ja, werde dann mal das nächste Schreiben mit Fristsetzung aufsetzen.

    Nochmals Danke + Gruß

    Andy

  • Als Antwort erhielt ich, das die Rückzahlung im April erfolgt.


    WANN erhieltest Du die Antwort?
    Da mglw. auch andere Mieter betroffen sind, sei die Frage erlaubt, ob der VM in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt.

  • WANN erhieltest Du die Antwort?
    Da mglw. auch andere Mieter betroffen sind, sei die Frage erlaubt, ob der VM in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt.

    Hallo Berny, die Antwort erhielt ich Mitte März 2016.

    Ob mein VM in wirtschaftliche Schwierigkeiten steckt, kann ich natürlich nicht sagen.
    Man hat vor kurzen nur mal gehört, das der VM wohl seine Baufirma aufgegeben hat. Ob das nun wirklich stimmt, wer weiß.

    Jedenfalls soll er auch sein Anwesen in einen anderen Ort verkauft haben (da wo der Sitz der Baufirma war), das war aber schon sehr lange geplant, da er in einen anderen Ort ein anderes Grundstück mit Wohnhaus gekauft hat. Dort wollte er auch seine Baufirma fortführen. Der Erlöß, eine sehr hohe 6stellige Summe, lt. Anzeige. Finanzielle Schwerigkeiten, glaube ich hat er wohl .

    2 Mal editiert, zuletzt von Andy09 (5. Mai 2016 um 18:55)

  • Schreib ihm (Brief) du verrechnest die 400 EUR bei der nächsten Miete und gut ist. bei der Überwiesung dann im Text einfach: Miete und NK-Vorauszahlung xxx EUR abzgl. Guthaben NK-Abrechnung 2014 400 EUR"


    Ups, sorry - Beitrag war schon alt...

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