Moin Moin,
kurz zum Sachverhalt:
Ich habe am 30.09.2015 einen unbefristeten Mietvertrag für meine aktuelle Wohnung unterschrieben. Dieser enthält folgende Klausel zum Kündigungsverzicht:
ZitatDie Mietvertragsparteien verzichten wechselseitig bis zum 01.05.2017 auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Vom Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.
Da ich ungern solche Verträge unterschreibe, habe ich auf eine Klausel zur Stellung eines Nachmieters bestanden. Diese hat sich im Vertrag folgendermaßen niedergeschlagen:
ZitatDer Mieter kann außerordentlich kündigen, wenn er einen akzeptablen Nachmieter stellt.
Nun würde ich gern vor Ablauf des Kündigungsverzichtes ausziehen und habe meinem Vermieter dies mit dem Verweis auf die Nachmieterklausel mitgeteilt. Parallel habe ich mit der Suche eines Nachmieters begonnen.
Daraufhin teilte mir mein Vermieter mit, dass er die Wohnung nunmehr verkaufen möchte und seinerseits Käufer sucht. Ich habe ihm daraufhin vorgeschlagen einen Aufhebungsvertrag zu schließen, denn eine freie Wohnung lässt sich besser verkaufen. Auch habe ich angeboten ihn mit Führungen durch die Wohnung zu entlasten. Auf diesen Vorschlag ist er mit dem Vorschlag ist er gar nicht erst eingeganen. Erst auf Nachfrage sagte er, dass er sich nicht gleichzeitig um alles kümmern könnte.
Meine Nachmietersuche war sehr erfolgreich und ich habe 3 Selbstauskünfte von willigen Nachmietern die mir auch schriftlich bestätigen würden, an meiner Stelle in den Vertrag einzutreten.
In den kommenden Tagen stehen nun die ersten Besichtigungen von interessierten Käufern an. Ein erneuter Hinweis meinerseits auf unser gültiges Vertragsverhältnis und die Bitte diese Angelegenheit schnellstmöglich zu klären verblieb ohne Ergebnis.
Ich bin kein Anwalt für Mietrecht, aber meine Recherche hat folgende Fakten ergeben:
- Bei Stellungen eines Nachmieters hat der Vermieter bis zu 3 Monate Zeit sich für einen zu entscheiden. Lehnt er alle - obwohl solvent und geeignet - ab, kann ich mit Datum des möglichen Einzugs des Nachmieters die Mietzahlungen einstellen und ausziehen.
- Mietvertrag geht bei Verkauf 1:1 an den neuen Eigentümer über
- Neuer Eigentümer übernimmt auch Nachmieterklausel mit alles Rechten und Pflichten
Ich sehe mich im recht und bin unschlüssig, wie ich nun verfahren sollte.
Soll ich mich quer stellen und auf einen Aufhebungsvertrag bestehen? Die Kaufinteressenten bei der Besichtigung beiläufig auf einen gültigen Mietvertrag und Kündigungssperrfristen hinweisen? Besichtigungen mit Hinweis auf Vertragssituation verweigern?
Vielen Danke schon mal
Neospin