Zu viel für Einbauküche gezahlt?

  • Ich habe vor kurzem eine neue Wohnung bezogen. Diese Wohnung habe ich ohne Einbauküche angemietet, obwohl in der Küche eine Einbauküche vom Vormieter stand. Diese habe ich dann vom Vormieter abgekauft, obwohl sie nicht mehr so schick ist und wohl auch schon älter als 5 Jahre ist. Da aber alles funktionierte und ich unbedingt eine Küche brauche, bzw. nicht das Geld habe, für eine neue Küche, zahlte ich meinem Vormieter 2000€ für die alte Küche. Nun glaube ich aber irgendwie, dass die Zahlung ein bisschen voreilig war und die Küche bestimmt nicht mehr so viel Wert ist, wie ich gezahlt habe. Wir haben zwar einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen, doch möchte ich einen Teil der Zahlung wiederhaben. Kann mir Jemand helfen, bzw. sagen, ob ich überhaupt eine Chance habe, Geld zurückzufordern? :o

  • Der Preis für Möbelstücke darf nicht in einem krassen Missverhältnis zu deren realen Wert stehen. Wenn der geforderte Preis mehr als 50% über dem Zeitwert der Möbelstücke liegt, kann der Nachmieter zuviel Gezahltes zurückfordern. Sein Rückforderungsanspruch verjährt aber nach drei Jahren. Ist z.B. die für 10000€ gekaufte Einbauküche nur noch rund 1000€ wert, muss der Nachmieter höchstens diese 1.000 Euro plus 50% zahlen. Alles, was über 1500€ liegt, kann er zurückfordern. Also in ihrem Fall 500€.

  • Das eine Einbauküche mit Geräten auch nach 5 Jahren jedoch noch 4.000 Euro Wert ist, ist nicht unmöglich. Auf jeden Fall wirst du den Kauf nicht rückgängig machen können, sondern nur die Differenz geltend machen. Ob sich das lohnt (wahrscheinlich inkl. Anwalt und Gericht), musst du entscheiden.

    Wichtig: Du musst beweisen, dass sich der Zustand der Küche nicht erst nach Übergabe verschlechtert hat, sonst könnte der ehemalige Eigentümer argumentieren, dass die Küche ja bei Übergabe deutlich mehr Wert war.

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