Deine Reaktion war richtig. Du musst auf keinen Fall etwas unterschreiben. Erst recht nicht, wenn du dadurch schlechter gestellt wirst als vorher.
Beiträge von JoachimM
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Das eine Einbauküche mit Geräten auch nach 5 Jahren jedoch noch 4.000 Euro Wert ist, ist nicht unmöglich. Auf jeden Fall wirst du den Kauf nicht rückgängig machen können, sondern nur die Differenz geltend machen. Ob sich das lohnt (wahrscheinlich inkl. Anwalt und Gericht), musst du entscheiden.
Wichtig: Du musst beweisen, dass sich der Zustand der Küche nicht erst nach Übergabe verschlechtert hat, sonst könnte der ehemalige Eigentümer argumentieren, dass die Küche ja bei Übergabe deutlich mehr Wert war.
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Nicht vergessen darf man auch, dass normales Bellen (soweit ich weiß bis zu 10 Minuten am Stück) einfach normal ist und hingenommen werden muss. Genauso wie Kinderlärm.
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Das Problem liegt wohl im Wort "nachgewiesen". Was heißt es denn, wenn ein Makler eine Wohnung "nachweisen" muss? Das kann doch gut sein, dass man die Gebühr auch zahlen muss, wenn man dann doch nicht mietet, oder?
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Mietminderungen können nie nachträglich geltend gemacht werden. Du musst erst deinen Vermieter über den Mangel informieren.
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Ich finde, man sollte dies mal eher aus der Praxis betrachten: Der Restwert (Zeitwert), den du. ggf. zu ersetzen hättest, wenn der Vermieter Schadenersatz fordert (bzw. fordern kann), liegt wahrscheinlich sehr niedrig.
Ob es sich dafür lohnt, das Zeug aufzuheben...
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