Frage zu Mietvertragsinhalt

  • Hallo,
    vielleicht kann mir jemand sagen was dies bedeutet und ob ich den Mietvertrag unterschreiben kann:
    "Sofern bei Auszug des Mieters die Schönheitsreparaturen fällig und notwendig sind, jedoch von diesem nicht ausgeführt werden, ist der Vermieter berechtigt die Schönheitsrepararturen fachgerecht ausführen zu lassen und die Kosten bei dem Mieter geltend zu machen. Die Parteien verzichten ausdrücklich auf die Einhaltung der Vorschriften des § 326 BGB. Der Mieter kommt mit seinem Auszug, falls die Arbeiten nicht ausgeführt sind, in Verzug. Er erkärt mit seinem Auszug, dass er die Ausführungen weiterer Arbeiten ablehnt."
    Was bedeutet das Verzichten auf die Einhaltung des § 326 BGB genau???

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
    Viele Grüße, caramba

  • Zitat

    Sofern bei Auszug des Mieters die Schönheitsreparaturen fällig und notwendig sind, jedoch von diesem nicht ausgeführt werden, ist der Vermieter berechtigt die Schönheitsrepararturen fachgerecht ausführen zu lassen und die Kosten bei dem Mieter geltend zu machen.

    Das setzt voraus das überhaupt eine wirksame Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag gibt und ob die Wohnung bei Mietbeginn renoviert übergeben wurde.

    Kurz gesagt, der Vermieter versucht mit diesem Paragrafen die Rechtsprechung des BGH zum Thema Schönheitsreparaturen auszuhebeln.

    Im Klartext, wenn dies keine Individualvereinbarung ist, ist sie unwirksam.

    Angenommen der Mieter wäre verpflichtet bei Auszug zu renovieren, müßte der Vermieter ihn dazu auffordern und Gelegenheit geben dies zu machen bzw. machen zu lassen. Erst nach erfolgloser Fristverstreichung, dürfte er die Arbeiten machen lassen und dem Mieter in Rechnung stellen bzw. mit der Kaution verrechnen.

  • Im Klartext, wenn dies keine Individualvereinbarung ist, ist sie unwirksam.

    Vielen Dank.
    Noch ne Frage dazu, wann ist es eine Individualvereinbarung?
    Es steht ja drin: Die Parteien verzichten ausdrücklich auf die Einhaltung der Vorschriften des § 326 BGB
    Ist dies dann eine Individualvereinbarung oder nicht?

  • Hallo caramba,

    eine Individualvereinbarung darf kein Vordruck sein, den der Vermieter jedem Mieter vorlegt. Entweder muss der Vetrag individuell auf diese eine Wohnung zugeschnitten, oder aber tatsaechlich zwischen Vermieter und Mieter ausgehandelt worden sein.

    cu
    Guenni

  • eine Individualvereinbarung darf kein Vordruck sein, den der Vermieter jedem Mieter vorlegt. Entweder muss der Vetrag individuell auf diese eine Wohnung zugeschnitten, oder aber tatsaechlich zwischen Vermieter und Mieter ausgehandelt worden sein.


    ... möglichst auf separatem schriftstück mit Datum und Unterschriften.
    Und "Schönheitsreparaturen fällig und notwendig" ist mir zu schwammig, deshalb genügt bei Mietende m.E. Rückgabe der Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen - wenn nicht im Übergabeprotokoll bei Mietbeginn anders vereinbart wurde.

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