Kündigung durch Vermieter per Einschreiben/Rückantwort Annahme verweigert

  • Hallo,
    ich habe hier ein Anliegen und weiß nicht weiter...
    Wir haben ein Sprachinstitut in gemieteten Räumlichkeiten in einer eigentlich ruhigen Gegend seit ca.
    2 Jahren... Bis vor 2 Monaten war auch noch alles fabelhaft, bis wir direkt gegenüber eine erhebliche Lärmbelästigung durch eine gegenüberliegende Baustelle hinnehmen mussten.... Alle Parkplätze sind weggefallen, die komplette Straße war teilweise gesperrt. Die Bebauung soll laut lokaler Zeitung ca. noch
    ein Jahr in Anspruch nehmen... Da wir jedoch eine Sprachschule sind und u.a. auch Audio Tests durchführen müssen, ist es uns unmöglich geworden bei diesem Lärm überhaupt zu unterrichten, geschweige denn irgendwelche Tests abzunehmen. Also haben wir uns in allen Anwalts-Foren schlau gemacht und haben erfahren, dass wir außerordentlich fristlos kündigungsberechtigt sind durch erheblichen Baulärm einer naheliegenden Baustelle. Gesagt, getan.... Kündigung nach allen Vorgaben geschrieben und per Einschreiben mit Rückschein versendet.... Nichts hat sich getan!! Wir haben schon gedacht, er nimmt die Kündigung kommentarlos an, leider weit gefehlt.... Er hat das Einschreiben gar nicht erst angenommen!!!!
    Da uns die meisten Kunden mittlerweile weggelaufen sind, eben wegen des Lärmes, können wir uns derzeit auch nicht unbedingt einen teuren Rechtsbeistand leisten.... Weiß hier irgendjemand wie man hier vorgehen muss/kann.... wir haben vor 4 Wochen gekündigt und haben auch schon andere Räume gefunden und auch bereits bezogen.... die Mietzahlung haben wir sofort eingestellt! Wie kommen wir aus dieser Sache raus???
    Ich würde mich echt über jeden Tip, Hinweis... egal was für einen Ratschlag echt freuen!!

    Danke im Voraus und lieben Gruß

    Rachel

  • Hallo rachel_alb,

    ich nehme nur Stellung zu mietrechtlichen Problemen:

    "Alle Parkplätze sind weggefallen,"
    - Von Euch vertraglich gemietete?

    "Also haben wir uns in allen Anwalts-Foren schlau gemacht und haben erfahren, dass wir außerordentlich fristlos kündigungsberechtigt sind durch erheblichen Baulärm einer naheliegenden Baustelle. Gesagt, getan...."
    - Ich habe hierzu verschiedene Meinungen gelesen, aber sei es drum.

    "Kündigung nach allen Vorgaben geschrieben und per Einschreiben mit Rückschein versendet.... Nichts hat sich getan!! Wir haben schon gedacht, er nimmt die Kündigung kommentarlos an, leider weit gefehlt.... Er hat das Einschreiben gar nicht erst angenommen!!!!"
    - Auch die vielen Ausrufezeichen machen den Textinhalt nicht besser: Ein Empfänger ist nicht verpflichtet, ein Einschreiben anzunehmen, ein Einwurfeinschreiben hätte der Postbote einfach eingeworfen und wätte damit rechtsgültig als dem Empfänger zugegangen gegolten.

    ".... die Mietzahlung haben wir sofort eingestellt! Wie kommen wir aus dieser Sache raus???"
    - Abwarten...

  • Tip 1: Die Kündigung nochmals raus schicken, aber per EINWURF-Einschreiben.

    Tip 2: Um ganz sicher zu gegen das sie zugegangen ist, einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen.

    Tip 3: Niemals wieder die Zustellung per Einschreiben + Rückschein wählen.

    Abschließend, ob Ihr wirklich zur außerordentlichen Kündigung berechtigt seid wage ich zu bezweifeln.

  • Danke für die Antworten...!!!!!

    Wir haben den Mitvertrag damals abgeschlossen als eine Sprachschule... Wir können dort nachweislich keinen Unterricht mehr durchführen (ich habe alles per Video dokumentiert) der Lärm macht es uns und den Schülern einfach unmöglich zu unterrichten oder zu lernen.... was eine Sprachschule in der Regel machen sollte! Wie soll ich die Miete bezahlen, die ziemlich hoch ist, wenn mir 50% der Klientel weggebrochen ist?? Ich habe in vielen anderen Foren gesehen, dass hier bereits Gerichtsurteile wegen erheblicher Lärmbelästigung durch eine benachbarte Großbaustelle eine fristlose ausserordentliche Kündigung absolut gerechtfertigten.... Ist mit allen Paragraphen beschrieben... Ganz ehrlich... wenn wir hier nicht fristlos rauskommen, verstehe ich die Welt nicht mehr ;( ... zumal der Vertrag über 3 Jahre geht... die Baustelle wurde sogar in unserer lokalen Zeitung diskutiert und soll noch mind. 1 Jahr bestehen bleiben... für uns eine absolute Katastrophe!!!! .... und nein, als wir den Mietvertrag vor 2 Jahren abgeschlossen haben, war davon absolut keine Rede, denn sonst wären wir garantiert dort nicht eingestiegen als Mieter... Desweiteren haben wir bis dato keine einzige Nebenkostenabrechnung erhalten, denn wir haben jetzt unseren Verbrauch in den anderen Räumen gesehn und haben festgestellt, dass wir keine 100€ an Nebenkosten etc. haben monatl., dort jedoch 400€ an Betriebskosten tragen müssen... wie gesagt, eine Abrechnung haben wir bisher nicht erhalten...

    Einmal editiert, zuletzt von rachel_alb (19. April 2016 um 22:21)

  • rachel_alb:

    "verstehe ich aber trotzdem nicht.... es gibt sogar Gerichtsurteile zu erheblicher Lärmbelästigung durch benachbarte Grossbaustelle zu finden... wir sind eine Sprachschule ;((( ... wie soll das funktionieren?? Das ist echt zum Heulen... Wir haben den Mitvertrag damals abgeschlossen als eine Sprachschule..."
    - Ihr habt keine Silenzium-Flat-Rate gebucht...

    "Wir können dort nachweislich keinen Unterricht mehr durchführen (ich habe alles per Video dokumentiert) der Lärm macht es uns und den Schülern einfach unmöglich zu unterrichten oder zu lernen.... was eine Sprachschule in der Regel machen sollte!"
    - Ich kann Dir nicht empfehlen, ein erhebliches Kostenrisiko für Anwälte, Gutachter und Gerichte einzugehen.

    "Wie soll ich die Miete bezahlen, die ziemlich hoch ist, wenn mir 50% der Klientel weggebrochen ist??"
    - Kann ich leider nicht beantworten,,,

    "Ich habe in vielen anderen Foren gesehen, dass hier bereits Gerichtsurteile wegen erheblicher Lärmbelästigung durch eine benachbarte Großbaustelle eine fristlose ausserordentliche Kündigung absolut gerechtfertigten.... Ist mit allen Paragraphen beschrieben... Ganz ehrlich..."
    - Ich muss mich nicht wiederholen.

    "wenn wir hier nicht fristlos rauskommen, verstehe ich die Welt nicht mehr ;( ... zumal der Vertrag über 3 Jahre geht..."
    - Versuch' doch, mit dem VM zu sprechen.

    "Desweiteren haben wir bis dato keine einzige Nebenkostenabrechnung erhalten,"
    - Dein Vorwurf in des VM Ohr.

  • Hallo Berny,

    danke für deine Mühe.... sehr gerne würde ich persönlich mit dem VM sprechen.... aber, er nimmt ja nicht nur das Einschreiben nicht an, er ist per Telefon genauso wenig erreichbar, wie per eMail oder sonstigen anderen Kommunikationsmöglichkeiten... per eMail habe wir ihn schon 10x angeschrieben.... angerufen ca. 20x ... es interessiert ihn nicht die Bohne!! ... also werden wir jetzt die Zustellung über das Amtsgericht ausführen lassen, wie empfohlen! Als Mieter ist schon die zu häufige Betätigung der Klospülung für einen Vermieter ein Kündigungsgrund.... Wie verlieren hier unsere Existenz und alles ist rechtens??????? Was eine super Rechtsprechung...

  • Hallo,

    Bitte auch hilfsweise ordentlich kündigen. Ich glaube zwar auch, dass ihr gute Chancen mit der fristlosen Kündigung haben könntet, da die Mietsache für eure Zwecke nicht nutzbar war. Aber erstens sind wir bei euch im gewerbemietrecht. Die meisten hier haben schon mit dem Wohnraummietrecht genug Probleme. Zweitens kann ich in eurem Fall ni hat verstehen, warum ihr nicht laengst beim Anwalt seit. Es geht um eure Existenz, Fehler sind da für euch schnell toetlich. ( Evtl. Wart ihr gar nicht zur kuendigung berechtigt, sondern nur zur Mietminderung). Also in eurem Fall bitte nicht am falschen Ende sparen und am zum Anwalt, der Ahnung hat vom Gewerbemietrecht.

  • rachel_alb:

    "sehr gerne würde ich persönlich mit dem VM sprechen.... aber, er nimmt ja nicht nur das Einschreiben nicht an, er ist per Telefon genauso wenig erreichbar, wie per eMail oder sonstigen anderen Kommunikationsmöglichkeiten... per eMail habe wir ihn schon 10x angeschrieben.... angerufen ca. 20x ... es interessiert ihn nicht die Bohne!! ..."
    - Diese tollen Praktiken haben nicht wenige Vermieter, wie Erfahrungen aus diesm Forum bestätigen. Deshalb ist das Mittel der Wahl das Einwurfeinschreiben oder Einwurf mit Zeugen in den VM-Briefkasten. Zeugen auf der Kopie bestätigen lassen, Datum und Uhrzeit.

    "Als Mieter ist schon die zu häufige Betätigung der Klospülung für einen Vermieter ein Kündigungsgrund...."
    - Dummes Zeugs! Der VM sollte lieber die Kosten korrekt verteilen.

    "Wie verlieren hier unsere Existenz und alles ist rechtens??????? Was eine super Rechtsprechung..."
    - Die Rechtsprechung funktioniert schon, es muss nur geschickt damit umgegangen werden.

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