Mietvertrag erlaubt nicht, dass Gast übernachtet

  • Hallo,

    geht um eine Wohnung für 3 Monate. Hatte vor, dass 1-2 mal den Monat die Freundin am Wochenende zu Besuch ist und dementsprechend übernachtet. Nun gestattet der Mietvertrag dies nur mit vorheriger Zustimmung und gegen Extra Zahlung. Ist das erlaubt?

    "An den Mieter wird in xx zum vorübergehenden Gebrauch nur zu Wohnzwecken vermietet. Das Bad und die Küche stehen möbliert und einschließlich der Ausstattung zur gemeinschaftlichen Nutzung mit den anderen Mietern zur Verfügung. Die Parteien sind sich einig, dass 1 Person in das Zimmer einzieht. Falls vorübergehend ein Gast bei dem Mieter wohnt ist dies nur nach vorhergehender Ankündigung beim Vermieter möglich gegen Zahlung von € 20,00 pro Nacht."

  • Hat "zum vorübergehenden Gebrauch nur zu Wohnzwecken" irgendwelche Auswirkungen darauf? Bei solchen Mietverträgen hat man ja weniger Mieterrechte.


    Nein, nicht, denn Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind von vornherein ungültig. Ausserdem hast Du genausoviel Rechte und Pflichten wie aus einem normalen Mietvertrag.

  • Hallo Atlas90,

    das Empfangen von Gaesten kann Dir der Vermieter nicht verbieten, auch nicht ueber Nacht. Da bei moeblierten Zimmern die Nebenkosten ueblicherweise pauschal abgerechnet werden, kann er allerdings eine angemessene Entschaedigung fuer die Uebernachtung verlangen. Schliesslich verbraucht ein Gast ja auch Strom, Wasser, etc, das gemaess Mietvertrag nicht in der Nebenkostenpauschale beruecksichtigt ist. EUR 20,- pro Nacht duerfte allerdings vor keinem Gericht Bestand haben.

    Soweit zur rechtlichen Seite. Bei einem moeblierten Zimmer innerhalb einer WG musst Du allerdings aufpassen. Hat derjenige, mit dem Du den Mietvertrag abgeschlossen hast auch ein Zimmer in der WG (auch wenn er es gar nicht wirklich nutzt), kann er Dir ohne Angabe von Gruenden bis zum 15 des Monats zum Monatsende kuendigen. Ohne Gruende. Einfach so. Von daher empfiehlt es sich in einer derartigen Situation, auf die Wuensche des Vermieters Ruecksicht zu nehmen.

    cu
    Guenni

  • Bei einem moeblierten Zimmer innerhalb einer WG musst Du allerdings aufpassen. Hat derjenige, mit dem Du den Mietvertrag abgeschlossen hast auch ein Zimmer in der WG (auch wenn er es gar nicht wirklich nutzt), kann er Dir ohne Angabe von Gruenden bis zum 15 des Monats zum Monatsende kuendigen. Ohne Gruende. Einfach so.


    Um es noch genauer zu sagen: Hat der Fragesteller ein möbliertes Zimmer gemietet, trifft das so zu. Ansonsten geetzliche Kündigungsfrist.
    Der Fragesteller schreibt: "geht um eine Wohnung für 3 Monate." Falls es sich um einen (Kurz-)zeit-MV handelt, wäre das eh' kein Thema.

  • Danke an Alle für die Hilfe.

    Hab inzwischen den künftigen Vermieter erreicht. Besuche zwischendurch sind kein Problem. Er hatte nur mal einen Fall, wo eine Freundin von einem Mieter für 2-3 Monate eingezogen ist. Deshalb hat er den Paragraphen eingefügt.

    Die Mindestmietdauer beträgt 2 bzw. 3 Monate. Das Zimmer und die Wohnung sind soweit voll ausgestattet. Bett, Schrank, Schreibtisch, Couch, TV etc. im Zimmer, Küche hat Geschirr, Ofen, Kaffeemaschine etc. und Waschmaschine sowie Trockner sind ebenfalls vorhanden.

    Die ersten 3 Monate kann weder ich kündigen noch kann mir einfach so gelündigt werden. Danach 1 Monat Kündigungsfrist und man kann Monatsweise weitermieten.

    Es wird wohl hauptsächlich an Praktikanten und Berufstätige, die umgezogen sind und für die ersten Monate was möbliertes vor Ort wollen (so wie ich) vermietet.

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