Beiträge von Atlas90

    Danke an Alle für die Hilfe.

    Hab inzwischen den künftigen Vermieter erreicht. Besuche zwischendurch sind kein Problem. Er hatte nur mal einen Fall, wo eine Freundin von einem Mieter für 2-3 Monate eingezogen ist. Deshalb hat er den Paragraphen eingefügt.

    Die Mindestmietdauer beträgt 2 bzw. 3 Monate. Das Zimmer und die Wohnung sind soweit voll ausgestattet. Bett, Schrank, Schreibtisch, Couch, TV etc. im Zimmer, Küche hat Geschirr, Ofen, Kaffeemaschine etc. und Waschmaschine sowie Trockner sind ebenfalls vorhanden.

    Die ersten 3 Monate kann weder ich kündigen noch kann mir einfach so gelündigt werden. Danach 1 Monat Kündigungsfrist und man kann Monatsweise weitermieten.

    Es wird wohl hauptsächlich an Praktikanten und Berufstätige, die umgezogen sind und für die ersten Monate was möbliertes vor Ort wollen (so wie ich) vermietet.

    Hallo,

    geht um eine Wohnung für 3 Monate. Hatte vor, dass 1-2 mal den Monat die Freundin am Wochenende zu Besuch ist und dementsprechend übernachtet. Nun gestattet der Mietvertrag dies nur mit vorheriger Zustimmung und gegen Extra Zahlung. Ist das erlaubt?

    "An den Mieter wird in xx zum vorübergehenden Gebrauch nur zu Wohnzwecken vermietet. Das Bad und die Küche stehen möbliert und einschließlich der Ausstattung zur gemeinschaftlichen Nutzung mit den anderen Mietern zur Verfügung. Die Parteien sind sich einig, dass 1 Person in das Zimmer einzieht. Falls vorübergehend ein Gast bei dem Mieter wohnt ist dies nur nach vorhergehender Ankündigung beim Vermieter möglich gegen Zahlung von € 20,00 pro Nacht."

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