Ex Partner Herr O hat zu ende März 2016 die Wohnung gekündigt ( er ist der Hauptmieter ).
Darin Wohnt seine ex Partnerin Frau G mit dem gemeinsamen Kind mit einem Untermietvertrag zwischen sich und ihren ex Partner Herr 0.
Frau G sprach Telefonisch mit dem Vermieter wegen des weiter verbleiben in der Wohnung mit dem Kind.
Die Antwort vom Vermieter war ( ihm sei egal wer darin wohnt solange die Miete immer bezahlt wird ) Also so zu sagen eine Mündliche zusage.
Dann hat die ex Partnerin Frau G zusätzlich den Widerspruch § 574 BGB eingelegt an den Vermieter.
Der Mietanteil von Frau G ging an ihren ex Partner und er wiederum zahlte bei dem Vermieter die komplette Mietsumme ein.
Belege des Untermietvertrages mit dem ex Partner Herr O und auch der Mietanteil von Frau G die sie ihren ex Partner zahlte liegen als Kontoauszüge vor.
Meine eigentliche Frage ist nun durch die mündliche zusage des eingentlichen Vermieters und das Frau G auch seit dem wie abgesprochen 1 Januar 2016 alleinige Miete komplett selbst an den Vermieter Persönlich zahlt wer jetzt Mieter der Wohnung ist?
Denn die Sache ist die das Herr O die Kündigung an den Vermieter der Wohnung zurückgenommen hat.
Herr O selber Wohnte nie wirklich mit in dieser Wohnung.
Denn Herr O will jetzt die Wohnung seiner neuen Freundin Frau F weiter geben und seine ex Partnerin Frau G und das gemeinsame Kind sollen raus.
Da dies bisher noch nicht passierte besorgte der ex Partner Herr O sich beim Gericht eine Räumungsklage an Frau G und dem Kind mit der Behauptung Mietschulden bei ihrem eigenen ex Partner Herr O zu haben da er im Mai zu ihr sagte das sie den Unterhalt den er ihr seit fast 4 Jahren zahlt von der Miete die sie an ihn zahlte abziehen soll und den Restbetrag geht als neuer veränderte Dauerauftrag weiter an ihn.
Was für Möglichkeiten hat Frau G als erneut Schwangere Alleinerziehende Mutter in der Wohnung zu bleiben??
Danke im voraus.