Beiträge von MileyHannah86

    Doch mein Expartner hat ein Räumungsurteil allerdings habe ich alle kontoauszüge die bestätigen das ich nie mietschulden hatte. aber ich weios von ihm selbst das er unteranderem auch die hausverwaltung bestochen hat.
    angefangen hat der misst damit das man ihn als vater eintragen lassen wollte wegen unterhalt.

    Ok die einzelne Frage ist we bekommt man mit was mit den Sachen passiert die der Expartner einer Freundin als Vermieterpfandrecht an sich nahm passiert?
    Bekommt man überhaupt was mitgeteilt? Oder seht sie die sachen nie mehr? Allein die tatsache das die möbel älter und die meisten kaputt waren nicht mal Versteigert werden würden da diese es nicht wert weren.
    So wie auch die Sachen ihrer Kinder dürfen diese überhaupt an sich genommen werden?

    Eine Frage,

    Mal angenommen A wird von ihem Expartner Herr B aus der Wohnung Geräumt wegen angebliche Mietschulden die nachweislich nie bestand und macht die Möbel von Frau A als Vermieterpfandrecht geltend.
    Wie erfährt Frau A was mit ihren Möbeln und co die als Vermieterpfandrecht einbehalten wurde nun passiert?
    Die meisten Möbeln sind was ölter und Kaputt. Der Expatner B lies Frau A nur mit der Lüge Räumen weil diese ihn als Vater wegen Unterhalt angeben wollte weswegen Frau A sogar schon das Jugendamt unangemeldet vor der Tür hatte. Zum Glück aber konnte das Jugendamt sich direkt vom gegenteil überzeugen.
    Der Expartner Herr B hatte eine Bakannte von sich beauftragt und auf Frau A und dessen neuen Lebenspartner angesetzt um diese das Leben schwer zu amchen.

    Frau A ihre neuer Freund und ihre Kinder bekommen durch den extremen Rufmord keine wirkliche Wohnung mehr da diese schon seit über ein Jahr vergeblich suchte.
    Die auf Frau A angesetze Person hat unter anderem auch Sachen der Kinder von Frau A so wie die Musikinstromente ( zwei Klaviere ) als Vermieterpfandrecht einbehalten und gibt diese nicht wieder raus und das obwohl der Expartner von Frau A ein schreiben mit dem Vermerk machte das dieser nur die von ihm an sie Geschenkte Möbel und vor allem die Küche als Vermieterpfandrecht einbehält.

    Sollten die Sdachen angeblich Versteigert werden in wie fern bekommt man das überhaupt mit? Und ob das überhaupt Versteigert werden kann da das meiste schon lange kaputt ist und Herr B das nur aus reiner Schikane macht nach der angabe das er der Vater des älteren Kindes sei.

    Dazu kommt das diese auf uns angesetze Frau einiger unsere Kinderspielsachen zu gunsten ihrer Kinder einbehält was gar nichts mehr mit Vermieterpfandrecht zu tun hat.

    Achso im übrigen waren Frau A ihre Kinder und ihr neuer Freund nur Untermieter. Frau A hat gesagt bekommen das man kein Vermieterpfandrecht bei Untermieter geltend machen kann auser eventuell die sogenannte geliehene Möbel.

    Meine Damen meine Herren,

    Ich habe mal eine folgende Frage.

    Und zwar ist es eventuell möglich einem Vermieter eine Wohnung zu entziehen und kaufen zu können??
    Die Frage galt daher weil in die 4 Zimmer Wohnung um die 60.000 Euro Eigengeld für Renovation und vieles mehr darin gemacht wurde von der darin Wohnende Person selbst und nun steckt der Vermieter mit ihrem ex Mann unter einer decke das die Frau grundlos aus der Wohnung soll.
    Aber genau aus den Kostengründen vor gerade mal einem Jahr in dem Sie nun darin Wohnt und eine komplett summe und mehr von über 60.000 Euro in die Wohnung reingesteckt hat kann nicht nach einem Jahr rausgehen und sich so etwas noch mal leisten geschweige den so eine tolle aber zwar Teure Wohnung noch mal finden wo alles was man braucht wie Kindergarten, Grundschule Realschule Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte und Co.
    Das würde sie völlig in den Ruin treiben.

    Sie ist auf die Idee gekommen da der eigentliche Vermieter nach dem Tod seiner Mutter der das Haus gehörte ja so gesehen nichts mit dem Haus zu tun haben möchte.
    Hier wurde laut ältere Nachbarin seit 20 Jahren oder mehr schon nichts mehr gemacht.

    Gibt es da was wo man sich hinwenden könnte um die Wohnung eventuell zu Kaufen??
    Es befinden sich auch zwei Kinder bei ihr für die es auch doof wer die nun gewohnte Umgebung verlassen zu müssen.

    Sie hat sich zwar mal umgesehen wegen Eigentumshäuser oder Wohnungen aber entweder sind die zu Teuer für das was es ist oder komplett doof geschnitten.
    Was auch sehr Auffallend ist, ist das in vielen Anzeigen 4 Zimmer Wohnung steht aber oftmals nur 2-3 Zimmer hat und neuerdings das Badezimmer als Zimmer mitgezählt wird.

    Wo müsste könnte man sich da hin wenden??

    Ich bitte um Hilfe.

    das kind gehört zum hauptmieter wie auch zur untermieterin.
    ich schreibe füpr eine freundin da sie kein internet hat.

    den ich weis von 2 anwälten das ich diese frau der ich helfe im recht steht und man sie so gesehen ohne mietschulden und co nicht als schwangere und da zu ein kind von 3 raussetzen kann zu dem es der eigene ex partner ist der nun klagt weil er von heute auf morgen kein unterhalt mehr zahlen wollte obwohl er a der vater des kindes ist und da zu vermögen was heißt das er zahlungsfähig ist.
    Das wollte ihr nur nicht mehr weil seine ex ihm sich nicht unterworfen hatte punkt

    Ex Partner Herr O hat zu ende März 2016 die Wohnung gekündigt ( er ist der Hauptmieter ).
    Darin Wohnt seine ex Partnerin Frau G mit dem gemeinsamen Kind mit einem Untermietvertrag zwischen sich und ihren ex Partner Herr 0.
    Frau G sprach Telefonisch mit dem Vermieter wegen des weiter verbleiben in der Wohnung mit dem Kind.
    Die Antwort vom Vermieter war ( ihm sei egal wer darin wohnt solange die Miete immer bezahlt wird ) Also so zu sagen eine Mündliche zusage.
    Dann hat die ex Partnerin Frau G zusätzlich den Widerspruch § 574 BGB eingelegt an den Vermieter.
    Der Mietanteil von Frau G ging an ihren ex Partner und er wiederum zahlte bei dem Vermieter die komplette Mietsumme ein.
    Belege des Untermietvertrages mit dem ex Partner Herr O und auch der Mietanteil von Frau G die sie ihren ex Partner zahlte liegen als Kontoauszüge vor.

    Meine eigentliche Frage ist nun durch die mündliche zusage des eingentlichen Vermieters und das Frau G auch seit dem wie abgesprochen 1 Januar 2016 alleinige Miete komplett selbst an den Vermieter Persönlich zahlt wer jetzt Mieter der Wohnung ist?
    Denn die Sache ist die das Herr O die Kündigung an den Vermieter der Wohnung zurückgenommen hat.
    Herr O selber Wohnte nie wirklich mit in dieser Wohnung.
    Denn Herr O will jetzt die Wohnung seiner neuen Freundin Frau F weiter geben und seine ex Partnerin Frau G und das gemeinsame Kind sollen raus.
    Da dies bisher noch nicht passierte besorgte der ex Partner Herr O sich beim Gericht eine Räumungsklage an Frau G und dem Kind mit der Behauptung Mietschulden bei ihrem eigenen ex Partner Herr O zu haben da er im Mai zu ihr sagte das sie den Unterhalt den er ihr seit fast 4 Jahren zahlt von der Miete die sie an ihn zahlte abziehen soll und den Restbetrag geht als neuer veränderte Dauerauftrag weiter an ihn.

    Was für Möglichkeiten hat Frau G als erneut Schwangere Alleinerziehende Mutter in der Wohnung zu bleiben??

    Danke im voraus.

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