Hallo zusammen,
da es ja im Internet so viele verschiedene Versionen zum Thema gibt, dachte ich, ich versuche es einfach mal mit einer Frage in diesem Forum, um im besten Fall etwas entspannter in die kommenden Wochen zu gehen. ![]()
Ich habe vor knapp drei Jahren einen Untermietvertrag unterschrieben, und zwar den, den es auf dieser Seite herunterzuladen gibt: http://www.finanztip.de/untermiete/
Vermieterin ist die Mutter des Hauptmieters, mit dem ich eben diesen Vertrag abgeschlossen habe. Das Zimmer hat er mir rechtzeitig zum Einzug noch etwas aufgehübscht, eingerichtet habe ich es dabei allerdings komplett selbst mit meinen Möbeln. Anders ging es meinen beiden Mitbewohnern, die jeweils ein möbliertes Zimmer übernahmen. Der Hauptmieter selbst bewohnte während meiner Anwesenheit die Wohnung nicht, denn er lebt mit seiner Freundin und zwei Kindern zusammen.
Nun habe ich mit meinem Vermieter/Hauptmieter am 5.3. ein Gespräch geführt, in dem er mir mitteilte, daß er Anfang des Jahres seine Wohnung gekündigt habe und nun Ende April dort ausziehen müsse. Er selbst sei parallel schon intensiv auf Wohnungssuche, aufgrund der Wohnungsmarktsituation in Hamburg sei es aber gar nicht so einfach, was zu finden. Deshalb könne es sein, daß er mit Anhang wieder hierher zurückziehe. Er meinte, er könnte mir das auch schriftlich geben, aber wir könnten uns auch mündlich darauf verständigen, daß wir beide einfach parallel suchen. Entweder er findet noch was, dann kann ich bleiben. Oder ich finde was, dann hätte er diese Wohnung so oder so für sich. Ich sah das als mündliches Übereinkommen, daß wir beide dann einfach mal gucken, was die kommenden Wochen so bringen, ohne daß er mir jetzt zwingend eine Kündigung ausstellen müsse. Seitdem klappere ich regelmäßig Wohnungen ab, aber es ist erwartet schwer, weil es ja quasi überall Mitbewerber gibt.
Seit vergangenem Sonntag weiß ich nun: Der Hauptmieter gibt die Suche frustriert auf und zieht hier wieder mit seiner Familie ein. Klarer Fall von Eigenbedarf, ist für mich okay. Er teilte mir auch mit, dann müßten wir halt vorübergehend zu viert unter einem Dach wohnen, bis ich bei meiner Suche erfolgreich sei. Allerdings zwang nun eine vorgestern beiläufig getätigte Äußerung von ihm mich dazu, mich doch eingehender mit dem Thema Mietrecht zu befassen, offerierte er mir doch sinngemäß: "Naja, Ende Mai bist du dann ja sowieso raus." Ich nahm dies zwar zur Kenntnis und es ratterte gleich in meinem Kopf, aber ich sagte nichts weiter dazu.
Nun beschäftigen mich gleich mehrere Fragen:
1. Ich habe diese mündliche Vereinbarung "er sucht, ich suche" nie als offizielle Kündigung angesehen, sondern eher als so ein "Laß uns mal gucken, wir kriegen das schon hin, auch ohne Druck". Und selbst wenn es eine Kündigung war - bräuchte ich die nicht schriftlich?
2. Nehmen wir an, die Kündigung war rechtens: Er hat sie am 5.3. ausgesprochen. Das bedeutet doch eigentlich, Galgenfrist bis 30.6., oder?
3. Stutzig gemacht hat mich allerdings folgende Klausel aus meinem (damals ziemlich naiv unterschriebenen) Untermietvertrag: "Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen."
Das verstehe ich ja eigentlich so, daß er mir eine Kündigung aussprechen kann und ich hätte dann zwei Wochen Zeit auszuziehen. Andererseits stehen da doch die einen Satz vorher genannten gesetzlichen Vorschriften dagegen, die eine Kündigungsfrist von drei Monaten vorsehen, was den zusätzlichen Passus ungültig machen würde. Verstehe ich das richtig?
Ich lege es nicht darauf an, hier länger als nötig wohnen zu bleiben und bemühe mich intensiv von verschiedensten Seiten um eine Wohnung. Aber diese offenen Fragen beschäftigen mich nun doch mehr, als ich eigentlich gedacht hätte, und das eine Woche vor meinem lang geplanten Dänemark-Urlaub.
Über Antworten würde ich mich freuen. Danke im Voraus.