Hallo, ich muss noch mal zu dem Thema nachhaken:
Bei mir ist der von anitari genannte Punkt Nr. 3 der Fall, sprich ich wohne als Untermieter in einem vollmöblierten Zimmer und der Hauptmieter wohnt auch in der Wohnung.
Ich habe offensichtlich das gleiche (?) Muster eines Untermietvertrages.
Auch bei mir heisst es:
Vermieter: "Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen."
und als nächstes:
Untermieter:"Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann. "
Also hätte der Vermieter 2 Wochen Kündigungsfrist und ich wesentlich länger..
Ist nun so ein zwischen uns geschlossener Vertrag gültig oder ist diese Ungleichbehandlung nicht rechtens und wir haben beide 2 Wochen K-Frist? Falls dem so ist, würde diese Regelung auch zum 15. jedes Monats gelten?
Verstehe ich den Vertrag falsch oder ist der einfach murks?
Falls letzteres: Wie kann sowas im Netz stehen?