kann hauptmieter putzfrau auf kosten d. untermieters bestellen? + frage zu 573a

  • hi!

    ich bin hauptmieterin in einer 2erwg.
    meine mitbewohnerin/untermieterin ist minimal motiviert, was den haushalt angeht. inzwischen ist es gut 5 wochen her, dass sie mehr gemacht hat als den müll runter zu bringen (hat aber jede nacht besuch von ihrem freund, der auch nichts tut, ausser dreck machen). dazu kommt, dass sie -obwohl das bad schimmelanfällig ist - regelmäßig nach dem duschen "vergisst" zu lüften (bzw sie hat keine zeit weil spät dran etc...).

    reden kann man mit ihr nicht, da sie schlimmer bockt als eine renitente halbwüchsige.
    die einzigen waffen die ich somit habe, sind mahnung und ihr geldbeutel.

    also frage nummer 1: kann ich eine putzfrau auf ihre kosten einstellen, die ihren teil des putzplans übernimmt? (würde den schritt auch erst schriftlich anmelden, falls sie weiterhin ihren pflichten nicht nach kommt)

    frage 2: leider hatten wir durch falsches lüften schimmel an mehreren stellen (u.a. bad).
    da sie nichts tut, musste ich ihn selbst entfernen (wers mal gemacht hat, weiß was das für ne drecksarbeit ist). kann ich ihr die arbeitszeit (zu 50%) in rechnung stellen?. lt. vertrag werden anfallende kosten 50/50 aufgeteilt. dann müsste ich doch die kosten "arbeitszeit" entsprechend berechnen können? hätte ich es professionell machen lassen wären es 100,- pro stunde gewesen. statt dessen bin ich die "hausmeisterin".

    zu meiner frage zum §573a:

    ich könnte ihr ja ohne angabe eines grundes kündigen. ich überlege es mir seit längerem ernsthaft!
    aber die verlängerte frist macht mir sorgen! nachdem ich die kündigung ausgesprochen habe, müsste ich noch 6 monate :eek: mit ihr unter einem dach wohnen.
    was wenn sie dann (weil es jetzt eh egal ist) vollständig zur sau wird?
    ich traue ihr zu, dass ihr kerl dann 24/7 da ist, die beiden hemmungslos dreck machen und ich meiner miete und nebenkosten ewig hinterher laufen muss (wenn sie dann überhaupt noch zahlt) :(

    falls es dann tatsächlich so kommt, habe ich dann noch die möglichkeit sie eher raus zu werfen?

  • hilft das weiter?

    aus dem (unter)mietvertrag :

    (4) Hinzu kommen die geteilten Kosten einer Wohngemeinschaft:
    GEZ-Gebühr, Telefon- bzw. Internetanschluss, Strom-, und zusätzliche Nebenkosten
    wie z.B. Für die Heizung.
    Diese sind von beiden Parteien im gleichen Verhältnis zu bezahlen. Außer, eine der
    Parteien verursacht einen überproportionalen Anteil der Kosten. In diesem Fall
    erhöht sich ihr Anteil entsprechend

    (4) Da Fr. x und Fr. y gleichberechtigte Mieterinnen sind und die Form einer
    Haupt- und einer Untermieterin nur gewählt wurde, um dem Vermieter einen festen
    Ansprechpartner zu geben und zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, verzichtet der
    Hauptmieter auf das Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs. Dieses liegt ausschließlich beim
    Vermieter selbst.

    § 7 Verweis auf den Hauptmietvertrag

    Folgende Bestimmungen des Hauptmietvertrages gelten im Verhältnis zwischen Hauptmieter und
    Untermieter sinngemäß (die angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den Hauptmietvertrag):

    (hauptmietvertrag:

    schönheits- und kleinreperaturen zahlte der mieter.

    die mieterin erklärt sich bereit
    a) wohnung, sanitäreinrichtungen und kücheneinbaumöbel sauber zu halten, pfleglich zu behandeln und.....
    c) die wohnung ausreichend zu belüften um schimmelbefall zu vermeiden

  • (4) Da Fr. x und Fr. y gleichberechtigte Mieterinnen sind und die Form einer
    Haupt- und einer Untermieterin nur gewählt wurde, um dem Vermieter einen festen
    Ansprechpartner zu geben ...


    Ja, was denn nun? Es dreht sich hier ausschliesslich um (Miet-)Vertragspartner. Es gibt im Mietrecht sogar noch nicht einmal (Haupt- und) UNTERmieter.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (13. April 2016 um 00:51)

  • bei dem kommentar dreht es sich nur darum, dass ich auf eigenbedarf verzichten musste. der hauptmietvertrag besteht aber nur zw. haupteigentümer und mir... der eigentümer hat auch klar gemacht (schriftlich - per e-mail, dass nur eine partei - ich - seine mieterin bin)

    zugegeben, die vormulierung war ungünstig, aber es ist auch mein erster mietvertrag gewesen :(


    gegen die mit mir geschlossenen vereinbarungen hat sie aber trotzdem mehrfach verstoßen:

    verstoß gegen die hausordnung (wonach sie ebenfalls lt. mietvertrag verpflichtet ist):
    -> binden/hygieneartikel in der toilette (mehrfach - auch nach mahnung von mir...)

    wohnung, sanitäreinrichtungen und kücheneinbaumöbel sauber zu halten, pfleglich zu behandeln und.....
    -> verweigert sie vollständig (ihr essen schimmelt im kühlschrank, spülmaschiene reinigt sie nicht, den schimmel in ihren zimmer kultiviert sie seit januar (den habe ich natürlich nicht weg gemacht, da sie ihn selbst verschuldet hat), putzen? ~ alle 3 monate mal ein bisschen)

    die wohnung ausreichend zu belüften um schimmelbefall zu vermeiden
    -> wie oben erwähnt tut sie auch nicht

    ihr freund ist täglich da, wodurch ihr anteil an verbrauch und entsprechenden nebenkosten höher ist als meiner, aber mehr zu zahlen.. kommt trotz vermerk im vertrag nicht in frage für sie...


    die miete zahlt sie zwar regelmäßig, aber die nebenkosten (strom, internet etc) hat sie seit januar nicht mehr gezahlt

    selbst wenn wir gleichwertige vertragspartner sind, kommt sie ihrem teil also eindeutig nicht nach....

    Einmal editiert, zuletzt von lilblackie (13. April 2016 um 01:23)

  • Hier gibt es doch nur eine Lösung, kündige schriftlich beweisbar nach § 573a BGB. Das gibt dann ein Ende mit Schrecken oder bevorzugst du ein Schrecken ohne Ende?


    ja das überlege ich mir inzwischen tatsächlich. deshalb meine letzte frage!

    wenn ich ihr kündige, hat sie noch 6 (!!) monate um sich was neues zu suchen. was wenn sie mir eins reinwürgen will und einfach ihre miete nicht mehr zahlt? oder die wohnung absichtlich noch mehr zumüllt? (inzwischen habe ich erfahren, dass sie ähnliches schon mal mit ihrem exfreund gemacht hat *panik*)

    ich hab wirklich die schlimmsten befürchtungen!

    kann ich sie, falls es soweit kommt und sie nach der kündigung (nach §573a) keine miete mehr zahlt auch eher aus der wohnung bekommen?

  • Bemühen Sie einen Anwalt. Solch einen chaotischen Mietvertrag kann nur ein Fachmann aufdröseln.

    tja bin studentin ._. für sowas fehlt mir das kleingeld. und eigentlich auch die zeit, da ich kurz vor dem staatsexamen stehe...

  • kann ich sie, falls es soweit kommt und sie nach der kündigung (nach §573a) keine miete mehr zahlt auch eher aus der wohnung bekommen?

    Dann kannst Du ihr sobald ein Betrag in Höhe von 2 Monatsmieten offen sind, ohne Abmahnung, außerordentlich (fristlos) kündigen.

    Rechtsgrundlage BGB § 543 Abs. (2) Nr. 3

    Auch wegen mehrfach verspäteten Mietzahlungen ist eine Kündigung möglich. Fristgerecht, also 3monatige K-Frist, auf jeden Fall.

    Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist die Miete spätestens am 3. Werk-, besser gesagt Bankbuchungstag des Monats fällig.

    Zum Mietvertrag:

    Der ist einfach zum

    Tip für die Zukunft, falls Du noch mal vermieten willst, verwende einen ganz "normalen" Mietvertrag, nicht diese komischen "Untermietverträge".

    Noch besser, vermiete nur noch möbliert.;)

  • Zum Mietvertrag:

    Der ist einfach zum

    Tip für die Zukunft, falls Du noch mal vermieten willst, verwende einen ganz "normalen" Mietvertrag, nicht diese komischen "Untermietverträge".

    Noch besser, vermiete nur noch möbliert.;)

    ja nachher ist man immer schlauer :D war nur alles extrem kurzfristig und den verzicht auf eigenbedarf findet man ja auch in keiner vorlage. da war improvisieren gefragt. (nicht mein ding wie man sieht )


    aber es ist schonmal beruhigend, dass ich sie los werde falls es zum äußerstem kommt. danke ^^

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