Hallo und guten Tag,
folgende Sachlage:
Immobilie (Haus - Neubau), gemietet Okt. 2012 (Erstbezug), Auszug Feb. 2016.
Beim Einzug waren die Wände tapeziert, jedoch nicht gestrichen. Es mussten sämtliche Malerarbeiten von uns erledigt werden, lediglich die Badezimmerwaren gestrichen.
Da es uns nicht gestört hat, haben wir das Treppenhaus nicht gestrichen, sondern es so belassen. Das gleiche gilt für einen Raum auf dem Dachboden, den haben wir ebenfalls so belassen.
Der Vermieter verlangte nun von mir, dass ich diverse Wände streiche, u.a. auch das Treppenhaus. Das habe ich verweigert mit Verweis darauf, dass ich das ja selbst machen musste - und wir das Treppenhaus eben nie gestrichen haben. Im Mietvertrag stehen zwar entsprechende Klauseln, aber ich sehe die als mittlerweile ungültig an, da ich nach meiner Auffassung eine unrenovierte Wohnung übernommen habe (Urteil BGH, Aktenzeichen: VIII ZR 185/14 u.a.), siehe auch http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser…-a-1024239.html
Das wurde im Übergabeprotokoll so vermerkt.
Wie ist die Meinung dazu hier im Forum?