Mieterhöhung von knapp 50%

  • Hallo,
    ich habe leider erst jetzt bemerkt, dass statt der üblichen 214,25@ Mieter seit ein paar Monaten 326,25€ Mieter abgebucht werden. Das wäre eine Mieterhöhunh vom knapp 50%. Anscheinend habe ich ein Schreiben von der Wohnungsgesellschaft nicht bekommen/übersehen.
    Ist so eine grosse Mieterhöhung überhaupt zulässig? ich habe im inet etwas von max. 20% gelesen.
    Ich habe den vermiter nun angeschrieben, möchte aber auch paar Infos einholen.
    50% wäre Wucher, da in der Wohnung (auf vermieterseite) auch nichts gemacht wurde.

  • ok, danke schonmal.
    habe nun gelesen, dass der Mieter automatisch der Mieterhöhung einwilligt, wenn er die Mitererhöhung bezahlt (konkludente Vereinbarung). Was bei einer Einzugsermächtigung (wie in meinem Fall) aber nicht vom Mieter explizit angewiesen wird, sondern der Vermieter einfach mehr einzieht. Ist mir leider erst zu spät aufgefallen.
    Habe nun evrschiedene "Meinungen" gelesen. Auf manchen Seiten habe ich gelesen, dass bereits nach der 2. Zahlung automatisch zugestimmt wird, auf anderen Seiten steht nach 18 Monaten.
    Hat jemand genauere Infos?

  • Eine Mieterhöhung muss zwingend vom Vermieter rechtzeitig angekündigt werden. In diesem Mieterhöhungsbegehren muss begründet werden, wann und warum die Erhöhung wirksam werden soll.

    Die dieses Begehren nicht vorliegt sollten sie für den zuviel eingezogenen Betrag Rechenschaft verlangen und bis dahin die Abbuchungserlaubnis bei Vermieter und Bank widerrufen.

  • Zitat

    ich habe leider erst jetzt bemerkt, dass statt der üblichen 214,25@ Mieter seit ein paar Monaten 326,25€ Mieter abgebucht werden. Das wäre eine Mieterhöhunh vom knapp 50%

    Ist unter Umständen so nicht ganz richtig. Der bei Ihnen abgebuchte Betrag beinhaltet in der Regel nicht nur die Miete, sondern auch Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten.

    Sie sollten zunächst mit Ihrem Vermieter klären, wie sich die geänderte Abbuchung begründet. Änderungen in den Vorauszahlungen bedürfen keiner Zustimmung durch den Mieter, müssen aber vom Vermieter begründet werden.

  • Hallo tachyon,
    ein Automatismus ist mir diesbezüglich nicht bekannt.
    So kann bspw. jahrelange Zahlung von irgendeiner Betriebskostenart, die nicht vereinbart wurde, nicht als Zustimmung für die Zukunft gewertet werden.

  • Zitat

    So kann bspw. jahrelange Zahlung von irgendeiner Betriebskostenart, die nicht vereinbart wurde, nicht als Zustimmung für die Zukunft gewertet werden.

    Ist so nicht ganz richtig Berny. Diesbezüglich gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die die Zahlung von nicht vereinbarten Betriebskostenarten über einen gewissen Zeitraum als Zustimmung werten. Dies ist auch einer der Gründe, warum Mieter ihre Abrechnungen auf jeden Fall kontrollieren sollen.

    Aber wie ich bereits vorher gepostet habe, gehe ich eher davon aus, dass die Änderung in der Abbuchung auf eine Anpassung von Vorauszahlungen zurück zu führen ist. Denn der Teilnehmer sagt nur etwas von Abbuchungen. Wir beide wissen aber, dass diese Abbuchungen in der Regel neben der Miete auch Vorauszahlungen enthalten...

  • Ist so nicht ganz richtig Berny. Diesbezüglich gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die die Zahlung von nicht vereinbarten Betriebskostenarten über einen gewissen Zeitraum als Zustimmung werten. Dies ist auch einer der Gründe, warum Mieter ihre Abrechnungen auf jeden Fall kontrollieren sollen.

    Aber wie ich bereits vorher gepostet habe, gehe ich eher davon aus, dass die Änderung in der Abbuchung auf eine Anpassung von Vorauszahlungen zurück zu führen ist. Denn der Teilnehmer sagt nur etwas von Abbuchungen. Wir beide wissen aber, dass diese Abbuchungen in der Regel neben der Miete auch Vorauszahlungen enthalten...


    Moin Gruwo,
    ich habe aber auch von entgegen lautenden Gerichtsurteilen gelesen. Das bestätigt mal wieder, dass man auf hoher See und vor Gericht (und in Ostfriesland) allein in Gottes Hand ist...:)
    In vorliegendem Fall wurde der Gesamtabbuchungsbetrag sogar um 52,28%(!!!) erhöht - welches doch einer dringenden Klärung durch den VM bedarf.
    Mit Berny hätte er das wohl nicht geschafft...:p (mitdirauchnicht)

  • Zitat

    ich habe aber auch von entgegen lautenden Gerichtsurteilen gelesen. Das bestätigt mal wieder, dass man auf hoher See und vor Gericht (und in Ostfriesland) allein in Gottes Hand ist...

    Ähm, wie soll ich dass jetzt verstehen ;)

    Nein im Ernst, selbst das BGH hat geurteilt, dass eine Zahlung von nicht vereinbarten Betriebskostenpositionen über einen Zeitraum von sechs Jahren einem stillschweigenden Anerkenntnis gleichzusetzen ist.

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