hallo,
seit nun über 1,5 wochen funktioniert das treppenhaus+kellerlicht und die klingeln nicht. ich habe anfangs den hausmeister angerufen; der hat gesagt, dass das problem auch im nachbarhaus ist und er sich darum kümmert. angfang der woche habe ich die hausverwaltung deswegen angerufen (nachdem ich den hausmeister nicht erreicht habe). die hausverwaltung wusste anscheinend noch nichts von dem problem, meinste aber dann, daß es noch ca eine woche dauern kann, bis sich der hausmeister darum kümmert, da er z.zt im mahnleuf ist(irgendwelche mieter anmahnen muss?).
aber es kann doch nicht sein, dass die klingeln 2 wochen nicht funktionieren. außerdem ist es ohne licht im treppenhaus stockdunkel, dass man sich dort die knochen bricht(hatte ich der dame von der hausverwaltung auch so geschildert).
was soll/kann ich nun tun? noch 2 wochen warten?
Beiträge von tachyon
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ok, danke schonmal.
habe nun gelesen, dass der Mieter automatisch der Mieterhöhung einwilligt, wenn er die Mitererhöhung bezahlt (konkludente Vereinbarung). Was bei einer Einzugsermächtigung (wie in meinem Fall) aber nicht vom Mieter explizit angewiesen wird, sondern der Vermieter einfach mehr einzieht. Ist mir leider erst zu spät aufgefallen.
Habe nun evrschiedene "Meinungen" gelesen. Auf manchen Seiten habe ich gelesen, dass bereits nach der 2. Zahlung automatisch zugestimmt wird, auf anderen Seiten steht nach 18 Monaten.
Hat jemand genauere Infos? -
Hallo,
ich habe leider erst jetzt bemerkt, dass statt der üblichen 214,25@ Mieter seit ein paar Monaten 326,25€ Mieter abgebucht werden. Das wäre eine Mieterhöhunh vom knapp 50%. Anscheinend habe ich ein Schreiben von der Wohnungsgesellschaft nicht bekommen/übersehen.
Ist so eine grosse Mieterhöhung überhaupt zulässig? ich habe im inet etwas von max. 20% gelesen.
Ich habe den vermiter nun angeschrieben, möchte aber auch paar Infos einholen.
50% wäre Wucher, da in der Wohnung (auf vermieterseite) auch nichts gemacht wurde. -
Hallo,
ich bin nach 5 jahren aus einer wohnung ausgezogen. bei der abnahme wurde gesagt, dass ich einen teppich (der beim einzug bereits vorhanden war) erneuern lassen soll. ich habe aber gehört, dass durch eine gesetzesänderung vor kurzem, dies nicht mehr notwendig ist.
hat das jemand weitere infos? muss ich den teppich wirklich erneuern?
danke -
hallo,
bei mir tropft die Dusch-Armatur schon ziemlich kräftig. darauf habe ich den Vermieter(eine Wohnimmobilien Gesellschafte) angerufen, die meinte ich solle mit meinem Objektbetreuer reden. Der meinte dann, dass er erstmal schauen muss, wieviel das kostet etc, weil er wohl nur 150€ pro Jahr ausgeben darf. Er wollte mich überreden, dass ich das selbst mache (ich hab mal als Installateur gearbeitet).
Ich sehe das aber nicht ein; wofür bezahle ich denn Miete. Ausserdem hat der Badezimmer-Waschtisch seit Anfang an einen dicken Sprung, den ich auch bemängelt habe. Der Objektbetreuer meinte darauf, dass er den nur wechseln dürfte wenn der kaputt ist.
hmm... ist eine Sprung denn nciht ein defekt??ist das mit den 150€ rechtens? was sollte ich nun machen, weil ich habe schon genug Geld in die Wohnung gesteckt und auch schon genug ärger mit vorherigen Vermietern gehabt, deswegen seh ich es erst recht nicht ein der Immobilien-Gesellschaft ein neues Badezimmer zu schenken.
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