Muß ich die Wohnung neu Renovieren bei Auszug ? Altmietvertrag von 1970

  • Hallo ,

    ich habe da mal eine Frage euch . Freue und Bedanke mich schon vorab für eure Meinungen
    Hilfe und Tipps .
    Meine Eltern müssen ins Pflegeheim und die Wohnung wird gekündigt .
    Es liegt ein Mietvertrag aus dem Jahr 1970 vor in dem folgendes vereinbart wurde :

    §18
    Zustand der Mieträume

    1. Die Wohnung wird vollkommen neu Renoviert übergeben

    2. Der Mieter verpflichtet sich alle anfallenden Schönheitsreparaturen vorzunehmen und muß bei Auszug
    die Wohnung neu Renoviert zurückgeben .

    Sind diese Klauseln noch gültig ???

    Auf Nachfrage beim Vermieter wurde mir gesagt ich müsse die Wände neu Tapezieren , die Decken Streichen,
    Türen und Rahmen streichen und die Bodenbeläge entfernen :confused:

    Wie seht ihr das ? Hat der §18 des Mietvertrages von 1970 noch seine Gültigkeit ?

    Danke für eure Hilfe

  • Der Mietvertrag von 1970 hat noch Gültigkeit. Die Wohnung wurde lt.MV neu renoviert übergeben und muß demnach im gleichen Zustand zurückgegeben werden. Das ist geltendes Mietrecht, und das auf Grund der Tatsache, dass die Wohnung in renoviertem Zustand übergeben wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (10. April 2016 um 08:27)


  • 2. Der Mieter verpflichtet sich alle anfallenden Schönheitsreparaturen vorzunehmen und muß bei Auszug
    die Wohnung neu Renoviert zurückgeben .

    Das stellt eine generelle Endrenovierungsklausel dar. Diese ist nach aktuellerer Rechtsprechung unwirksam.


    Auf Nachfrage beim Vermieter wurde mir gesagt ich müsse die Wände neu Tapezieren , die Decken Streichen,
    Türen und Rahmen streichen und die Bodenbeläge entfernen :confused:

    Bodenbeläge sind, wenn von Dir eingebracht, zu entfernen. Türen und Torrahmen streichen nur wenn notwendig. Wie auch das Streichen der gesamten Wohnung.

  • Der Mietvertrag von 1970 hat noch Gültigkeit. Die Wohnung wurde lt.MV neu renoviert übergeben und muß demnach im gleichen Zustand zurückgegeben werden. Das ist geltendes Mietrecht, und das auf Grund der Tatsache, dass die Wohnung in renoviertem Zustand übergeben wurde.

    Es war noch nie und ist kein geltendes Mietrecht das eine Wohnung im gleichen Renovierungs-Zustand zurück zu geben ist wie sie zu Mietbeginn übergeben wurde.

  • Hallo ,

    Es gibt bei dem Mietvertrag noch

    § 26
    Beendigung des Mietverhältnisses

    1. Bei Auszug hat der Mieter die Mieträume in sauberem Zustand zurückzugeben .

  • Der Mieter verpflichtet sich alle anfallenden Schönheitsreparaturen vorzunehmen und muß bei Auszug
    die Wohnung neu Renoviert zurückgeben.

    Das kann garnicht sein. Die Wohnung wurde als Gegenstand gebraucht und für die dadurch eingetretene Wertminderung Miete entrichtet.
    Eine Verpflichtung zur kompletten Erneuerung kann daher nicht gefordert werden.

  • Hallo ,

    Es gibt bei dem Mietvertrag noch

    § 26
    Beendigung des Mietverhältnisses

    1. Bei Auszug hat der Mieter die Mieträume in sauberem Zustand zurückzugeben .

    Da das Mietrecht überwiegend für den Mieter ist, würde ich mich auf diese Klausel berufen und die Wohnung besenrein zurück geben:p

    Ausgenommen Wände oder/und Decken wurden papageibunt dekoriert.

  • Es war noch nie und ist kein geltendes Mietrecht das eine Wohnung im gleichen Renovierungs-Zustand zurück zu geben ist wie sie zu Mietbeginn übergeben wurde.

    Das nehme ich zur Kenntnis. Im gleichen Renovierungszustand ist wohl nicht richtig. Eine Klausel, die in jedem Fall eine Renovierungspflicht beim Auszug festlegt, ist in der Regel nicht zulässig. Die Bestimmung muss berücksichtigen, ob ein Renovierungsbedarf besteht. Das ist wohl in diesem Fall anzunehmen.

  • Hallo anitari und Banane ,

    danke für deine Antworten . Hebt der §26 den §18 des Mietvertrags auf ?

    Wie soll ich jetzt am besten dem weiterverfahren ? Der Vermieter möchte eine möglichst schnelle Antwort

  • Hallo ,

    ich habe da mal eine Frage euch . Freue und Bedanke mich schon vorab für eure Meinungen
    Hilfe und Tipps .
    Meine Eltern müssen ins Pflegeheim und die Wohnung wird gekündigt .
    Es liegt ein Mietvertrag aus dem Jahr 1970 vor in dem folgendes vereinbart wurde :

    §18
    Zustand der Mieträume

    1. Die Wohnung wird vollkommen neu Renoviert übergeben

    2. Der Mieter verpflichtet sich alle anfallenden Schönheitsreparaturen vorzunehmen und muß bei Auszug
    die Wohnung neu Renoviert zurückgeben .

    Sind diese Klauseln noch gültig ???

    Auf Nachfrage beim Vermieter wurde mir gesagt ich müsse die Wände neu Tapezieren , die Decken Streichen,
    Türen und Rahmen streichen und die Bodenbeläge entfernen :confused:

    Wie seht ihr das ? Hat der §18 des Mietvertrages von 1970 noch seine Gültigkeit ?

    Danke für eure Hilfe

    Punkt 2 ist ungültig, also ungültig für sämtliche Renovierungsarbeiten.

    Andrerseits, wie sieht die Wohnung jetzt wirklich aus, wenn nie renoviert wurde?

    Der MV von 1970 hat noch Gültigkeit.

    Hier wäre Good Will angebracht, auf beiden Seiten. Wie war das Mietverhältnis all die Jahre, will man im Streit auseinander gehen? Vielleicht könnt Ihr Arbeit und Kosten teilen.

    Grundsätzlich mußt du aufgrund der ungültigen Klausel nicht renovieren. Nur meine Meinung.

  • Die Wohnung wurde des öfteren von uns selbst renoviert .Sie ist eigentlich in einem guten Zustand .
    Habe vor paar Jahren Deckenplatten aus Styropor angebracht . Muß ich die entfernen ?

  • Die Wohnung wurde des öfteren von uns selbst renoviert .Sie ist eigentlich in einem guten Zustand .
    Habe vor paar Jahren Deckenplatten aus Styropor angebracht . Muß ich die entfernen ?

    Wenn der VM das will, ja.

  • Das Verhältnis izum VM st mir als Erbe egal. Nach Rueckgabe der Wohnung sieht man den meist nicht mehr wieder.

    Ich wuerde mit dem VM sprechen in dem wissen , die Styroporplatten muessen raus wenn er das will und das ist eklige Arbeit.

    Die SR sind wohl nicht zu leisten, aber man kann nur vor Ort beurteilen, was nötig wäre (nicht was geschuldet wird).

    Sinngemäß wuerde ich seine Pläne erfragen, nach 40 Jahren muss man wohl einiges tun zum neuvermieten, baeder etc..
    Und dann gucken, dass die meisten SR gar keinen Sinn mehr machen. Wenn er z.b. wirklich die baeder neu macht, lohnt sich vorher nicht anderes mehr .. Wenn er von selbst drauf kommt, ist das einfacher, als ihm das mühselig erklären zu lassen.

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