Beiträge von hans16
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Hallo ,
ich habe da mal eine Frage euch . Freue und Bedanke mich schon vorab für eure Meinungen
Hilfe und Tipps .
Meine Eltern müssen ins Pflegeheim und die Wohnung wird gekündigt .
Es liegt ein Mietvertrag aus dem Jahr 1970 vor in dem folgendes vereinbart wurde :§18
Zustand der Mieträume1. Die Wohnung wird vollkommen neu Renoviert übergeben
2. Der Mieter verpflichtet sich alle anfallenden Schönheitsreparaturen vorzunehmen und muß bei Auszug
die Wohnung neu Renoviert zurückgeben .Sind diese Klauseln noch gültig ???
Auf Nachfrage beim Vermieter wurde mir gesagt ich müsse die Wände neu Tapezieren , die Decken Streichen,
Türen und Rahmen streichen und die Bodenbeläge entfernen
Wie seht ihr das ? Hat der §18 des Mietvertrages von 1970 noch seine Gültigkeit ?
Danke für eure Hilfe
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