Hallo ,
ich habe da mal eine Frage euch . Freue und Bedanke mich schon vorab für eure Meinungen
Hilfe und Tipps .
Meine Eltern müssen ins Pflegeheim und die Wohnung wird gekündigt .
Es liegt ein Mietvertrag aus dem Jahr 1970 vor in dem folgendes vereinbart wurde :
§18
Zustand der Mieträume
1. Die Wohnung wird vollkommen neu Renoviert übergeben
2. Der Mieter verpflichtet sich alle anfallenden Schönheitsreparaturen vorzunehmen und muß bei Auszug
die Wohnung neu Renoviert zurückgeben .
Sind diese Klauseln noch gültig ???
Auf Nachfrage beim Vermieter wurde mir gesagt ich müsse die Wände neu Tapezieren , die Decken Streichen,
Türen und Rahmen streichen und die Bodenbeläge entfernen ![]()
Wie seht ihr das ? Hat der §18 des Mietvertrages von 1970 noch seine Gültigkeit ?
Danke für eure Hilfe
