Hallo zusammen, ich hoffe, die richtige Rubrik mit sonstiges getroffen zu haben......
Meine gemietete Wohnung wurde vernauft. Die Miete ist zum Zeitpunkt nach dem Verkauf überzahlt, da ich, unter den Parteien unstrittig, berechtigte Gründe hatte, die Miete über Monate zu 100% zu mindern.
Diese Mietminderung habe ich sicherheitshaber über Monate nicht in Anspruch genommen, um keinen juristischen Fehler zu machen. Als mein Anspruch auf Mietminderung juristisch abgesichert war, habe ich den Vermieter aufgefordert, die zuviel bezahlte Miete zurück zu erstatten. Dieses ist nicht geschehen. Daraufhin habe ich begonnen , die zuviel gezahlte Miete mit den laufenden Mieten zu verrechnen und dieses dem Vermieter mitgeteilt. Der Vermieter veräußerte nun die Wohnung zu einem Zeitpunkt, zu dem noch nicht voll verrechnet war. Die Miete war zum Zeitpunkt des Verkaufs überzahlt.
Der neue Vermieter möchte nun von einem vollständigen Verrechnen der überzahlte Miete nichts wissen und behauptet, ihm stünde nach Übertragung der Wohnung sofort die laufende Miete gemäß Mietvertrag zu. Ich solle, was vorher war mit dem Vor- Vermieter klären, also mir das Geld von diesem holen.
Wie ist die Rechtslage? Der neue Eigentümer tritt nach dem Grundsatz Kauf bricht Miete nicht in alle Rechte und Pflichten des Mietverhältnisses ein und müsste somit auch den Stand des Mietkontos übernehmen......