Besten Dank an alle für die Antworten!
Kolinum: Die Unbewohnbarkeit der Wohnung ist unter den Parteien unstrittig. Es waren mehrere Gründe, die jeder für sich eine 100% Mietminderung gerechtfertigt hätte (Stromausfall, kein Wasser, Zustand nach Hausbrand, laufende Sanierungsarbeiten.
Eine Nutzung fand nur statt um dringende Dinge in der Wohnung zu erledigen (Büro usw.)
Die erste Miete wurde taggleich mit dem Hausbrand überwiesen und konnte nicht mehr zurückgeholt werden. Die weiteren drei MM wurden unter Vorbehalt überwiesen.
Mainschwimmer: siehe auch oben meine Antwort an Kolinum. Warum habe ich die Miete weiter bezahlt? Das war in der Tat ein Fehler. Die wichtigste Pficht des Mieters ist die Zahlung der Miete und ich wollte keinen juristischen Fehler machen. Der alte Eigentümer wollte schon seit längerer Zeit verkaufen und bekommt für eine geräumte Wohnung einen höheren Kaufpreis als in vermietetem Zustand. Ich wollte ihm hier keine billige Möglichkeit geben, mich los zu werden. Nochmal: Es war ein Fehler. Mir lag keine offizielle Bestätigung über den Sachverhalt Mietminderung vor und dachte fälschlicherweise, dass von der Versicherung des Brandverursachers die Miete ersetzt wird.
H Hamburg: Dem neuen Vermieter die Überzahlung gegenrechnen......genau darum geht es. Nach dem Grundsatz Kauf bricht nicht Miete tritt der neue Eigentümer in alle Rechten und Pflichten des lauenden Mietverhältnisses ein. Ansprüche aus fehlerhaften NK Abrechnu gen gehen auf ihn über. Sogar wenn sich Mängel erst später rausstellen, also nach der Übergabe, haftet er im Hinblick auf Ansprüche des Mieters. Bei mir handelt es sic um ein überzahltes Mietkonto. Einen vergleichbaren Fall konnte ich bis jetzt nicht finden, wohl deshalb, weil ja normalerweise das Gegenteil zum Problem wird.......Mketrückstande....grins...