Beiträge von torbenKA

    Besten Dank an alle für die Antworten!
    Kolinum: Die Unbewohnbarkeit der Wohnung ist unter den Parteien unstrittig. Es waren mehrere Gründe, die jeder für sich eine 100% Mietminderung gerechtfertigt hätte (Stromausfall, kein Wasser, Zustand nach Hausbrand, laufende Sanierungsarbeiten.
    Eine Nutzung fand nur statt um dringende Dinge in der Wohnung zu erledigen (Büro usw.)
    Die erste Miete wurde taggleich mit dem Hausbrand überwiesen und konnte nicht mehr zurückgeholt werden. Die weiteren drei MM wurden unter Vorbehalt überwiesen.

    Mainschwimmer: siehe auch oben meine Antwort an Kolinum. Warum habe ich die Miete weiter bezahlt? Das war in der Tat ein Fehler. Die wichtigste Pficht des Mieters ist die Zahlung der Miete und ich wollte keinen juristischen Fehler machen. Der alte Eigentümer wollte schon seit längerer Zeit verkaufen und bekommt für eine geräumte Wohnung einen höheren Kaufpreis als in vermietetem Zustand. Ich wollte ihm hier keine billige Möglichkeit geben, mich los zu werden. Nochmal: Es war ein Fehler. Mir lag keine offizielle Bestätigung über den Sachverhalt Mietminderung vor und dachte fälschlicherweise, dass von der Versicherung des Brandverursachers die Miete ersetzt wird.

    H Hamburg: Dem neuen Vermieter die Überzahlung gegenrechnen......genau darum geht es. Nach dem Grundsatz Kauf bricht nicht Miete tritt der neue Eigentümer in alle Rechten und Pflichten des lauenden Mietverhältnisses ein. Ansprüche aus fehlerhaften NK Abrechnu gen gehen auf ihn über. Sogar wenn sich Mängel erst später rausstellen, also nach der Übergabe, haftet er im Hinblick auf Ansprüche des Mieters. Bei mir handelt es sic um ein überzahltes Mietkonto. Einen vergleichbaren Fall konnte ich bis jetzt nicht finden, wohl deshalb, weil ja normalerweise das Gegenteil zum Problem wird.......Mketrückstande....grins...

    Hallo zusammen, ich hoffe, die richtige Rubrik mit sonstiges getroffen zu haben......

    Meine gemietete Wohnung wurde vernauft. Die Miete ist zum Zeitpunkt nach dem Verkauf überzahlt, da ich, unter den Parteien unstrittig, berechtigte Gründe hatte, die Miete über Monate zu 100% zu mindern.
    Diese Mietminderung habe ich sicherheitshaber über Monate nicht in Anspruch genommen, um keinen juristischen Fehler zu machen. Als mein Anspruch auf Mietminderung juristisch abgesichert war, habe ich den Vermieter aufgefordert, die zuviel bezahlte Miete zurück zu erstatten. Dieses ist nicht geschehen. Daraufhin habe ich begonnen , die zuviel gezahlte Miete mit den laufenden Mieten zu verrechnen und dieses dem Vermieter mitgeteilt. Der Vermieter veräußerte nun die Wohnung zu einem Zeitpunkt, zu dem noch nicht voll verrechnet war. Die Miete war zum Zeitpunkt des Verkaufs überzahlt.

    Der neue Vermieter möchte nun von einem vollständigen Verrechnen der überzahlte Miete nichts wissen und behauptet, ihm stünde nach Übertragung der Wohnung sofort die laufende Miete gemäß Mietvertrag zu. Ich solle, was vorher war mit dem Vor- Vermieter klären, also mir das Geld von diesem holen.

    Wie ist die Rechtslage? Der neue Eigentümer tritt nach dem Grundsatz Kauf bricht Miete nicht in alle Rechte und Pflichten des Mietverhältnisses ein und müsste somit auch den Stand des Mietkontos übernehmen......

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