Überzahltes Mietkonto nach Eigentümerwechsel

  • Hallo zusammen, ich hoffe, die richtige Rubrik mit sonstiges getroffen zu haben......

    Meine gemietete Wohnung wurde vernauft. Die Miete ist zum Zeitpunkt nach dem Verkauf überzahlt, da ich, unter den Parteien unstrittig, berechtigte Gründe hatte, die Miete über Monate zu 100% zu mindern.
    Diese Mietminderung habe ich sicherheitshaber über Monate nicht in Anspruch genommen, um keinen juristischen Fehler zu machen. Als mein Anspruch auf Mietminderung juristisch abgesichert war, habe ich den Vermieter aufgefordert, die zuviel bezahlte Miete zurück zu erstatten. Dieses ist nicht geschehen. Daraufhin habe ich begonnen , die zuviel gezahlte Miete mit den laufenden Mieten zu verrechnen und dieses dem Vermieter mitgeteilt. Der Vermieter veräußerte nun die Wohnung zu einem Zeitpunkt, zu dem noch nicht voll verrechnet war. Die Miete war zum Zeitpunkt des Verkaufs überzahlt.

    Der neue Vermieter möchte nun von einem vollständigen Verrechnen der überzahlte Miete nichts wissen und behauptet, ihm stünde nach Übertragung der Wohnung sofort die laufende Miete gemäß Mietvertrag zu. Ich solle, was vorher war mit dem Vor- Vermieter klären, also mir das Geld von diesem holen.

    Wie ist die Rechtslage? Der neue Eigentümer tritt nach dem Grundsatz Kauf bricht Miete nicht in alle Rechte und Pflichten des Mietverhältnisses ein und müsste somit auch den Stand des Mietkontos übernehmen......

  • § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Sie haben also die Wohnung während der 100% Mietminderung nicht bewohnt und damit das Recht auf 100% Mietminderung erworben.
    Der Grund ist hier mal zweitrangig.
    Nun haben Sie aber die Minderung nicht in Anspruch genommen? Wie denn das?
    Wenn Sie trotzdem darin wohnten, steht Ihnen eine 100% Kürzung nicht zu.
    Hier würde dann der 2.Satz zu Anwendung kommen.

    Also die Wohnung nutzen und 100% Miete kürzen finde ich aber schon geschmacklos.

  • 100% vertraglich zugesicherte Einbauküche bei Einzug nicht vorhanden LG Itzehoe Az.: 1 S 397/96
    100% Vermieter verweigert Lebensgefährten des Mieters Zugang zur Wohnung LG Gießen NJW-RR 2001, 8
    100% vollständiger Heizungsausfall in den Monaten September bis Februar LG Berlin WuM 1993, 185
    100% Wohnung bereits von zwei weiteren Personen belegt LG Berlin GE 1993, 479
    100% Rattenbefall sowie ständige Durchfeuchtung der Wände AG Potsdam WuM 1995, 534
    100% Raumlauft belastet mit PCP, Lindan und Dichlorfluanid AG Mainz DWW 1996, 216
    100% Unbewohnbarkeit wegen Hochwasser AG Friedberg WuM 1995, 393
    100% vollständiger Ausfall der Elektrizitätsversorgung AG Berlin-Neukölln MM 1988, 31
    100% kompletter Ausfall der Elektrik für Warmwasser, Beleuchtung, Küche und sonstiges

    100% Minderung setzt keine total zerstörte Wohnung voraus.


  • Als mein Anspruch auf Mietminderung juristisch abgesichert war, habe ich den Vermieter aufgefordert, die zuviel bezahlte Miete zurück zu erstatten. Dieses ist nicht geschehen.


    Wurde denn die Miete, nachdem die Minderung juristisch abgesichert war, unter Vorbehalt gezahlt? Wenn nicht, dann müsste der alte und auch neue Vermieter einer nachträglichen Minderung nicht zustimmen.

    Merke: Bei Mietminderungen ohne anwaltliche Hilfe hat so mancher Mieter den kürzeren gezogen und auch vor Gericht das Nachsehen gehabt.

  • 100% vertraglich zugesicherte Einbauküche bei Einzug nicht vorhanden LG Itzehoe Az.: 1 S 397/96
    100% Vermieter verweigert Lebensgefährten des Mieters Zugang zur Wohnung LG Gießen NJW-RR 2001, 8
    100% vollständiger Heizungsausfall in den Monaten September bis Februar LG Berlin WuM 1993, 185
    100% Wohnung bereits von zwei weiteren Personen belegt LG Berlin GE 1993, 479
    100% Rattenbefall sowie ständige Durchfeuchtung der Wände AG Potsdam WuM 1995, 534
    100% Raumlauft belastet mit PCP, Lindan und Dichlorfluanid AG Mainz DWW 1996, 216
    100% Unbewohnbarkeit wegen Hochwasser AG Friedberg WuM 1995, 393
    100% vollständiger Ausfall der Elektrizitätsversorgung AG Berlin-Neukölln MM 1988, 31
    100% kompletter Ausfall der Elektrik für Warmwasser, Beleuchtung, Küche und sonstiges
    100% Minderung setzt keine total zerstörte Wohnung voraus.
    Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen. Und das in einem Forum und auch noch gleichzeitig!


    Toll, was Du Schlauberger alles (nicht) weisst:confused:

  • Hallo,

    das ist sicher komplexer, als es klingt. Aber ich denke, du hast höchstens einen Rückzahlungsanspruch gegen den vorherigen Vermieter. Dem neuen Vermieter mit der Überzahlung und Gegenrechnung zu kommen, halte ich für unangemessen. Es hat Anspruch auf die volle Miete, schließlich scheint die Wohnung ja wieder in Ordnung zu sein.

    Gruß
    H H

    P.S. warum hast du denn die Miete um 100% mindern dürfen?

  • Besten Dank an alle für die Antworten!
    Kolinum: Die Unbewohnbarkeit der Wohnung ist unter den Parteien unstrittig. Es waren mehrere Gründe, die jeder für sich eine 100% Mietminderung gerechtfertigt hätte (Stromausfall, kein Wasser, Zustand nach Hausbrand, laufende Sanierungsarbeiten.
    Eine Nutzung fand nur statt um dringende Dinge in der Wohnung zu erledigen (Büro usw.)
    Die erste Miete wurde taggleich mit dem Hausbrand überwiesen und konnte nicht mehr zurückgeholt werden. Die weiteren drei MM wurden unter Vorbehalt überwiesen.

    Mainschwimmer: siehe auch oben meine Antwort an Kolinum. Warum habe ich die Miete weiter bezahlt? Das war in der Tat ein Fehler. Die wichtigste Pficht des Mieters ist die Zahlung der Miete und ich wollte keinen juristischen Fehler machen. Der alte Eigentümer wollte schon seit längerer Zeit verkaufen und bekommt für eine geräumte Wohnung einen höheren Kaufpreis als in vermietetem Zustand. Ich wollte ihm hier keine billige Möglichkeit geben, mich los zu werden. Nochmal: Es war ein Fehler. Mir lag keine offizielle Bestätigung über den Sachverhalt Mietminderung vor und dachte fälschlicherweise, dass von der Versicherung des Brandverursachers die Miete ersetzt wird.

    H Hamburg: Dem neuen Vermieter die Überzahlung gegenrechnen......genau darum geht es. Nach dem Grundsatz Kauf bricht nicht Miete tritt der neue Eigentümer in alle Rechten und Pflichten des lauenden Mietverhältnisses ein. Ansprüche aus fehlerhaften NK Abrechnu gen gehen auf ihn über. Sogar wenn sich Mängel erst später rausstellen, also nach der Übergabe, haftet er im Hinblick auf Ansprüche des Mieters. Bei mir handelt es sic um ein überzahltes Mietkonto. Einen vergleichbaren Fall konnte ich bis jetzt nicht finden, wohl deshalb, weil ja normalerweise das Gegenteil zum Problem wird.......Mketrückstande....grins...

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