Beiträge von Mike23

    Aus meiner Sicht will sich, wie schon geschrieben, der Vermieter absichern in dem er als Mietsache möbliertes Zimmer schreibt und nur zum vorübergehenden Gebrauch. Damit wärst Du als Mieter so ziemlich (miet)rechtlos.

    Ich würde den Vertrag fachanwaltlich prüfen lassen.

    Ist es denn eine in sich abgeschlossene Wohnung mit eigenem Bad und eigener Küche oder doch nur ein Zimmer und Küche und Bad werden gemeinsam mit dem Vermieter und/oder anderen Bewohnern genutzt?

    Ich danke Ihnen sehr, ich werde mich mal mit ihm in Verbindung setzen. Es ist eine in sich abgeschlossene Wohnung mit eigenem Bad und Küche.

    Der Vertrag:

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    Verstehe vielen Dank. ich hatte ihm gesagt gehabt, dass ich keinen befristetet Vertrag möchte, da ich ja auch abgesichert werden will. Daraufhin hat er wahrscheinlich Paragraph 8 verfasst, hat dies echt was zu bedeuten oder steht es drin,so dass ich mich einfach abgesichert fühle?

    SorRy: Mieten, eine ganz normale Wohnung habe ich vor zu mieten..

    Im Vertrag steht:
    § 1 Mietgegenstand
    Vermietet wird in der Wohnung Xxx .
    1. Ein möbliertes Zimmer möblierte Zimmer zu Wohnzwecken
    2. Der Mieter ist berechtigt, Bad, Küche sowie folgende
    Einrichtungen und Flächen:xxx
    nach Maßgabe der Hausordnung oder der näheren Benutzungsordnung mitzubenutzen.

    Dankeschön für die Antworten.

    Hat §8 etwas zu bedeuten? Muss er dann den Vertrag verlängern, wenn es befristet ist, wie Kulinum es erwähnt hat?Oder hat Paragraph 8 keine Bedeutung?

    Hallo zusammen,

    ich habe einen befristeten Mietvertrag erhalten und habe diesbezüglich eine Frage. Und zwar kann der Vermieter mich quasi nach dem Ablauf des Vertrages einfach ohne Probleme "rausschmeissen"?

    §8 steht ja, dass eigentlich nichts dagegen spricht, für eine Vertragsverlängerung, wenn ich mich an die Vertragsvereinbarungen halte? Können Sie mir da eventuell weiterhelfen?

    viele Grüße
    Mike
    ----
    Vertrag:

    § 2 Mietzeit
    1. Der Mietvertrag läuft
    während der im Hauptvertrag vereinbarten Dauer
    von xx.xx.x bis yy.yy.yy.

    2. Der Mietvertrag läuft nur zum vorübergehenden Gebrauch und endet daher zum
    oben angegebenen Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

    3. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, wird
    unter Ausschluss von § 545 BGB das Mietverhältnis nicht verlängert. Eine
    Fortsetzung oder Erneuerung des Mietvertrages muss ausdrücklich vereinbart
    werden.

    § 3 Höhe der Miete
    1. Die Miete inklusive Betriebskosten beträgt pauschal monatlich xxx Euro und bedarf keiner jährlicher Abrechnung.
    (in Worten: xxxxx)

    §8
    Sonstige Vereinbarungen: Der Mieter ist an einer längerfristigen Vermietung interessiert. Einer Verlängerung des Mietvertrages spricht nichts dagegen, wenn sich der Mieter an den Vertragsvereinbarungen hält und keine Mietausfälle bzw.-verzögerungen entstehen. Jedoch bedarf es immer der Zustimmung des Vermieters.

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