Neuwertanspruch des Vermieters

  • Guten Abend,

    ich hab ein kleines Problem..
    letztes Jahr am 3.Oktober kam ein Freund mit seiner Freundin zu Besuch. Im laufe des Abends ging die Freundin auf Toilette und der Schlüssel brach ab. (vorher gab es nie Probleme mit dem Schloss) da sie klautrophobisch ist geriet sie in Panik. Da der 3.Oktober ein Feiertag war und es schon sehr spät war, entschlossen wir uns dazu die Tür gewaltsam zu öffnen.
    Folge des ganzen war eine Riss in der Tür und der Türschnapper ist abgebrochen. Also habe ich den Vermieter informiert und er sagte zu uns wir sollen die Tür von einem Tischler auswechseln lassen. Daraufhin kam ein Tischler und machte einen Kostenvoranschlag. den reichten wir bei der Versicherung des Freundes ein, der die Tür eingetreten hat. (seine Freundin hat keine abgeschlossen) seine Versicherung teilte uns mit, dass sie nicht in der Pflicht wäre zu zahlen aber aus Kulanz 50% ersetzt.
    Die kosten der alten Tür beliefen sich auf 600€. Die Tür ist 11 Jahre alt und hat laut der Versicherung eine zu erwartende Lebensdauer von 30 Jahren. Daher rechnete die Versicherung mit verbleibenden 20 Jahren (400€) und zahlte uns die hälfte. Im Schreiben der Versicherung teilte sie uns mit, dass der Vermieter uns gegenüber ja kein Neuwertanspruch hat, und wir die 11 Jahre der Tür nicht zahlen müssen. Nun haben wir eine Tür für 672€ eingebaut und 200€ von der Versicherung bekommen. Die Vermietungsgesellschaft weigert sich einen Teil der Tür zu tragen, da es unser verschulden war.

    Nun die Frage: Müssen wir die Kosten für die Tür wirklich alleine tragen? Die Tür ist ja immerhin schon 11 Jahre alt gewesen, und war voller Kratzer.. Die Versicherung hat ja extra drauf hingewiesen, dass die Vermietungsgesellschaft keinen Neuwertanspruch hat.

    Was könnte ich unternhemen?

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

    Liebe Grüße Dagglasson

  • Hallo Dagglasson,

    ich bin zwar kein Richter, aber Versicherungsgesellschaft und Vermieter haben m.E. recht. Die Beschädigung wurde durch Euch verursacht.

  • Hallo Berny, danke für die schnelle Antwort.
    aber wie können beide "Recht" haben, wenn sich die Aussagen widersprechen? :confused:


    Jeder bringt die Argmente aus seiner Sicht, und da können diese sich ohne weiteres widersprechen. Wenn daraus ein Rechtsstreit wird, spricht das letzte Wort sowiso jemand anders.
    Ob diese Art und Grösse der Beschädigung erforderlich war, kann ich nicht beurteilen.

  • Also im Schreiben der Versicherung steht:,, Bitte beachten Sie, dass die Hauseigentümer keine Neuwertansprüche gegen Sie haben. Das Alter der Tür müssen sich die Anspruchsteller mindernd anrechnen lassen (neu für alt).''

    Das Problem ist aus meiner Sicht, dass wir eben die Tür auf eigene Rechnung bezahlt haben und der Vermieter zu zuzahlung verweigert.

    Ich kenne mich nicht besonders gut mit Mietrecht aus, aber für mich klingt es nicht einfach nach einem Argument der Versicherung. Schließlich hätte sie ja auch nicht zahlen müssen, sondern tat dies aus Kulanz.

    Eigentlich würde ich mir darum ja keine Gedanken machen, aber ich bin Auszubildender und für mich ist das eine Menge Geld :(

  • Ich kenne mich nicht besonders gut mit Mietrecht aus, ...


    Eben... Mietrecht ist dies ja auch eigentlich garnicht - lediglich, dass der Mieter für seine Besucher haftet.

  • Der BGH (Urteil vom 24.03.1959 - VI ZR 90/58) hat entschieden:

    Bei der Bemessung des Schadensersatzes für die Beschädigung oder Zerstörung einer durch Gebrauch und Zeitdauer im Wert gesunkenen oder schon vorher schadhaften Sache ist grundsätzlich ein Abzug zwecks Berücksichtigung des Unterschiedes von alt und neu zu machen. Das gilt auch für langlebige Wirtschaftsgüter.

    Das habe ich gerade im Internet gefunden

    Einmal editiert, zuletzt von Dagglasson (22. März 2016 um 23:51)

  • Der BGH (Urteil vom 24.03.1959 - VI ZR 90/58) hat entschieden:
    Bei der Bemessung des Schadensersatzes für die Beschädigung oder Zerstörung einer durch Gebrauch und Zeitdauer im Wert gesunkenen oder schon vorher schadhaften Sache ist grundsätzlich ein Abzug zwecks Berücksichtigung des Unterschiedes von alt und neu zu machen. Das gilt auch für langlebige Wirtschaftsgüter.


    Und die Versicherungsgesellschaft hat das entsprechend angewandt.

  • Aber genau das ist doch der Punkt.. wenn es ein Urteil zu Zeitdauer des Wirtschaftsgutes gibt, kann der Vermieter nicht einfach sagen, wir sind für den Schaden verantwortlich. Das steht doch außer Frage und sind zwei paar Schuhe.. es geht darum ob wir den kompletten Wert der Tür ersetzen müssen.

    Meiner Ansicht nach fällt das doch unter den Vorteilausgleich..

    Nach deutschem Recht wird mit dem Schadenersatzanspruch dem Geschädigten keine „Strafe“ zugesprochen, sondern nur der „Nachteil“ ausgeglichen, der ihm vom Schädiger zugefügt wurde. Dies ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zustand und einem fiktiven Vermögensstand, der ohne das schädigende Ereignis festzustellen wäre. Der Geschädigte soll aber nur so gestellt werden, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde, nicht besser.

  • Meiner Ansicht nach fällt das doch unter den Vorteilausgleich..

    Nach deutschem Recht wird mit dem Schadenersatzanspruch dem Geschädigten keine „Strafe“ zugesprochen, sondern nur der „Nachteil“ ausgeglichen, der ihm vom Schädiger zugefügt wurde. Dies ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zustand und einem fiktiven Vermögensstand, der ohne das schädigende Ereignis festzustellen wäre. Der Geschädigte soll aber nur so gestellt werden, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde, nicht besser.


    Siehe meinen Satz unten. Ich bin eben kein Profi. Im Zweifelsfalle empfehle ich Dir, Rechtsanwalt und Sachverständigen zu beauftragen, welche aber mehr kosten würden als die Gegenwerte von mehreren Türen.

  • Hallo,

    dein Freund macht die Tür kaputt und jetzt zickt ihr rum, den Schaden zu bezahlen. Kann ja wohl nicht angehen. "Entschlossen wir uns die Tür gewaltsam zu öffnen" und dann die Tür eintreten. Hört man auch nicht alle Tage.

    Grundsätzlich hat derjenige den Schaden zuzahlen, der ihn verursacht hat. Und der Schaden ist hier die Reparatur der Tür. Ich wäre mir nicht so sicher, dass hier ein Zeitwertabzug möglich ist, da es um eine Reparatur geht. Außerdem geht es um eine vorsätzliche Beschädigung. Da kann es nicht sein, dass der Vermieter auf 200 Euro der Kosten sitzenbleibt.

    So wie ihr es seht könnte ja jeder Einbauküche demolieren und sich die neue größtenteils vom Vermieter bezahlen lassen, weil die alte Küche seit 15 Jahren drin war.

    Sag deinem Freund er soll den Schaden bezahlen und freue dich, dass der Vermieter dich nicht wegen vorsätzlicher Beschädigung rausschmeißt.

    Gruß
    H H

  • Der Eigentümer kann nur den Zeitwert geltend machen. Die Höhe kann hier niemand bestimmen. In der Regel macht das die Versicherung. Da diese nur 50 % des Zeitwertes übernimmt liegt wohl daran, das der Schaden an der Tür (nicht am Schloß) mutwillig verursacht wurde.

  • Zwischen der Tür und einem Auto besteht kein Unterschied. Erleidet das 11 Jahre alte Auto des Vermieters einen Totalsxhaden, bezahlt niemand ihm den Neuwagen. Der Abzug Alt für neu ist in solchen Fällen immer vorzunehmen. Dies gilt allerdings nur für die Tür. Einbaukosten sind in voller Höhe zu übernehmen.

    Ich versteh, aber die Versicherung nicht. Wenn dein Freund die Tür eingetreten hat, kan seine Versicherung nicht aus Kulanz zahlen, sonder muss für den Schaden haften.

    Ansonsten kannst die Rechnung mehr oder weniger so aufteilen : 2/3 Der Materialkosten Tier du, Montage 100% du 1/3 Zeitwert Vermieter.

    Am besten schriftlich einfordern

  • Ehrlich gesagt hat Akkarin in der Tendenz bestimmt recht. Eine Frage, geht es hier wirklich um das ersetzen einer Tür, oder um die Reparatur?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (23. März 2016 um 08:11)

  • Hallo Dagglasson,

    meine unverbindliche Meinung:

    Der Vermieter muss sich an kleinerei Kosten beteiligen.

    Ihr hättet -nach meinem Rechtsverständnis- einfach keine nagelneue Tür einbauen brauchen, sondern nur eine ähnlich alte Tür wie die, die ihr kaputt gemacht habt (also mit ähnlichem Zeitwert).

    Darin liegt hier euer "Fehler im System".

    Ihr könnt nun doch nicht - und das sollte eigentlich völlig einleuchten - ernsthaft vom Vermieter verlangen, dass er euch den Rest der Kosten (oder auch nur 1 Cent) bezahlt, nachdem ihr SEIN Eigentum mutwillig zerstört habt.

    Gruß,
    anonym

  • Doch können Sie verlangen. Der VM ist ungerechtfertigt bereichert neue Tür.
    Daher Abzug Alt für neu. Das ist auch kein Fehler, des Mieters, er konnte schlicht keinen Handwerker beauftragen, eine ähnlich alte und verkratzt Tür zu verbauen.

  • Tut mir leid, aber das kann nicht sein!

    Dann könnte ein Mieter ja auch eine prunkvolle GOLDTÜR einbauen lassen, 200 EUR bekommt er dann von der Versicherrung und den Rest muss der Vermieter zahlen....

    Mit Sicherheit nicht!

  • Tut mir leid, aber das kann nicht sein!

    Dann könnte ein Mieter ja auch eine prunkvolle GOLDTÜR einbauen lassen, 200 EUR bekommt er dann von der Versicherrung und den Rest muss der Vermieter zahlen....

    Mit Sicherheit nicht!


    Nein, es geht immer um den Tatsächlichen Wert der beschädigten Sache. Aber ehrlich gesagt sind solche Geschichten immer reichlich theoretisch. Ich meine wer zieht schon wegen vieleicht 100-150€ ernsthaft vor Gericht?

  • Hallo nochmal, Akkarin,

    zu deinem Zitat: "Der VM ist ungerechtfertigt bereichert neue Tür."

    Das hat der Vermieter ja nicht selbst aktiv bewirkt, das wurde ihm ja praktisch "aufgezwungen".

    Dann hat der Mieter eben bei Auszug die Möglichkeit SEINE teurere Tür mitzunhmen und eine dem Wert der alten Tür entsprechende Tür einzubauen.

    Meine Meinung.

  • Hallo nochmal,

    mir lässt der Sachverhalt irgendwie keine Ruhe - mein Gerechtigkeitssinn will nicht mit euren Meinungen konform gehen;(

    Daher fiel mir gerade folgendes ein:

    Hätte nicht der VERMIETER die Zahlung der Versicherung erhalten müssen (als Eigentümer der Tür). Dann wäre es nämlich wieder logisch, was IHR schreibt: der Vermieter kann sich nun eine neue Tür anschaffen - egal, wie hoch der Kaufbetrag ist, den Zeitwert hat er ja erstattet bekommen.

    Allerdings wäre ich dann nicht mit dem Betrag der Versicherung (nur "Kulanzbetrag von 50% des Zeitwertes") einverstanden, sondern würde den vollen Zeitwert verlangen.

    In dieser Konstellation macht dann alles wieder Sinn, was ihr schreibt. Was meint ihr?

    Gruß,
    anonym.

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