Beiträge von Dagglasson

    Aber genau das ist doch der Punkt.. wenn es ein Urteil zu Zeitdauer des Wirtschaftsgutes gibt, kann der Vermieter nicht einfach sagen, wir sind für den Schaden verantwortlich. Das steht doch außer Frage und sind zwei paar Schuhe.. es geht darum ob wir den kompletten Wert der Tür ersetzen müssen.

    Meiner Ansicht nach fällt das doch unter den Vorteilausgleich..

    Nach deutschem Recht wird mit dem Schadenersatzanspruch dem Geschädigten keine „Strafe“ zugesprochen, sondern nur der „Nachteil“ ausgeglichen, der ihm vom Schädiger zugefügt wurde. Dies ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zustand und einem fiktiven Vermögensstand, der ohne das schädigende Ereignis festzustellen wäre. Der Geschädigte soll aber nur so gestellt werden, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde, nicht besser.

    Der BGH (Urteil vom 24.03.1959 - VI ZR 90/58) hat entschieden:

    Bei der Bemessung des Schadensersatzes für die Beschädigung oder Zerstörung einer durch Gebrauch und Zeitdauer im Wert gesunkenen oder schon vorher schadhaften Sache ist grundsätzlich ein Abzug zwecks Berücksichtigung des Unterschiedes von alt und neu zu machen. Das gilt auch für langlebige Wirtschaftsgüter.

    Das habe ich gerade im Internet gefunden

    Also im Schreiben der Versicherung steht:,, Bitte beachten Sie, dass die Hauseigentümer keine Neuwertansprüche gegen Sie haben. Das Alter der Tür müssen sich die Anspruchsteller mindernd anrechnen lassen (neu für alt).''

    Das Problem ist aus meiner Sicht, dass wir eben die Tür auf eigene Rechnung bezahlt haben und der Vermieter zu zuzahlung verweigert.

    Ich kenne mich nicht besonders gut mit Mietrecht aus, aber für mich klingt es nicht einfach nach einem Argument der Versicherung. Schließlich hätte sie ja auch nicht zahlen müssen, sondern tat dies aus Kulanz.

    Eigentlich würde ich mir darum ja keine Gedanken machen, aber ich bin Auszubildender und für mich ist das eine Menge Geld :(

    Guten Abend,

    ich hab ein kleines Problem..
    letztes Jahr am 3.Oktober kam ein Freund mit seiner Freundin zu Besuch. Im laufe des Abends ging die Freundin auf Toilette und der Schlüssel brach ab. (vorher gab es nie Probleme mit dem Schloss) da sie klautrophobisch ist geriet sie in Panik. Da der 3.Oktober ein Feiertag war und es schon sehr spät war, entschlossen wir uns dazu die Tür gewaltsam zu öffnen.
    Folge des ganzen war eine Riss in der Tür und der Türschnapper ist abgebrochen. Also habe ich den Vermieter informiert und er sagte zu uns wir sollen die Tür von einem Tischler auswechseln lassen. Daraufhin kam ein Tischler und machte einen Kostenvoranschlag. den reichten wir bei der Versicherung des Freundes ein, der die Tür eingetreten hat. (seine Freundin hat keine abgeschlossen) seine Versicherung teilte uns mit, dass sie nicht in der Pflicht wäre zu zahlen aber aus Kulanz 50% ersetzt.
    Die kosten der alten Tür beliefen sich auf 600€. Die Tür ist 11 Jahre alt und hat laut der Versicherung eine zu erwartende Lebensdauer von 30 Jahren. Daher rechnete die Versicherung mit verbleibenden 20 Jahren (400€) und zahlte uns die hälfte. Im Schreiben der Versicherung teilte sie uns mit, dass der Vermieter uns gegenüber ja kein Neuwertanspruch hat, und wir die 11 Jahre der Tür nicht zahlen müssen. Nun haben wir eine Tür für 672€ eingebaut und 200€ von der Versicherung bekommen. Die Vermietungsgesellschaft weigert sich einen Teil der Tür zu tragen, da es unser verschulden war.

    Nun die Frage: Müssen wir die Kosten für die Tür wirklich alleine tragen? Die Tür ist ja immerhin schon 11 Jahre alt gewesen, und war voller Kratzer.. Die Versicherung hat ja extra drauf hingewiesen, dass die Vermietungsgesellschaft keinen Neuwertanspruch hat.

    Was könnte ich unternhemen?

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

    Liebe Grüße Dagglasson

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