Der Vermieter hat im Mietvertrag vereinbart, dass die Gartenpflege als Nebenkosten umgelegt werden darf. Zusätzlich gibt es eine Klausel, die dem Mieter erlaubt den Garten zu nutzen, solange er in periodischen Abständen den Rasen mäht und die Wege von Laub befreit.
Nun hat der Vermieter für weitere Aufgaben, wie das Vertikutieren des Rasens und der Beseitigung von Laub, ein Unternehmen beauftragt. Die Kosten hierfür wurden auf den Mieter umgelegt, ohne ihn vorher über die anfallenden Kosten zu informieren.
Ist dies zulässig?