Kosten für Gärtner auf Mieter umlegbar trotz Pflegeklausel?

  • Der Vermieter hat im Mietvertrag vereinbart, dass die Gartenpflege als Nebenkosten umgelegt werden darf. Zusätzlich gibt es eine Klausel, die dem Mieter erlaubt den Garten zu nutzen, solange er in periodischen Abständen den Rasen mäht und die Wege von Laub befreit.

    Nun hat der Vermieter für weitere Aufgaben, wie das Vertikutieren des Rasens und der Beseitigung von Laub, ein Unternehmen beauftragt. Die Kosten hierfür wurden auf den Mieter umgelegt, ohne ihn vorher über die anfallenden Kosten zu informieren.

    Ist dies zulässig?

  • Na wenn, wie du schreibst, im MV. das umlegen der Gartenpflege vereinbart ist, dann natürlich. Stichwort regelmässig und wiederkehrende Arbeiten. Vertikutiern und Laub beseitigung, fällt wohl unzweifelhaft darunter. Über die Kosten muß auch niemand informiert werden, es muß sich lediglich nach allgemeinen wirtschafltichen Maßstäben gerichtet werden.

  • Die Frage ist aus meiner Sicht, ob die Pflege des Gartens nicht grundsätzlich durch die Zusatzklausel an der Mieter abgegeben worden ist. Hierdurch wäre dann der Mieter allein für den Zustand und die Pflege des Gartens verantwortlich.

  • Hier mal noch der genaue Wortlaut der Gartenklausel:

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    Zusätzlich waren die Kosten der Gartenpflege bei den Vormietern stets 0 €, da diese sich um alle Aufgaben gekümmert haben. Wir sind davon ausgegangen, dass für uns das Selbige gilt. Der Vermieter hat uns nie mitgeteilt, dass er mit den uns erbrachten Leistungen unzufrieden gewesen ist und trotzdem einfach einen Gärtner angeheuert.

  • Ebenfalls ohne Gruss:

    "Der Vermieter hat im Mietvertrag vereinbart, dass die Gartenpflege als Nebenkosten umgelegt werden darf. Zusätzlich gibt es eine Klausel, die dem Mieter erlaubt den Garten zu nutzen, solange er in periodischen Abständen den Rasen mäht und die Wege von Laub befreit."
    - In der von Dir hier widergegebenen Klausel widersprechen sich m.E. der vorvorletzte und der letzte Satz.

    "Nun hat der Vermieter für weitere Aufgaben, wie das Vertikutieren des Rasens und der Beseitigung von Laub, ein Unternehmen beauftragt. Die Kosten hierfür wurden auf den Mieter umgelegt, ohne ihn vorher über die anfallenden Kosten zu informieren."
    - Waren die Arbeiten bisher NICHT als vom Mieter zu erledigen vereinbart?

    "Ist dies zulässig?"
    - Zumindest ein schlechter Stil.

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