Beiträge von Student2517

    Hier mal noch der genaue Wortlaut der Gartenklausel:

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    Zusätzlich waren die Kosten der Gartenpflege bei den Vormietern stets 0 €, da diese sich um alle Aufgaben gekümmert haben. Wir sind davon ausgegangen, dass für uns das Selbige gilt. Der Vermieter hat uns nie mitgeteilt, dass er mit den uns erbrachten Leistungen unzufrieden gewesen ist und trotzdem einfach einen Gärtner angeheuert.

    Der Vermieter hat im Mietvertrag vereinbart, dass die Gartenpflege als Nebenkosten umgelegt werden darf. Zusätzlich gibt es eine Klausel, die dem Mieter erlaubt den Garten zu nutzen, solange er in periodischen Abständen den Rasen mäht und die Wege von Laub befreit.

    Nun hat der Vermieter für weitere Aufgaben, wie das Vertikutieren des Rasens und der Beseitigung von Laub, ein Unternehmen beauftragt. Die Kosten hierfür wurden auf den Mieter umgelegt, ohne ihn vorher über die anfallenden Kosten zu informieren.

    Ist dies zulässig?

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