Hallo und guten Abend !
Bin hier neu im Forum und habe eine wichtige Frage, die mir hoffentlich das Forum beantworten kann.
Wenn im Mietvertrag der Vermieter die sogenannte Verkehrssicherungspflicht als dauerhafte übliche Mieterpflicht auf den Mieter übertragen hat, muß dieser dann in geeigneter Weise den Winterdienst absolvieren.
Wenn mehrere Mieter im Hause vorhanden sind, wird dies üblicherweise anhand eines Winterplans geregelt.
Die Mieter müssen dann in Eigenregie wirksam den Eingangsweg zum Hause vom Eis und/oder Schnee befreien und auch möglicherweise streuen.
Wer dies nicht tut, wird dann bei einem Glatteisunfall gegfls. zur Rechenschaft gezogen.
Da aber nicht wenige Mieter auch Urlaubsabsichten im Winter haben, ist es notwendig, daß dieser Plan vom Vermieter rechtzeitig aushängt.
Und zwar auch aus dem Grunde, weil nicht wenige Private Service-Dienste sich nicht gerade um diese Arbeiten reissen, weil hier möglicherweise bei einem Unfall auch diese Haftungsangelegenheiten auf sie zukommen können.
Nun nochmals: Wann muß also der Vermieter diese Liste aushängen?