Beiträge von lucius-seneca

    Zwei Postings - weil man mein Anliegen vor ein paar Tagen nicht veröffentlicht hat, habe ich die Verantwortlichen des Forums angerufen und nachgefragt.
    Zuvor habe ich diese Angelegenheit nochmals mit einem etwas anderen Text gepostet.
    Ein Mitarbeiter sagte mir, daß er es nun wohl doppelt genehmigt hätte, was wohl nicht allzu schlimm sei.
    Ich denke, ich kann mich hier nur exculpieren - denn, wenn jede Antwort mehrere Tage dauert, wird wohl jedes Forum ad absurdum geführt.

    Der Mitarbeiter erklärte mir nun, daß etwas mit meiner Registrierung nicht stimmen würde, da man jede Antwort von mir manuell ins Forum stellen müßte, was eigentlich automatisch passieren sollte - er würde daran arbeiten.

    Berny, ist Deine Frage nunmehr hinreichend beantwortet ?

    Hallo und guten Abend !

    Bin hier neu im Forum und habe eine wichtige Frage, die mir hoffentlich das Forum beantworten kann.

    Wenn im Mietvertrag der Vermieter die sogenannte Verkehrssicherungspflicht als dauerhafte übliche Mieterpflicht auf den Mieter übertragen hat, muß dieser dann in geeigneter Weise den Winterdienst absolvieren.

    Wenn mehrere Mieter im Hause vorhanden sind, wird dies üblicherweise anhand eines Winterplans geregelt.
    Die Mieter müssen dann in Eigenregie wirksam den Eingangsweg zum Hause vom Eis und/oder Schnee befreien und auch möglicherweise streuen.
    Wer dies nicht tut, wird dann bei einem Glatteisunfall gegfls. zur Rechenschaft gezogen.
    Da aber nicht wenige Mieter auch Urlaubsabsichten im Winter haben, ist es notwendig, daß dieser Plan vom Vermieter rechtzeitig aushängt.
    Und zwar auch aus dem Grunde, weil nicht wenige Private Service-Dienste sich nicht gerade um diese Arbeiten reissen, weil hier möglicherweise bei einem Unfall auch diese Haftungsangelegenheiten auf sie zukommen können.

    Nun nochmals: Wann muß also der Vermieter diese Liste aushängen?

    Hallo und guten Abend,
    bin hier neu im Forum und habe eine Frage zur Mieterliste für das Schnee- und Eisräumen.

    Da sicherlich einige Mieter in den Winterurlaub fahren oder im Winter in südlichen Gegenden überwintern, ist es interessant und notwendig zu wissen, wann man seine Woche für die sogenannte Winterpflicht hat.
    Grundsätzlich hat unser Vermieter die sog. Verkehrssicherungspflicht wirksam per Mietvertrag als übliche Mieterpflicht übertragen.

    Aber erst infolge eines Glatteisunfalls im letzten Jahr hat der Vermieter in diesem Jahr diese Liste erstellt und erst recht spät zum Aushang gebracht - da war schon die Wochen-Frist für den Mieter im Erdgeschoss links abgelaufen; na ja, möglicherweise kommt er bei 8 Mietern beim zweiten Eintrag noch zum Zuge.
    Wenn man rechtzeitig einen privaten Dienstleister beauftragen muß, ist es wichtig, schon recht früh seine Termine zu kennen; zumal aufgrund der Risiken diese Dienstleister sich nicht gerade um diese Aufgaben reißen - die Zeitunge haben hier berichtet.

    Für jeden Hinweis bin ich hier dankbar!!!

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