Hallo,
ein naher Familienangehöriger wurde aus seiner langjährig bewohnten Wohnung (22 Jahre) von seinen Vermietern genötigt in einer andere Wohnung im gleichen Haus umzuziehen. Was dann auch geschah, der 70jährige wollte keinen weiteren Drangsalierungen (Lärm, Kinderwagen vor der Tür usw.) ausgesetzt sein. Nach Renovierung der viel kleineren aber sehr teuren Wohnung zog er dort zum 30.09.015 ein. Am 11.12.2015 kam er ins Krankenhaus und am 12.01.16 ins Pflegeheim. Es war abzusehen, das er nicht wieder in die Wohnung ziehen würde. So kündigten wir die Wohnung fristgerecht zum 30.04.2016. Am 14.02.2016 verstarb der Angehörige. Die Vermieter gaben uns keine kürzere Kündigung sondern bestehen auf die zum Ende April.
Wie sieht es mit Renovierungsarbeiten aus, die die Vermieter verlangen? 2 1/2 Monate bewohnt, dann Leerstand.
Da wir ca. 70 km entfernt wohnen, können wir nicht mal schnell hinfahren, um etwas dort anzusehen.
Der Vermieter hat Schlüssel und führt Besichtigungen durch. Dazu räumt er die, noch verhanden Möbel um.
Darf er das? Was passiert, wenn bei Besichtigungen etwas beschädigt wird oder abhanden kommt?
Der Vermieter sagt, das das laut Haus&Grund ihm erlaubt ist.
Er will auch keine Kaution zurückzahlen, da der Teppichboden durch Laminat ersetzt werden soll.
Wir haben jetzt in einer örtlichen Zeitung eine Wohnungsanzeige gefunden, die die Wohnung genau betrifft.
Der Vermieter hat nur eine zu vermietende Wohnung und die Telefonnummer stimmt.
In der Anzeige heißt es: Erstbezug nach Renovierung.
Wie sollen wir vorgehen bzw. welche Urteile gibt es, auf die wir uns beziehen können?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.