Beendigung des Mietverhältnisse nach 2 Monaten

  • Hallo,
    ein naher Familienangehöriger wurde aus seiner langjährig bewohnten Wohnung (22 Jahre) von seinen Vermietern genötigt in einer andere Wohnung im gleichen Haus umzuziehen. Was dann auch geschah, der 70jährige wollte keinen weiteren Drangsalierungen (Lärm, Kinderwagen vor der Tür usw.) ausgesetzt sein. Nach Renovierung der viel kleineren aber sehr teuren Wohnung zog er dort zum 30.09.015 ein. Am 11.12.2015 kam er ins Krankenhaus und am 12.01.16 ins Pflegeheim. Es war abzusehen, das er nicht wieder in die Wohnung ziehen würde. So kündigten wir die Wohnung fristgerecht zum 30.04.2016. Am 14.02.2016 verstarb der Angehörige. Die Vermieter gaben uns keine kürzere Kündigung sondern bestehen auf die zum Ende April.
    Wie sieht es mit Renovierungsarbeiten aus, die die Vermieter verlangen? 2 1/2 Monate bewohnt, dann Leerstand.
    Da wir ca. 70 km entfernt wohnen, können wir nicht mal schnell hinfahren, um etwas dort anzusehen.
    Der Vermieter hat Schlüssel und führt Besichtigungen durch. Dazu räumt er die, noch verhanden Möbel um.
    Darf er das? Was passiert, wenn bei Besichtigungen etwas beschädigt wird oder abhanden kommt?
    Der Vermieter sagt, das das laut Haus&Grund ihm erlaubt ist.
    Er will auch keine Kaution zurückzahlen, da der Teppichboden durch Laminat ersetzt werden soll.

    Wir haben jetzt in einer örtlichen Zeitung eine Wohnungsanzeige gefunden, die die Wohnung genau betrifft.
    Der Vermieter hat nur eine zu vermietende Wohnung und die Telefonnummer stimmt.
    In der Anzeige heißt es: Erstbezug nach Renovierung.

    Wie sollen wir vorgehen bzw. welche Urteile gibt es, auf die wir uns beziehen können?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Einmal editiert, zuletzt von Finnie (21. März 2016 um 12:20) aus folgendem Grund: Zahlen, Rechtschreibung

  • Wenn die Wohnung in neutralen Farben gestrichen ist und lediglich normale Abnutzungsspuren vorhanden sind, sind keine Schönheitsreparaturen erforderlich.

    Ähnlich sieht es mit den Bodenbelägen aus. Normale Abnutzungsspuren müssen die Mieter nicht bezahlen.

    Zitat

    Der Vermieter hat Schlüssel und führt Besichtigungen durch. Dazu räumt er die, noch verhanden Möbel um.
    Darf er das? Was passiert, wenn bei Besichtigungen etwas beschädigt wird oder abhanden kommt?

    Sofern hier hierfür nicht die ausdrückliche Genehmigung von Euch hat, darf er das nicht. Das wäre Hausfriedensbruch.

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schoenheitsrep.htm

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Sofern hier hierfür nicht die ausdrückliche Genehmigung von Euch hat, darf er das nicht. Das wäre Hausfriedensbruch.
    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schoenheitsrep.htm


    ... wobei vorab zu klären wäre, mit welchen Auflagen der VM die Schlüssel der Wohnung bekommen hat. Es könnte ja auch sein, dass er die Erlaubnis hat, die Wohnung früher zu vermieten, was den bisherigen Mieter bzw. Erben finanziell entlasten würde.

  • Grundsätzlich solltest du mal Tod des Mieters googeln. Dann macht einen Besichtigungstermin aufgrund der Anzeige aus. Sollte der VM mit euch die Wohnung zusammen besichtigen. Drückst du ihm direkt die fristlose Kündigung in die Hand.

  • Sie werden nicht umhin kommen einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Da liegt einiges im Argen. Es ist zu umständlich hier nach jeden Detail nachzufragen.

    Das hatten wir (die Erben) auch schon überlegt. Aber ersteinmal lassen wir es darauf ankommen, wie sich das VM-Ehepaar bei der Wohnungsübergabe verhält. Die dann aber auch erst am 30.04. stattfinden wird.

    Danke.

  • Zitat

    Drückst du ihm direkt die fristlose Kündigung in die Hand.

    Warum die fristlose Kündigung?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das hatten wir (die Erben) auch schon überlegt. Aber ersteinmal lassen wir es darauf ankommen, wie sich das VM-Ehepaar bei der Wohnungsübergabe verhält. Die dann aber auch erst am 30.04. stattfinden wird.


    Unterm Strich habt ihr keine anderen Verpflichtungen als jeder andere Mieter auch. Wenn dann nun also nichts beschädigt ist, wird es auch keinen Anspruch auf Renovierung geben.
    Die Frage ist aber eigentlich , was ist eure Zielsetzung?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (22. März 2016 um 09:40)

  • Warum die fristlose Kündigung?

    Wenn der Vermieter tatsächlich einen Schlüssel hat und eigenmächtig die Wohnung betritt, z.B. für die Besichtigungstermine ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Erben dazuzuhaben, ist das Grund genug für eine fristlose Kündigung.

  • Unterm Strich habt ihr keine anderen Verpflichtungen als jeder andere Mieter auch. Wenn dann nun also nichts beschädigt ist, wird es auch keinen Anspruch auf Renovierung geben.
    Die Frage ist aber eigentlich , was ist eure Zielsetzung?

    Wir möchten letztendlich nach dem Tod des nahen Verwandten mit allem abschließen und zur Ruhe kommen.
    Also zum 30.04.16 die Wohnungsübergabe und die Rückzahlung, der 1993 gezahlten Kaution. Und zwar mit Zins und Zinseszins.

    Danke

  • Wir möchten letztendlich nach dem Tod des nahen Verwandten mit allem abschließen und zur Ruhe kommen.
    Also zum 30.04.16 die Wohnungsübergabe und die Rückzahlung, der 1993 gezahlten Kaution. Und zwar mit Zins und Zinseszins.

    Danke

    Also erst mal, was der Vermieter macht bezgl. Wohnung aus/umräumen usw. ist, wohl mit sicherheit nicht korrekt. Besichtigungen nach Absprache sind aber durchaus üblich und auch erlaubt, stichwort nach Absprache.
    Andererseits, ist da Frage, was soll der ganze Terz? Solange sich keine Schätze in der Wohnung befinden, ist es wohl nicht sinnvoll deswegen Streit anzufangen. Solltet ihr das Erbe annehmen/angenommen haben usw. seid ihr natürlich auch für das ausräumen zuständig. Das wäre evtl. wichtig sich darüber gedanken zu machen, denn selbst wenn man theoretisch früher kündigen könnte nützt das nicht viel, wenn man die Möbel nicht rausschafft.
    Was Kaution usw. angeht werdet ihr und der Vermieter die üblichen Abrechnungsfristen einhalten müssen, so um die 6 Monate, teilweise länger. Übrigens sind die Zinsen auf solche Kautionskonten eine Witz, also würde ich mir da nicht zuviel versprechen.
    Ansonsten ist es die Kaution um die sich streiten lohnen kann, wenn Ansprüche geltend gemacht werden, die nicht von euch zu vertreten sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (23. März 2016 um 16:03)

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