Beiträge von Finnie

    Unterm Strich habt ihr keine anderen Verpflichtungen als jeder andere Mieter auch. Wenn dann nun also nichts beschädigt ist, wird es auch keinen Anspruch auf Renovierung geben.
    Die Frage ist aber eigentlich , was ist eure Zielsetzung?

    Wir möchten letztendlich nach dem Tod des nahen Verwandten mit allem abschließen und zur Ruhe kommen.
    Also zum 30.04.16 die Wohnungsübergabe und die Rückzahlung, der 1993 gezahlten Kaution. Und zwar mit Zins und Zinseszins.

    Danke

    Sie werden nicht umhin kommen einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Da liegt einiges im Argen. Es ist zu umständlich hier nach jeden Detail nachzufragen.

    Das hatten wir (die Erben) auch schon überlegt. Aber ersteinmal lassen wir es darauf ankommen, wie sich das VM-Ehepaar bei der Wohnungsübergabe verhält. Die dann aber auch erst am 30.04. stattfinden wird.

    Danke.

    Hallo,
    ein naher Familienangehöriger wurde aus seiner langjährig bewohnten Wohnung (22 Jahre) von seinen Vermietern genötigt in einer andere Wohnung im gleichen Haus umzuziehen. Was dann auch geschah, der 70jährige wollte keinen weiteren Drangsalierungen (Lärm, Kinderwagen vor der Tür usw.) ausgesetzt sein. Nach Renovierung der viel kleineren aber sehr teuren Wohnung zog er dort zum 30.09.015 ein. Am 11.12.2015 kam er ins Krankenhaus und am 12.01.16 ins Pflegeheim. Es war abzusehen, das er nicht wieder in die Wohnung ziehen würde. So kündigten wir die Wohnung fristgerecht zum 30.04.2016. Am 14.02.2016 verstarb der Angehörige. Die Vermieter gaben uns keine kürzere Kündigung sondern bestehen auf die zum Ende April.
    Wie sieht es mit Renovierungsarbeiten aus, die die Vermieter verlangen? 2 1/2 Monate bewohnt, dann Leerstand.
    Da wir ca. 70 km entfernt wohnen, können wir nicht mal schnell hinfahren, um etwas dort anzusehen.
    Der Vermieter hat Schlüssel und führt Besichtigungen durch. Dazu räumt er die, noch verhanden Möbel um.
    Darf er das? Was passiert, wenn bei Besichtigungen etwas beschädigt wird oder abhanden kommt?
    Der Vermieter sagt, das das laut Haus&Grund ihm erlaubt ist.
    Er will auch keine Kaution zurückzahlen, da der Teppichboden durch Laminat ersetzt werden soll.

    Wir haben jetzt in einer örtlichen Zeitung eine Wohnungsanzeige gefunden, die die Wohnung genau betrifft.
    Der Vermieter hat nur eine zu vermietende Wohnung und die Telefonnummer stimmt.
    In der Anzeige heißt es: Erstbezug nach Renovierung.

    Wie sollen wir vorgehen bzw. welche Urteile gibt es, auf die wir uns beziehen können?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

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