Befristeter Mietvertrag

  • Guten Morgen,

    ich bin am 1.10.15 umgezogen und habe folgenden Mietvertrag unterschrieben.
    2 Jahre befristet - anschließend automatisch unbefristet. Kündigung nach einem Jahr möglich, wenn beruflich bedingt. Ich brauch also n Wisch von meinem Chef den ich auch problemlos bekommen würde.

    Meine jetzige Wohnung hat eine super Lage und mehrere Freunde von mir haben sogar schon Interesse bekundet. Also ich würde die problemlos weitervermietet bekommen.
    Wenn sich mein Vermieter aber querstellt und darauf pocht, dass ich erst zum 1.10 raus darf, hab ich andere Möglichkeiten? Ich werde da heute anrufen und ihm erstmal die Sachlage erläutern.
    Ich hoffe, dass er Einsicht hat und mir genehmigt vorher aus der Wohnung zu gehen, aber ich wollte mich vorher erkundigen was ich noch für Möglichkeiten hätte.

    Schönen Tag allen!

  • Du brauchst keinen Wisch von Deinem Chef.

    Denn diese Klausel

    Zitat

    2 Jahre befristet - anschließend automatisch unbefristet. Kündigung nach einem Jahr möglich, wenn beruflich bedingt.

    ist seit der Mietrechtsreform 2001 nicht mehr zulässig, sprich unwirksam.

  • Du brauchst keinen Wisch von Deinem Chef.

    Denn diese Klausel


    ist seit der Mietrechtsreform 2001 nicht mehr zulässig, sprich unwirksam.


    Könnte ich eine Quelle dazu bekommen? Also ich versuche das nochmal genau zu erklären, damit wir uns nicht falsch verstehen. :)
    Ich habe einen Mietvertrag aus dem ich erst rauskomme, wenn
    a) 2 Jahre vorbei sind und danach ganz normal 3 Monate Kündigungsfrist.
    b) 1 Jahr vorbei ist und ich beruflich bedingt woanders wohnen muss.

    Gruß

  • Quelle 1 BGB § 575 Zeitmietvertrag

    Dort heißt es u. a. (sinngemäß) das ein Zeitmietvertrag nur mit Angabe eines von 3 zulässigen Gründen wirksam ist.

    Steht in Deinem Vertrag ein Grund für die Befristung? Ich nehme mal an nein.

    Folglich ist der Vertrag unbefristet und kann von Dir jeder Zeit mit der für Mieter gesetzlichen Frist gekündigt werden.

    Quelle 2

    Ein BGH-Urteil wonach solche "Kettenmietverträge" (Befristung ohne Grund + Verlängerung) nur noch wirksam sind wenn sie vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden.

    http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=313690806&ATOZ=K&KEYWORDID=8364

    Zitat

    Also ich versuche das nochmal genau zu erklären, damit wir uns nicht falsch verstehen.
    Ich habe einen Mietvertrag aus dem ich erst rauskomme, wenn
    a) 2 Jahre vorbei sind und danach ganz normal 3 Monate Kündigungsfrist.
    b) 1 Jahr vorbei ist und ich beruflich bedingt woanders wohnen muss.

    Wir verstehen uns nicht falsch.

    Du hast einen Mietvertrag den Du z. B. jetzt noch bis 4.4.16 zum 30.6.16 kündigen kannst.

  • Also ich versuche das nochmal genau zu erklären, damit wir uns nicht falsch verstehen.

    Gruß


    Bitte scanne diesen Teil des Vertrages ein und lade als Bild hoch. Hier kommt es nämlich auf jedes Wort an.

  • Daniii:

    "Ich brauch also n Wisch von meinem Chef den ich auch problemlos bekommen würde."
    - Lächerlich. Ein "Wisch" vom Amtsgericht wäre was anderes. ..

    "Meine jetzige Wohnung hat eine super Lage und mehrere Freunde von mir haben sogar schon Interesse bekundet. Also ich würde die problemlos weitervermietet bekommen."
    - DU vermietest sie bestimmt nicht.

    "Wenn sich mein Vermieter aber querstellt und darauf pocht, dass ich erst zum 1.10 raus darf,"
    - RAUS darfste immer, jedoch die MIetzahlung schuldest Du bis zum rechtsgültigen Mietende.

    "hab ich andere Möglichkeiten?"
    - Ja, den MV hier hochladen.

    "Ich werde da heute anrufen und ihm erstmal die Sachlage erläutern. Ich hoffe, dass er Einsicht hat und mir genehmigt vorher aus der Wohnung zu gehen, aber ich wollte mich vorher erkundigen was ich noch für Möglichkeiten hätte."
    - Dann drücken wir Dir die Daumen. Kannst uns gerne über den Fortgang berichten.

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