Hallo Ihr Lieben,
ich heisse Birgit und wohne seit Juli letzten Jahres mit meinen beiden Kindern (17 und 6) in einer Mietwohnung in einem Zweifamilienhaus.Die zweite Wohnung ist auch vermietet.Die Vermieterin hat mehrere Objekte und schliesst gerne zu Anfang auf ein Jahr befristete Mietverträge ab, sie begründet diese Frist nur mündlich damit, dass sie sehen möchte, ob man die Miete pünktlich zahlt. Laut Mieterschutzbund ist mein befristeter Mietvertrag ungültig und damit unbefristet. Meine Vermieterin möchte aber, dass ich zum 1. Juli diesen Jahres ausziehe, da wir persönliche Differenzen haben. Auf Anraten des Mieterschutzbundes habe ich ihr noch nicht mitgeteilt, dass ich erstmal hier wohnen bleiben werde. Da ich nur einen Teilzeitjob, Wohngeld und Unterhalt/ Kindergeld für meine Kinder bekomme, ist eine neue Wohnung nicht einfach für mich zu finden. Auch wenn ich es gerne würde.
Der Mieterschutzbund möchte nun ein Schreiben aufsetzen, in dem meiner Vermieterin mitgeteilt wird, dass der Mietvertrag unbefristet ist, ich aber anbiete, zum Ende des Jahres auszuziehen, wenn sie mich finanziell beim Umzug unterstützt. Ihr auf meinen Wunsch einfach nur mitzuteilen, dass ich bereit bin auszuziehen, sobald ich Etwas anderes habe, konnte er nicht befürworten, da meine Vermieterin trotz ungültiger Befristung eine Räumungsklage anstreben könnte und es eine kleine Wahrscheinlichkeit gebe, dass sie damit durchkommen würde, je nachdem, an was für einen Richter man geraten würde.
Ich habe aber nun Angst, dass ich bis Ende des Jahres nichts finde, da ich durch meine Arbeit und die Schulen der Kinder auch mehr oder weniger ortsgebunden bin. Im Internet steht ganz klar, dass eine Befristung nur gültig ist, wenn der Vermieter eine gesetzesgültige Begründung in den Mietvertrag schreibt.
Was würdet Ihr mir raten?