Hilfe! Fristlose Kündigung, Vermieter hat Strom abgestellt.

  • Hallo, ich hoffe ihr lönnt mir helfen.
    Ich habe meine Miete im letzten Jahr sehr unregelmäßig bezahlt (meine Schuld) und bin jetzt inzwischen 3 Monatsmieten im Rückstand. Jetzt hat mein Vermieter mir am 1.3. eine fristlose Kündigung (zum ersten Mal) per Einschreiben mit Rückschein zum 8.3. geschickt, mit der Aufforderung, die Wohnung innerhalb von einer Woche nach Zugang zu räumen. "Vorsoglich" hat er dabei eine fristgerechte Kündigung zum 31.5. erwähnt.

    Gestern (8.3.) hat er mir dann den Strom abgestellt, und der Raum mit dem Schalter ist für mich nicht zugänglich. Jetzt sitz ich im dunkeln und habe mit ihm telefoniert. Er sagt, wenn ich die Miete bis Freitag nicht komplett bezahle (was ich nicht kann), geht er mit nem Bohrer an die Tür und räumt meine ganze Wohnung aus und stellt alles nach draußen. Als ich ihn fragte, ob er denn eine Räumungsklage eingereicht hätte (weil ich mich schon etwas informiert hatte), wurde er lauter und meint, sowas bräuchte er nicht..
    Ich habe zum Glück eine andere Schlafmöglichkeit bei einer Freundin, aber da kann ich natürlich nicht von heute auf morgen all meine Sachen unterbringen und bräuchte für den Umzug wohl noch diesen kompletten Monat..

    Was kann kich nun tun? Darf der Vermieter meine Sachen rausräumen? Was is mit dem Strom?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Zitat

    Was kann kich nun tun?

    Mietrückstand zahlen oder die Wohnung in einer Woche räumen.

    Zitat

    Darf der Vermieter meine Sachen rausräumen?

    Nein.

    Zitat

    Was is mit dem Strom?

    Versorger informieren bzw. eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

    Oder beziehst Du den Strom vom Vermieter und hast den auch nicht bezahlt?

  • Natürlich muss ich den Mietrückstand zahlen, kann es aber wie gesagt nicht so kurzfristig auftreiben. Habe ihm angeboten den offenen Betrag in Raten so schnell ich kann zu zahlen aber er besteht auf alles bis Freitag. Was kann ich ihm denn sagen wenn er droht meine Wohnung auszuräumen?


    Strom bezahl ich seperat an die EWE.

  • Was kann ich ihm denn sagen wenn er droht meine Wohnung auszuräumen?

    Am besten in deiner Wohnung hocken bleiben, und wenn jemand sich Zutritt verschaffen will, die Polizei rufen.

  • Hallo, ich hoffe ihr lönnt mir helfen.
    Ich habe meine Miete im letzten Jahr sehr unregelmäßig bezahlt (meine Schuld) und bin jetzt inzwischen 3 Monatsmieten im Rückstand. Jetzt hat mein Vermieter mir am 1.3. eine fristlose Kündigung (zum ersten Mal) per Einschreiben mit Rückschein zum 8.3. geschickt, mit der Aufforderung, die Wohnung innerhalb von einer Woche nach Zugang zu räumen. "Vorsoglich" hat er dabei eine fristgerechte Kündigung zum 31.5. erwähnt.

    Gestern (8.3.) hat er mir dann den Strom abgestellt, und der Raum mit dem Schalter ist für mich nicht zugänglich. Jetzt sitz ich im dunkeln und habe mit ihm telefoniert. Er sagt, wenn ich die Miete bis Freitag nicht komplett bezahle (was ich nicht kann), geht er mit nem Bohrer an die Tür und räumt meine ganze Wohnung aus und stellt alles nach draußen. Als ich ihn fragte, ob er denn eine Räumungsklage eingereicht hätte (weil ich mich schon etwas informiert hatte), wurde er lauter und meint, sowas bräuchte er nicht..
    Ich habe zum Glück eine andere Schlafmöglichkeit bei einer Freundin, aber da kann ich natürlich nicht von heute auf morgen all meine Sachen unterbringen und bräuchte für den Umzug wohl noch diesen kompletten Monat..

    Was kann kich nun tun? Darf der Vermieter meine Sachen rausräumen? Was is mit dem Strom?

    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo,

    all das was du hier schreibst ist eine verbotene Eigenmacht der Vermieters, unerheblich einer Mietzahlung oder nicht, kannst du zum zuständigen Amtsgericht gehen und eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter beantragen.

    Dann, solltest du dein Leben auf die Reihe kriegen!

    Gruß
    BHShuber

  • Erstmal Danke für die Antworten bisher. In der Wohnung hocken bleiben und Polizei rufen werd ich nicht können, da ich das ganze Wochenende auswärts arbeiten muss.
    Kann ich ihn nicht auf irgendeinen Paragrafen oder Urteil verweisen (welche er vermutlich kennen wird)?
    Ich habe eigentlich kein großes Interesse an Polizei, Amtsgericht etc. aber wenns nicht anders geht hätte ich halt gerne was schriftliches in der Hand.


  • Kann ich ihn nicht auf irgendeinen Paragrafen oder Urteil verweisen (welche er vermutlich kennen wird)?

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 858 Verbotene Eigenmacht
    (1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).
    (2) Der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz ist fehlerhaft. Die Fehlerhaftigkeit muss der Nachfolger im Besitz gegen sich gelten lassen, wenn er Erbe des Besitzers ist oder die Fehlerhaftigkeit des Besitzes seines Vorgängers bei dem Erwerb kennt.

    Anmerkung: Besitzer der Wohnung bist im Moment, trotz der Mietschulden, Du.

  • Erstmal Danke für die Antworten bisher. In der Wohnung hocken bleiben und Polizei rufen werd ich nicht können, da ich das ganze Wochenende auswärts arbeiten muss.
    Kann ich ihn nicht auf irgendeinen Paragrafen oder Urteil verweisen (welche er vermutlich kennen wird)?
    Ich habe eigentlich kein großes Interesse an Polizei, Amtsgericht etc. aber wenns nicht anders geht hätte ich halt gerne was schriftliches in der Hand.


    hahahhaaaa, du bist erntshaft der Überzeugung, wenn du dem Vermieter die § um die Ohren haust, wird sich an der Sachlage etwas ändern, hahhahhaaaaaa

    Anitari hat dir den Gesetzestext geschrieben, viel Glück!

    Gruß
    BHShuber


  • Kann ich ihn nicht auf irgendeinen Paragrafen oder Urteil verweisen (welche er vermutlich kennen wird)?
    Ich habe eigentlich kein großes Interesse an Polizei, Amtsgericht etc. aber wenns nicht anders geht hätte ich halt gerne was schriftliches in der Hand.


    Nun ja, ich denke mal nicht das der Vermieter nicht weiß was er tut. Insofern wird dir die Nennung von Paragraphen kaum was nützen.

  • Dass ich generell Miete zahlen muss etc.. weiß ich alles selber, in der Richtung brauch ich keine Ratschläge gerade..

    Meine 2 dringenden Probleme gerade sind halt
    1. kein Strom
    2. er droht mir Freitag meine Wohnung auszuräumen während ich nicht zuhause bin..

    Wie soll ich mich verhalten ihm gegenüber?

  • Meine 2 dringenden Probleme gerade sind halt
    1. kein Strom
    2. er droht mir Freitag meine Wohnung auszuräumen während ich nicht zuhause bin..

    Wie soll ich mich verhalten ihm gegenüber?

    Was sollen wir die Raten, bzw. was willst du hören. Ab zum Anwalt, und vorher eben deine Wohnung bewachen. Ich sehe da keine andere Möglichkeit?

  • Hätte ja sein können dass es so eine bekannte Masche von Vermietern ist, und die das am Ende doch nicht durchziehen weil sie wissen dass es verboten ist..
    Also der Vermieter ist durchaus erfahren, vermietet schon seit vielen Jahren einige Mehrfamilienhäuser.
    Es hätte mich halt etwas beruhigt hier zu hören, dass er die Wohnung nicht ausräumen wird einfach so.. sorry...

  • Hallo,

    Dass ich generell Miete zahlen muss etc.. weiß ich alles selber, in der Richtung brauch ich keine Ratschläge gerade..

    Warum hast du es dann in der Vergangenheit nicht getan?

    Strom abstellen -den du ja separat direkt an den Energieversorger bezahlt hast- darf der Vermieter natürlich nicht. Stromanbieter anrufen - die wissen, was zu tun ist.

    Unerlaubt Zutritt zur Wohnung verschaffen ist ebenfalls nicht rechtens (siehe Infos der Vorredner).

    Vorschalg: Wenn Du am Freitag nicht vor Ort sein kannst: andere Mieter im Haus informieren. Sie sollen dich sofort anrufen, wenn jemand an deiner Wohnung "rumfummelt". Du rufst dann die Polizeii, die dann dort vorbei fährt und den Vermieter "aufklärt".


    Obwohl das Handeln des Vermieters falsch ist, kann ich in dennoch gut verstehen - er weiß wahrscheinlich jetzt schon, wie schwer und vor allem teuer es sein wird, dich schlussendlich aus der Wohnung "zu bewegen".

    Den GRUNDFEHLER hast nämlich DU begangen . indem du einfach die Miete nicht vollständig bezahlt hast. Was hast du erwartet? Das das jahrelang so weiter geht? Stellt dir doch einfach vor, dass DU der Vermieter wärst und DEINE Mieter nicht zahlen. Was würdest DU tun?

    Gruß,
    anonym2

  • Obwohl das Handeln des Vermieters falsch ist, kann ich in dennoch gut verstehen - er weiß wahrscheinlich jetzt schon, wie schwer und vor allem teuer es sein wird, dich schlussendlich aus der Wohnung "zu bewegen".

    Den GRUNDFEHLER hast nämlich DU begangen . indem du einfach die Miete nicht vollständig bezahlt hast. Was hast du erwartet? Das das jahrelang so weiter geht? Stellt dir doch einfach vor, dass DU der Vermieter wärst und DEINE Mieter nicht zahlen. Was würdest DU tun?

    Gruß,
    anonym2

    Das ist alles richtig, aber ich hab ihm gesagt, dass ich eine neue Wohnung in Aussicht habe, würde ihm auch die neue Anschrift geben, aber halt noch ein paar Wochen brauche, und dass ich bereit bin meine Schulden abzubezahlen. Ich bin keiner der sich so lange einschließen will bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht..

  • Das ist alles richtig, aber ich hab ihm gesagt, dass ich eine neue Wohnung in Aussicht habe, würde ihm auch die neue Anschrift geben, aber halt noch ein paar Wochen brauche, und dass ich bereit bin meine Schulden abzubezahlen. Ich bin keiner der sich so lange einschließen will bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht..

    Gehe mal davon aus das dein Vermieter mit dieser Art Ausreden ein Buch füllen könnte. Ich könnte es jedenfalls.

  • Hallo bine22,

    ...aber ich hab ihm gesagt, dass ich ....., aber halt noch ein paar Wochen brauche..

    Der Vermieter HAT dir bereits 1 Monat Kulanz gegeben - er hätte dich nämlich bereits bei einem Rückstand von 2 Monatsmieten FRISTLOS kündigen können.

    Das hier ist zwar ein Mietrecht-Forum - was allerdings nicht bedeutet, dass der Mieter nicht auch PFLICHTEN hat. Ich finde es immer wieder traurig, dass Mieter sich erst (wissentlich) falsch verhalten und sich dann wundern - und um Hilfe schreien-, wenn dann das Kind in den Brunnen gefallen ist. So läuft das aber im Leben nicht!

    Gruß,
    anonym2

  • Hallo bine22,


    Der Vermieter HAT dir bereits 1 Monat Kulanz gegeben - er hätte dich nämlich bereits bei einem Rückstand von 2 Monatsmieten FRISTLOS kündigen können.
    ,
    anonym2

    HAT er aber nicht, und mit hätte-wäre-wenn komm ich jetzt nicht weiter. Ihr seid offensichtlich Vermieter und euch nerven nichtzahlende Mieter, das verstehe ich! Aber wenn ich Lebensratschläge brauche, frage ich andere Leute.

    Ich habe doch ziemlich klare Fragen gestellt, und Antworten wie die letzten drei helfen mir leider NULL weiter, sorry!

  • HAT er aber nicht, und mit hätte-wäre-wenn komm ich jetzt nicht weiter. Ihr seid offensichtlich Vermieter und euch nerven nichtzahlende Mieter, das verstehe ich! Aber wenn ich Lebensratschläge brauche, frage ich andere Leute.

    Ich habe doch ziemlich klare Fragen gestellt, und Antworten wie die letzten drei helfen mir leider NULL weiter, sorry!

    Auch sorry, ich weiß nicht was du hören willst? Darauf setzen das das ein hohle Drohung ist, kann man machen. So unüblich ist das anderseits aber nicht das der Mieter nach hause kommt, und seine Möbel draussen stehen und Schloß getauscht wurde. Muß man halt nur mal an den Falschen geraten.
    Ob das in deinem Fall so ist, wird sich dann wohl zeigen.

  • Hallo bine22,

    ohne jetzt die anderen Meldungen gelesen zu haben: Wilkommen im Wilden Westen (oder Osten?)!

    Ernsthaft: Ich würde mit den Beweisen/Unterlagen/Aufzeichnungen zum Amtsgericht gehen und dort eine Einstweilige Verfügung beantragen, wonach der VM aufgefordert wird, den vertragsgemässen Zustand der Mietsache wiederherzustellen, andernfall ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000€ angedroht wird.

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