Kündigung Stellplatz

  • Guten Tag,

    mein Problem stellt sich wie folgt dar.
    Zu meiner Wohnung, die ich vor etwas über 2 Jahren angemietet habe, gehört auch ein PKW Stellplatz. Dieser wurde im Mietvertrag mit einer separaten Position erfasst. Ich gehe also davon aus, dass es sich um einen mitvermieteten Stellplatz handelt, den man nicht getrennt Kündigen kann?
    Da es aber, vor allem in den letzten Monaten, vermehrt vorkommt, dass fremde KFZ auf diesem Platz stehen (fast täglich) und ich diesen somit nun gar nicht mehr nutzen kann, möchte ich den Stellplatz gern Kündigen. Anfangs habe ich noch Zettel unter die Windschutzscheiben verteilt, aber die Wirkung blieb aus und ich bin es leid mich damit rumärgern zu müssen. Mit meiner Vermieterin habe ich vor einigen Monaten über dieses Thema gesprochen, anscheinend bin ich im Hause nicht der einzige dem es so geht.
    Da ich den Stellplatz also nun gar nicht mehr nutzen kann und ihn auch nicht wirklich benötige, möchte ich ihn nun kündigen. Ist dies möglich? Welche Probleme könnten auf mich zukommen?

    Besten Dank im Vorraus,
    Mit freundlichen Grüßen

  • Separat kündigen kannst Du den Stellplatz nicht.

    Aber die Miete dafür angemessen mindern. Sprich für jeden Tag, jede Stunde die Du den Platz nicht nutzen kannst, weil von unbefugten belegt, um 100 %.

  • Aber die Miete dafür angemessen mindern. Sprich für jeden Tag, jede Stunde die Du den Platz nicht nutzen kannst, weil von unbefugten belegt, um 100 %.

    Ich glaube so einfach geht es nicht.
    Der Vermieter stellt den Stellplatz zur Verfügung.
    Wenn den Stellplatz unbefugte benutzen, liegt das nicht in der Verantwortung des Vermieters.
    Die Miete kann daher meiner Meinung nach, nicht gekürzt werden.

    Gruss Hans Peter

    Dieser Beitrag stellt meine Meinung dar und wurde nach meinem derzeitigen Wissen erstellt. Es handelt sich dabei um keine unerlaubte Rechtsberatung

    Dieser Beitrag stellt meine Meinung dar und wurde nach meinem derzeitigen Wissen erstellt. Es handelt sich dabei um keine unerlaubte Rechtsberatung.

    Einmal editiert, zuletzt von Hans_Peter_Seefelder (8. März 2016 um 10:59)

  • Ich glaube so einfach geht es nicht.
    Der Vermieter stellt den Stellplatz zur Verfügung.
    Wenn den Stellplatz unbefugte benutzen, liegt das nicht in der Verantwortung des Vermieters.
    Die Miete kann daher meiner Meinung nach, nicht gekürzt werden.

    Gruss Hans Peter

    Hallo,

    und wieder so ein Gassenhauer, der Vermieter hat den einwandfreien Zugang und Nutzung zur gemieteten Sache zu gewährleisten!

    Gruß
    BHShuber

  • der Vermieter hat den einwandfreien Zugang und Nutzung zur gemieteten Sache zu gewährleisten!

    Da stimme ich zu.
    Allerdings kann es nicht Aufgabe des Vermieters sein, den Parkplatz seines Mieters frei zu halten.
    Das dürften auch unsere Mieter freundlichen Gerichte so sehen.

    Ich sehe eine Mietkürzung in diesem Fall für rechtlich nicht durchzusetzen.

    Viele Grüße

    Hans Peter

    Dieser Beitrag stellt meine Meinung dar und wurde nach meinem derzeitigen Wissen erstellt. Es handelt sich dabei um keine unerlaubte Rechtsberatung.

  • und wieder so ein Gassenhauer, der Vermieter hat den einwandfreien Zugang und Nutzung zur gemieteten Sache zu gewährleisten!

    Korrekt!

    Ist die Nutzung der Mietsache, egal ob Wohnung oder Stellplatz, nicht oder nur eingeschränkt nutzbar darf der Mieter die Miete mindern.

    § 536
    Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

  • Der Stellplatz hat aber keinen Mangel den der Vermieter zu verantworten hat.

    Nur meine Meinung, die ich derzeit nicht belegen kann.

    Viele Grüße

    Hans Peter

    Dieser Beitrag stellt meine Meinung dar und wurde nach meinem derzeitigen Wissen erstellt. Es handelt sich dabei um keine unerlaubte Rechtsberatung.

  • Könnte eurer Meinung nach der Vermieter mehr Rechtssicherheit für sich schaffen, wenn er im Mietvertrag darauf hinweist, dass er den Stellplatz zur Verfügung stellt. Er aber nicht dafür verantwortlich ist, wär auf dem Stellplatz parkt.

    Noch ein Gedanke.
    Wie sollte der Vermieter wissen, wer auf dem Parkplatz parken darf und wer nicht?
    Der Vermieter kann den Stellplatz gar nicht frei halten.

    Man stelle sich vor der Vermieter kommt seiner Pflicht nach und lässt ein Wagen vom Stellplatz entfernen (abschleppen)
    Dann stellt sich heraus, es war ein Wagen eines Gastes des Mieters.

    Viele Grüße

    Hans Peter

    Dieser Beitrag stellt meine Meinung dar und wurde nach meinem derzeitigen Wissen erstellt. Es handelt sich dabei um keine unerlaubte Rechtsberatung.

  • Hallo,

    meiner Meinung nach besteht sehr wohl ein Recht auf Mietminderung in entsprechender Höhe der Stellplatz-Miete (je nachdem, ob permanet belegt oder nicht).

    Der Vermieter hat definiv dafür zu sorgen, dass die Mietsache dem Mieter zur Verfügung steht.

    Das wäre ja sonst so, dass der Mieter auch keine Mietminderung geltend machen könnte, wenn jemand vor seine Wohnungstür einen Betonklotz stellt und so den Zugang zur gemieteten Wohnung versperrt - da die Wohnung an sich ja keinen Mangel ausweist...

    ..doofes Beispiel, aber anschaulich;)

    Die Kosten (finanzieller Schaden durch Mietminderung) kann sich der Vermieter prinzipiell erst einmal von den Personen zurückholen, der unerlaubt auf dem privaten Stellplatz stand (was natürlich ziemlich schwierig sein dürfte).

    Gruß,
    anonym2

    P.S.: nur meine Meinung - keine Rechtsberatung.

  • Könnte eurer Meinung nach der Vermieter mehr Rechtssicherheit für sich schaffen, wenn er im Mietvertrag darauf hinweist, dass er den Stellplatz zur Verfügung stellt. Er aber nicht dafür verantwortlich ist, wär auf dem Stellplatz parkt.

    Noch ein Gedanke.
    Wie sollte der Vermieter wissen, wer auf dem Parkplatz parken darf und wer nicht?
    Der Vermieter kann den Stellplatz gar nicht frei halten.

    Man stelle sich vor der Vermieter kommt seiner Pflicht nach und lässt ein Wagen vom Stellplatz entfernen (abschleppen)
    Dann stellt sich heraus, es war ein Wagen eines Gastes des Mieters.

    Viele Grüße

    Hans Peter


    Ähm, sagen wir es mal so, das schöne am Vermieterleben ist, das es oft gar nicht darauf ankommt, ob du Schuld bist oder nicht, sondern es liegt eben in deiner Verantwortung, weil du Miete nimmst.
    Natürlich macht es sich so die Justiz eigentlich sehr leicht, weil die natürlich versucht den vermeindlich wirtschaftlich schwächeren zu schützen. Das das manchmal seltsame Ausmaße annimmt, ist den meisten hier wohl klar.
    Meine Problemlösung, einfach abschließvorrichtung installieren.

  • Nchtrag:

    es gibt doch solche Poller, mit denen man den Stellplatz frei halten könnte... - oder eine einfache Kette anbringen....(rechts und links natürlich erst Befestigungsstamgen anbringen)

  • ich hatte diese Problem noch nie, bzw. kein Kunde hat mich bisher darauf angesprochen.
    Ist aber eine interessante Frage.

    Leider habe ich im Moment keine Zeit zu googeln.
    Es wäre aber sehr interessant zu wissen, ob es hier schon Gerichtsurteile gibt.

    Viele Grüße

    Hans Peter

    Dieser Beitrag stellt meine Meinung dar und wurde nach meinem derzeitigen Wissen erstellt. Es handelt sich dabei um keine unerlaubte Rechtsberatung.

  • Hallo Hans Peter,

    Gerichtsurteile dazu gibt es wohl. Allerdings sind die so steinalt, dass sie nicht im Internet veroeffentlicht sind. Z. B. LG Köln v. 19.12.1974 – 1 S 211/74, LG Hamburg v. 10.1.1997 – 311 S 97/96. Danach kann die Miete fuer den Parkplatz bereits dann zu 100% gemindert werden, wenn der Parkplatz immer wieder von Fremdparkern belegt ist. Der Mieter muss das nicht tageweise oder gar stundenweise notieren und Teilabzuege machen.

    Ist also, wie die meisten schon befuerchtet haben, das Problem des Vermieters. Wenn das laufend passiert, muss der Vermieter entsprechende Massnahmen ergreifen, wenn er Miete haben will.

    cu
    Guenni

  • Hallo Guenni,

    super vielen Dank für die Gerichtsurteile.
    Dann dürfte die Sache geklärt sein.

    Hätte ich aber nie gedacht

    Viele Grüße

    Hans Peter

    Dieser Beitrag stellt meine Meinung dar und wurde nach meinem derzeitigen Wissen erstellt. Es handelt sich dabei um keine unerlaubte Rechtsberatung.

  • Man kann schon was tun, aber das kommt a) auf den Stellplatz an und b) auf die Falschparker.

    Poeller, Absperrung muessen anhand der örtlichen Gegebenheiten moeglich sein. Das geht nicht ueberall.

    B) Lage. Einfaches Wohngebiet und es sind immer die gleichen 2 Nachbarn die falsch parken, kann man loesen.
    Wenn es sich um einen Parkplatz in zentraler Innenstadtlage handelt, bei dem die Falschparker minutlich wechseln hilft nur nicht vermieten.

  • Da stimme ich zu.
    Allerdings kann es nicht Aufgabe des Vermieters sein, den Parkplatz seines Mieters frei zu halten.
    Das dürften auch unsere Mieter freundlichen Gerichte so sehen.

    Ich sehe eine Mietkürzung in diesem Fall für rechtlich nicht durchzusetzen.

    Viele Grüße

    Hans Peter

    Hallo,

    und zwar so lange, bis der Vermieter den einwandfreien Zugang und Nutzung des Stellplatzes gewährleistet, mittels Absperrpoller, Schildhinweisen oder er stellt sich den ganzen Tag hin und vertreibt alle, dies dürfte dem Mieter ziemlich wurscht sein.

    Gruß

    BHShuber

  • Ich habe mich gerade mal kundig gemacht.
    So eine Parkplatzsperre gibt es für ca. 50.- € bei Amazon

    Dieser Beitrag stellt meine Meinung dar und wurde nach meinem derzeitigen Wissen erstellt. Es handelt sich dabei um keine unerlaubte Rechtsberatung.

  • Ich habe mich gerade mal kundig gemacht.
    So eine Parkplatzsperre gibt es für ca. 50.- € bei Amazon


    Dürfte wohl die praktikabelste und stressfreieste Lösung sein.
    Das erinnert mich an den Film Amerikan Graffitti, wo die Cops mit ihrem angebundenen Wagen losfahren...:o

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