Mietvertrag mit Kündigungsverzicht von 4 Jahren

  • Hallo zusammen,
    ich hätte da mal eine Frage, ich habe zwar bei Google schon geschaut allerdings bin ich etwas verunsichert.
    Es geht um einen Jahresvertrag bzw beidseitigem Kündigungsverzicht.
    Ab wann gilt die Laufzeit? Ab Vertragsschluss oder Vertragsbeginn?
    Mal ein Beispiel:

    Mietvertrag unterschrieben am 20.12.2013

    Vertragsbeginn ist der 1.1.2014

    Die 4 Jahres frist gilt bis zum 31.12.2017

    Die Klausel ist wie folgt:

    §2 Mietzeit
    2.1 Das Mietverhältnis beginnt am 1.1.2014.Der Mieter ist verpflichtet,innerhalb einer Woche nach Einzug seiner gesetzlichen Meldepflicht bei der Meldebehörde nachzukommen.Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann bei Mietverhältnissen über Wohnraum mit gesetzlicher Frist gekündigt werden mit folgender Besonderheit: Das Mietverhältnis ist für die Beteiligten des Mietvertrages während der ersten vier Jahre seines Bestehens ordentlich nicht kündbar.
    Das Mietverhältnis ist fest geschlossen bis zum 31.12.2017, danach läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte zeit.

    Im Internet las ich oftmals, dass es ab Vertragsschluss zählt und ab da an die Frist gesetzt wird.
    Demnach wären wir aber länger als 4 Jahre in der Wohnung, zumindest ein paar Tage.
    Ich bin ein wenig verunsichert und würde mich über Antworten freuen.
    Ich wünsche noch einen schönen Abend und bedanke mich im voraus.
    Liebe Grüße

  • Zitat

    Das Mietverhältnis ist für die Beteiligten des Mietvertrages während der ersten vier Jahre seines Bestehens ordentlich nicht kündbar.

    Heißt im Klartext das erst nach 4 Jahren ordentlich gekündigt.

    Damit ist die Klausel unwirksam. Ein Kündigungverzicht kann für maximal 45 Monate (3 Jahre + 9 Monate) ab Vertragsabschluß wirksam vereinbart werden.

    Mehr Infos hier http://www.mietrecht.org/mietvertrag/ku…aximal-4-jahre/

    Zitat

    Das Mietverhältnis ist fest geschlossen bis zum 31.12.2017, danach läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte zeit.

    Diese Befristung + Verlängerung ist eben so unwirksam.

    Zitat

    Ab wann gilt die Laufzeit? Ab Vertragsschluss oder Vertragsbeginn?

    Da kommt auf den Zeitraum des Kündigungsverzichtes an.

    Bei z. B. 1 - 3 Jahren wäre ab Vertragsbeginn zulässig und wirksam.

  • §2 Mietzeit
    2.1 Das Mietverhältnis beginnt am 1.1.2014. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann bei Mietverhältnissen über Wohnraum mit gesetzlicher Frist gekündigt werden mit folgender Besonderheit: Das Mietverhältnis ist für die Beteiligten des Mietvertrages während der ersten vier Jahre seines Bestehens ordentlich nicht kündbar.
    Das Mietverhältnis ist fest geschlossen bis zum 31.12.2017, ...


    Das Mvh ist mit gesetzlicher Frist (also bspw. am 01.10.2017) ZUM 31.12.2017 kündbar.

  • Das Mvh ist mit gesetzlicher Frist (also bspw. am 01.10.2017) ZUM 31.12.2017 kündbar.

    Das hätte zumindest der Vermieter gern. Da der Kündigungsverzicht aber unwirksam ist, kann der Mieter zum 30.06.1026 kündigen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das hätte zumindest der Vermieter gern. Da der Kündigungsverzicht aber unwirksam ist, kann der Mieter zum 30.06.2016 kündigen.


    Verstehe, der VM hatte sich um drei Monate vertan. (Habe Deine Jahresangabe korrigiert.)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!