Beiträge von Hardi

    Hallo zusammen,
    ich hätte da mal eine Frage, ich habe zwar bei Google schon geschaut allerdings bin ich etwas verunsichert.
    Es geht um einen Jahresvertrag bzw beidseitigem Kündigungsverzicht.
    Ab wann gilt die Laufzeit? Ab Vertragsschluss oder Vertragsbeginn?
    Mal ein Beispiel:

    Mietvertrag unterschrieben am 20.12.2013

    Vertragsbeginn ist der 1.1.2014

    Die 4 Jahres frist gilt bis zum 31.12.2017

    Die Klausel ist wie folgt:

    §2 Mietzeit
    2.1 Das Mietverhältnis beginnt am 1.1.2014.Der Mieter ist verpflichtet,innerhalb einer Woche nach Einzug seiner gesetzlichen Meldepflicht bei der Meldebehörde nachzukommen.Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann bei Mietverhältnissen über Wohnraum mit gesetzlicher Frist gekündigt werden mit folgender Besonderheit: Das Mietverhältnis ist für die Beteiligten des Mietvertrages während der ersten vier Jahre seines Bestehens ordentlich nicht kündbar.
    Das Mietverhältnis ist fest geschlossen bis zum 31.12.2017, danach läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte zeit.

    Im Internet las ich oftmals, dass es ab Vertragsschluss zählt und ab da an die Frist gesetzt wird.
    Demnach wären wir aber länger als 4 Jahre in der Wohnung, zumindest ein paar Tage.
    Ich bin ein wenig verunsichert und würde mich über Antworten freuen.
    Ich wünsche noch einen schönen Abend und bedanke mich im voraus.
    Liebe Grüße

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