Dem würde ich - ohne Beweise vorzulegen - widersprechen.
Auch, wenn es technisch gesehen richtig ist - die Schüssel wurde damals (vor bald vier Jahren) ohne Genehmigung angebracht, weil noch die Überzeugung herrschte, das wäre zum Empfang muttersprachlicher Sender erlaubt. Als drei Jahre danach das im Eingangspost beschriebene Schreiben kam, wurde sich von Mieterseite entschuldigt, die Genehmigung nach-beantragt und DANN auch erteilt. Das heißt seit einem Jahr gibt es die Genehmigung, URSPRÜNGLICH installiert wurde die Schüssel aber ohne - wie gesagt, auf einer Fehlannahme, das wäre pauschal in Ordnung, beruhend.
Würden Sie dann trotzdem erstmal widersprechen? In der Genehmigung steht glaube ich auch noch, dass sie jederzeit widerrufen werden kann. :-/
Ach so - was mich auch interessiert: Ist es denn von Vermieterseite überhaupt rechtens, Satellitenempfang zwar schon zu erlauben aber NUR wenn es sich um eine Flachantenne handelt? Können sie den Mieter quasi zwingen, die Schüssel zu entfernen, wenn dafür aber die Anbringung eines Rechteckes erlaubt wird? ...