Satellitenschüssel - spezielle Fragen

  • Dem würde ich - ohne Beweise vorzulegen - widersprechen.


    Auch, wenn es technisch gesehen richtig ist - die Schüssel wurde damals (vor bald vier Jahren) ohne Genehmigung angebracht, weil noch die Überzeugung herrschte, das wäre zum Empfang muttersprachlicher Sender erlaubt. Als drei Jahre danach das im Eingangspost beschriebene Schreiben kam, wurde sich von Mieterseite entschuldigt, die Genehmigung nach-beantragt und DANN auch erteilt. Das heißt seit einem Jahr gibt es die Genehmigung, URSPRÜNGLICH installiert wurde die Schüssel aber ohne - wie gesagt, auf einer Fehlannahme, das wäre pauschal in Ordnung, beruhend.

    Würden Sie dann trotzdem erstmal widersprechen? In der Genehmigung steht glaube ich auch noch, dass sie jederzeit widerrufen werden kann. :-/

    Ach so - was mich auch interessiert: Ist es denn von Vermieterseite überhaupt rechtens, Satellitenempfang zwar schon zu erlauben aber NUR wenn es sich um eine Flachantenne handelt? Können sie den Mieter quasi zwingen, die Schüssel zu entfernen, wenn dafür aber die Anbringung eines Rechteckes erlaubt wird? ...

    Einmal editiert, zuletzt von coconut_tiger (4. Juni 2017 um 12:24)

  • coconut_tiger:

    "Nun würde die eine kleine Bohrung, die durch den Plastikrahmen der Balkontür getätigt wurde, dadurch aber genauso nötig"
    - Nein, wird sie nicht, wäre sonst es eine mutwillige Sachbeschädigung. Es gibt im Handel bspw. sowas https://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_ss_i_0_13?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&url=search-alias%3Daps&field-keywords=kabel+fenster&sprefix=kabel+fenster%2Caps%2C170 Ich meine, sie auch bei Kodi schon gesehen zu haben.

    "und auch die Halterung und kurz und gut würde statt unserer (eher kleinen) Schüssel da halt eine Flachantenne am Balkongeländer hängen."
    - Die kannste auch geschickter auf dem Balkon(boden bspw.) platzieren...

  • Hi Berny

    coconut_tiger:

    "Nun würde die eine kleine Bohrung, die durch den Plastikrahmen der Balkontür getätigt wurde, dadurch aber genauso nötig"
    - Nein, wird sie nicht, wäre sonst es eine mutwillige Sachbeschädigung. Es gibt im Handel bspw. sowas https://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_ss_i_0_13?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&url=search-alias%3Daps&field-keywords=kabel+fenster&sprefix=kabel+fenster%2Caps%2C170 Ich meine, sie auch bei Kodi schon gesehen zu haben.

    "und auch die Halterung und kurz und gut würde statt unserer (eher kleinen) Schüssel da halt eine Flachantenne am Balkongeländer hängen."
    - Die kannste auch geschickter auf dem Balkon(boden bspw.) platzieren...

    Ok, danke für die Hinweise.
    Meine Frage ist jedoch: Kann der Vermieter die erteilte (und schriftlich vorliegende) Genehmigung, die für die Satellitenschüssel so wie sie ist erteilt wurde nun einfach so widerrufen, ohne dass sich irgendwelche Umstände geändert haben?
    Bzw: Hat er das Recht, jetzt auf einer flachen Antenne zu bestehen, obwohl die Schüssel bereits genehmigt wurde?

  • coconut_tiger:

    "Meine Frage ist jedoch: Kann der Vermieter die erteilte (und schriftlich vorliegende) Genehmigung, die für die Satellitenschüssel so wie sie ist erteilt wurde nun einfach so widerrufen, ohne dass sich irgendwelche Umstände geändert haben?"
    - Hast doch selbst geschrieben: "In der Genehmigung steht glaube ich auch noch, dass sie jederzeit widerrufen werden kann. :-/ "

    "Hat er das Recht, jetzt auf einer flachen Antenne zu bestehen,"
    - Er könnte sie Dir vorschlagen. Wichtig ist, dass Flach- oder Rundschüssel nicht von aussen zu sehen sind. Kenne ja Deine Balkonbrüstung o.ä. nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (4. Juni 2017 um 15:49)

  • coconut_tiger:

    "Meine Frage ist jedoch: Kann der Vermieter die erteilte (und schriftlich vorliegende) Genehmigung, die für die Satellitenschüssel so wie sie ist erteilt wurde nun einfach so widerrufen, ohne dass sich irgendwelche Umstände geändert haben?"
    - Hast doch selbst geschrieben: "In der Genehmigung steht glaube ich auch noch, dass sie jederzeit widerrufen werden kann. :-/ "

    Wurde überprüft - es steht so dort doch nicht drin, sondern nur für den Fall, dass irgendwann mal über Kabelanschluss oder Internet ein "aureichendes muttersprachliches Angebot" empfangbar wäre, aber da hat sich für den Fall nix geändert.
    Gilt also die Genehmigung immer noch? Auch sonst hat sich nichts geändert.

    Zitat

    "Hat er das Recht, jetzt auf einer flachen Antenne zu bestehen,"
    - Er könnte sie Dir vorschlagen. Wichtig ist, dass Flach- oder Rundschüssel nicht von aussen zu sehen sind. Kenne ja Deine Balkonbrüstung o.ä. nicht.

    Gut, aber die Genehmigung wurde ja ausdrücklich für eine am Balkongerüst installierte und sichtbare Schüssel gegeben.

  • Gut, aber die Genehmigung wurde ja ausdrücklich für eine am Balkongerüst installierte und sichtbare Schüssel gegeben.


    Schlecht, aber sie kann ja jederzeit widerrufen werden...:p

  • Schlecht, aber sie kann ja jederzeit widerrufen werden...:p

    Ich glaube, Sie haben den oberen Teil meines Textes übersehen? :D
    Nochmal:

    "Wurde überprüft - es steht so dort doch nicht drin, sondern nur für den Fall, dass irgendwann mal über Kabelanschluss oder Internet ein "aureichendes muttersprachliches Angebot" empfangbar wäre, aber da hat sich für den Fall nix geändert.
    Gilt also die Genehmigung immer noch? Auch sonst hat sich nichts geändert."

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