Beiträge von coconut_tiger

    Schlecht, aber sie kann ja jederzeit widerrufen werden...:p

    Ich glaube, Sie haben den oberen Teil meines Textes übersehen? :D
    Nochmal:

    "Wurde überprüft - es steht so dort doch nicht drin, sondern nur für den Fall, dass irgendwann mal über Kabelanschluss oder Internet ein "aureichendes muttersprachliches Angebot" empfangbar wäre, aber da hat sich für den Fall nix geändert.
    Gilt also die Genehmigung immer noch? Auch sonst hat sich nichts geändert."

    coconut_tiger:

    "Meine Frage ist jedoch: Kann der Vermieter die erteilte (und schriftlich vorliegende) Genehmigung, die für die Satellitenschüssel so wie sie ist erteilt wurde nun einfach so widerrufen, ohne dass sich irgendwelche Umstände geändert haben?"
    - Hast doch selbst geschrieben: "In der Genehmigung steht glaube ich auch noch, dass sie jederzeit widerrufen werden kann. :-/ "

    Wurde überprüft - es steht so dort doch nicht drin, sondern nur für den Fall, dass irgendwann mal über Kabelanschluss oder Internet ein "aureichendes muttersprachliches Angebot" empfangbar wäre, aber da hat sich für den Fall nix geändert.
    Gilt also die Genehmigung immer noch? Auch sonst hat sich nichts geändert.

    Zitat

    "Hat er das Recht, jetzt auf einer flachen Antenne zu bestehen,"
    - Er könnte sie Dir vorschlagen. Wichtig ist, dass Flach- oder Rundschüssel nicht von aussen zu sehen sind. Kenne ja Deine Balkonbrüstung o.ä. nicht.

    Gut, aber die Genehmigung wurde ja ausdrücklich für eine am Balkongerüst installierte und sichtbare Schüssel gegeben.

    Hi Berny

    coconut_tiger:

    "Nun würde die eine kleine Bohrung, die durch den Plastikrahmen der Balkontür getätigt wurde, dadurch aber genauso nötig"
    - Nein, wird sie nicht, wäre sonst es eine mutwillige Sachbeschädigung. Es gibt im Handel bspw. sowas https://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_ss_i_0_13?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&url=search-alias%3Daps&field-keywords=kabel+fenster&sprefix=kabel+fenster%2Caps%2C170 Ich meine, sie auch bei Kodi schon gesehen zu haben.

    "und auch die Halterung und kurz und gut würde statt unserer (eher kleinen) Schüssel da halt eine Flachantenne am Balkongeländer hängen."
    - Die kannste auch geschickter auf dem Balkon(boden bspw.) platzieren...

    Ok, danke für die Hinweise.
    Meine Frage ist jedoch: Kann der Vermieter die erteilte (und schriftlich vorliegende) Genehmigung, die für die Satellitenschüssel so wie sie ist erteilt wurde nun einfach so widerrufen, ohne dass sich irgendwelche Umstände geändert haben?
    Bzw: Hat er das Recht, jetzt auf einer flachen Antenne zu bestehen, obwohl die Schüssel bereits genehmigt wurde?

    Dem würde ich - ohne Beweise vorzulegen - widersprechen.


    Auch, wenn es technisch gesehen richtig ist - die Schüssel wurde damals (vor bald vier Jahren) ohne Genehmigung angebracht, weil noch die Überzeugung herrschte, das wäre zum Empfang muttersprachlicher Sender erlaubt. Als drei Jahre danach das im Eingangspost beschriebene Schreiben kam, wurde sich von Mieterseite entschuldigt, die Genehmigung nach-beantragt und DANN auch erteilt. Das heißt seit einem Jahr gibt es die Genehmigung, URSPRÜNGLICH installiert wurde die Schüssel aber ohne - wie gesagt, auf einer Fehlannahme, das wäre pauschal in Ordnung, beruhend.

    Würden Sie dann trotzdem erstmal widersprechen? In der Genehmigung steht glaube ich auch noch, dass sie jederzeit widerrufen werden kann. :-/

    Ach so - was mich auch interessiert: Ist es denn von Vermieterseite überhaupt rechtens, Satellitenempfang zwar schon zu erlauben aber NUR wenn es sich um eine Flachantenne handelt? Können sie den Mieter quasi zwingen, die Schüssel zu entfernen, wenn dafür aber die Anbringung eines Rechteckes erlaubt wird? ...

    Aus gegebenem Anlass krame ich meinen Thread erneut hervor und bin fast noch verwirrter, als zu Beginn ;-D

    Nachdem uns damals, nach dem Vorbringen unserer Argumente, ein Vertrag vorgelegt wurde, in dem wir uns zu allerlei verpflichteten - u.a. Haftpflichtversicherung etc etc - haben wir dann die Genehmigung für unsere Satellitenschüssel erhalten, schriftlich.

    Nun flattert mir gut ein Jahr später ein Brief ins Haus, dass wir die Schüssel ja ohne Genehmigung angebracht hätten, es genug Kanäle in allen möglichen Muttersprachen online gäbe (also quasi derselbe Schrieb, wie zu Beginn) und ganz am Ende dann, dass sie nur eine Flachantenne genehmigen. Wir sollen die Schüssel und alle Bohrungen entfernen und uns eine Flachantenne holen.

    Nun würde die eine kleine Bohrung, die durch den Plastikrahmen der Balkontür getätigt wurde, dadurch aber genauso nötig und auch die Halterung und kurz und gut würde statt unserer (eher kleinen) Schüssel da halt eine Flachantenne am Balkongeländer hängen.

    Können wir dazu verpflichtet werden, wenn wir vor einem Jahr ausdrücklich die Genehmigung für die Schüssel erhalten haben und zudem der Unterschied Schüssel/Flachdingen kaum da ist?

    Viele Grüße und Dank im Voraus!

    Hallo!

    Es ist eine Wohnungsgesellschaft. Wie gesagt, links, rechts, oben und unten sind auch Schüsseln, alle sogar größer als die, um die es jetzt geht, und teilweise noch viel prominenter montiert. Weiß nicht, ob das irgendeine Aussagekraft hätte vor Gericht?

    Aber so weit würde das ganze wohl eh nicht gehen. Dann eher die Zweitlösung, die Schüssel nicht einsehbar auf den Balkonboden zu stellen.
    Infos, ob das Vorhandensein von Schüsseln bei ca. 50% der Nachbarn trotzdem ein Argument für den Mieter ist, würde ich trotzdem gerne erhalten, falls jemand da was weiß - es wird ja immer noch versucht, sich mit dem Vermieter zu einigen und die Genehmigung zu erhalten. :)

    Hallo BHShuber,


    danke für diese Information.
    Im konkreten Fall ist das Angebot des Ursprungslandes online derartig mangelhaft, dass die Mieter Hoffnung auf ein Einsehen des Vermieters haben. In Berlin wurde bereits aufgrund sehr schlechter Streamingqualität zugunsten des Mieters entschieden.
    Die ausländischen Sender wären über das Internetangebot quasi unkonsumierbar, Ton und Bild grauenhaft.

    LG

    Gut, die Ausgangsfrage steht aber immer noch:
    Hat das im Ausgangspost erwähnte vom Vermieter vorgebrachte Argument denn irgendein Gewicht? Kann er tatsächlich, weil ER mit dem Kabelanbieter ausgemacht hat, dass ER keine andere Antennen Versorgung anbietet, dem MIETER das Aufstellen einer Schüssel verbieten? Jetzt mal alle anderen Argumente außen vor gelassen, denn zu denen findet man wenigstens was im Netz, wenn auch nicht immer einheitlich. Aber zu der erwähnten Problematik habe ich nichts finden können und schließlich hat der Vermieter das im Brief ausdrücklich erwähnt. Ich würde gerne erfahren, was man ihm erwidern könnte, falls eine Antwort à la "Gut, wir sehen alle anderen Argumente ein, aber leider haben wir dem Kabelanbieter nun mal zugesichert, keine andere Versorgung... (etc.etc.)"
    Die Kabelgebühren werden ja nach wie vor bezahlt, das soll auch nicht aufhören.

    Missverständlich formuliert? Gemeint ist: Der Mieter bevorzugt eine Genehmigung des Vermieters, die Schüssel ganz normal an der Balkonbrüstung befestigt sein lassen zu dürfen. %-) Als Zweitlösung würde ein Verfrachten der Schüssel auf den Balkonboden auf einem entsprechenden Fuß gelten, falls der Vermieter die Genehmigung nicht erteilen wird.

    "Du meinst es wäre nicht zuzumuten das der Mieter seine Sattelitenschüssel auch auf seinen Balkon stellt?"
    Doch, es ist für den Mieter nur nicht die ideale Lösung, weswegen ich nicht sage: "Ok, dann hammers ja, danke und tschüss!" sondern weiter eruieren möchte, welche Argumente der Mieter für sein Anliegen, eine Genehmigung zu erhalten, sinnigerweise vorbringen kann. Wenn die Genehmigung nicht kommt, dann muss sie halt auf den Boden.

    Also du meinst die Anschaffung eines Ständers, oder Fußes, oder wie das heißt, um die Schüssel dann direkt auf den Boden zu stellen und so, dass sie hinter der Brüstung von der Straße her nicht sichtbar ist? Ok, das wird als Notlösung vorgeschlagen. :)

    Da dies die Nutzung des Balkons aber auch einschränkt wäre es dem Wunsch des Mieters nach wohl hinter einer Genehmigung des Vermieters zu verorten. Von daher ist eben wichtig, ob sie nach Gesetzeslage einen berechtigten Anspruch auf den Empfang ausländischer Sender haben. Vom Vermieter wurde vorgebracht, dass diese ja übers Internet empfangen werden können, dass durch die Installation der Schüssel in die Bausubstanz und das Erscheinungsbild des Hauses eingegriffen würde und eben ihre Verpflichtung, keine andere Versorgung anzubieten. Die Frage ist immer noch: Ist diese, ihre Verpflichtung, für den Mieter von irgendeiner Relevanz? Könnte sie schwerer wiegen, als das Interesse an Informationsfreiheit?
    Gegen das Internetargument lässt sich sagen, dass das Angebot des Herkunftslandes im Netz qualitativ und quantitativ mangelhaft ist. Gegen das mit der Bausubstanz, dass die Schüssel mit einer Halterung am Geländer "festgeklemmt" wurde und keine Bohrungen vorgenommen wurden. Bleibt die Ästhetik. Ist es hierbei irgendwie von Belang, dass die Hälfte der Balkone in der Wohneinheit mit Schüsseln gepflastert ist und nicht ersichtlich wird, warum konkret diese eine entfernt werden soll?

    Hallo,

    vielen Dank!
    Doch, es geht um einen Mitbürger mit anderem Herkunftsland. Derzeit bringen Vermieter und Mieter ihre "Argumente" gegeneinander vor und für alle anderen Vermieter-Argumente konnte man sich eben etwas ergoogeln. Zu dieser Passage nicht. Gefragt wurde deshalb nach genau dieser Passage, weil eruiert werden soll, ob dieses vom Vermieter vorgebrachte Argument ein so wichtiges ist, dass es das "berechtigte Informationsinteresse" sozusagen übertrumpft. Dazu wollte ich mir Informationen einholen.

    Grüße,
    c_t

    Guten Tag,

    ich habe einen Vermieter-velangt-den-Abbau-einer-Satellitenschüssel-Fall mit eher spezieller Begründung, zu der ich mir so nichts ergoogeln konnte. Es wäre super, wenn jemand eine Idee dazu hat! :)

    Folgendes:
    Eine Satellitenschüssel ist seit mehreren Jahren von der Straße frei einsehbar errichtet. Kurz nachdem aber ein angeblicher Unity Media Mitarbeiter in die Wohnung gelassen wurde, um "einen Blick auf die Kabelbüchse" zu werfen um zu schauen "ob sie erneuert werden müsse" (musste sie nicht) kommt vom Vermieter ein Brief, dass sie informiert wurden, dass eine Satellitenanlage installiert wurde und selbige nun abgebaut werden soll. In selbigem Brief steht u.a., dass die Vermieter (Wohnungsgesellschaft) dem Kabelanbieter zugesichert hätten, außer ihm keine An tennenversorgung zuzulassen.

    Ist ein erster Gedanke, dass der "Unity Media"-Mitarbeiter hier nur nach Sat-Anlagen spioniert hat und dann die Gesellschaft informierte paranoid oder wahrscheinlich? Hat der Mieter in solchem Fall eine Handhabe, oder ist es alles zu sehr "Könnte sein, könnte auch nicht"?

    Davon abgesehen, ist es für den Mieter überhaupt relevant, was der Vermieter mit dem Kabelanbieter ausgemacht hat?

    Für Fragen weiterer Für- und Gegen-Argumente bzgl. der Sat-Schüssel, von beiden Seiten, bin ich offen, es ist nur dieser spezielle Abschnitt, der mich besonders interessiert weil ich dazu GAR nichts finden konnte.

    Vielen Dank für eine Antwort im Voraus,
    coconut_tiger

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