hallo bhshuber.....
ich bin weder dies noch das..... ich versuche nur zu verstehen.....
der vermieter hat die person benannt.... ok.
hat der vermieter auch ausreichend das interesse begründet..... ich glaub nicht.....
auszug aus der kündigung
...leider müssen wir die kündigung aussprechen, da unsere tochter nach beendigung
des schuljahres 2015/16 im sommer dieses jahres, eine eigene whg benötigt......
wenn du mir versichern kannst, dass diese begründung des vermieters ausreichend ist....
ok... dann ist das so und ich muss schaun, was ich daraus mache....
lg
jan