kündigung wegen eigenbedarf......

  • hallo bhshuber.....

    ich bin weder dies noch das..... ich versuche nur zu verstehen.....

    der vermieter hat die person benannt.... ok.

    hat der vermieter auch ausreichend das interesse begründet..... ich glaub nicht.....

    auszug aus der kündigung

    ...leider müssen wir die kündigung aussprechen, da unsere tochter nach beendigung
    des schuljahres 2015/16 im sommer dieses jahres, eine eigene whg benötigt......

    wenn du mir versichern kannst, dass diese begründung des vermieters ausreichend ist....
    ok... dann ist das so und ich muss schaun, was ich daraus mache....

    lg

    jan

  • Zitat

    leider müssen wir die kündigung aussprechen, da unsere tochter nach beendigung
    des schuljahres 2015/16 im sommer dieses jahres, eine eigene whg benötigt......

    Ob das letztendlich ausreichend ist, muss ein Richter entscheiden. Ich persönlich würde mich nicht soweit aus dem Fenster lehnen und behaupten, dass diese Kündigung unwirksam ist. Letztendlich kann der Vermieter hier auch eine konkrete Kündigung nachschieben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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    hat der vermieter auch ausreichend das interesse begründet..... ich glaub nicht.....


    ...leider müssen wir die kündigung aussprechen, da unsere tochter nach beendigung
    des schuljahres 2015/16 im sommer dieses jahres, eine eigene whg benötigt......

    wenn du mir versichern kannst, dass diese begründung des vermieters ausreichend ist....
    ok... dann ist das so und ich muss schaun, was ich daraus mache....


    Also meiner Meinung reicht diese Begründung auf jeden Fall aus. Die Tochter muß ja nicht ihre Gründe darlegen warum Sie in die Wohung will, sonder der Vermieter muß die Gründe darlegen, warum er sie benötigt. Im Zweifel wird halt nachgelegt.
    Und er benötigt Sie für seine Tochter, punkt.
    Alles andere, ob, wie und warum Sie studiert, arbeitet oder anschaffen geht, hat dich eigentlich nicht zu interessieren, überspitzt gesagt. Es geht dich schlicht nichts an.
    Angehen tut es dich höchsten, ob Sie auch einzieht, aber das ist wieder ein Thema für sich, oder ob in der Nähen noch andere vergleichbare Wohnungen dem Vermieter gehören und leer stehen, oder ob du ein Härtefallregelung ins Feld führen kannst, weil du z.Bsp 99Jahre alt bist und/oder krumm und lahm usw. usw.

  • hallo,

    hm... irgendwie stimm ich dir schon zu, möchte unbedingt irgendwelche streitigkeiten vermeiden.
    dachte mir, wenn ich im antwortschreiben das mit der formellen unwirksamkeit schreibe, gehen
    sie eher auf den deal ein, dass ich kündige (somit haben sie freie hand mit der whg) und ich
    verlasse die whg so wie sie jetzt ist. die küche müsste noch verputzt werden, der rest ist sehr
    gut in schuss. hab die whg vor sechs jahren unrenoviert übernommen.

    meine gedanken sind noch, bevor ich den brief losschicke, rede ich mit meinen vermieter (wohnt unter mir)
    und kündige alles an. somit sind sie nicht überrascht.

    lg
    tom

  • hallo,

    hm... irgendwie stimm ich dir schon zu, möchte unbedingt irgendwelche streitigkeiten vermeiden.
    dachte mir, wenn ich im antwortschreiben das mit der formellen unwirksamkeit schreibe, gehen
    sie eher auf den deal ein, dass ich kündige (somit haben sie freie hand mit der whg) und ich
    verlasse die whg so wie sie jetzt ist. die küche müsste noch verputzt werden, der rest ist sehr
    gut in schuss. hab die whg vor sechs jahren unrenoviert übernommen.

    meine gedanken sind noch, bevor ich den brief losschicke, rede ich mit meinen vermieter (wohnt unter mir)
    und kündige alles an. somit sind sie nicht überrascht.

    lg
    tom


    Ehrlich gesagt, gehe ich, wenn ein Mieter ohne zu prozessieren auszieht, auf fast alles ein was noch im Rahmen liegt, schon nur um mir den Stress zu ersparen. Ich denke daher auch dein Vermeiter wird sich bei vernünftigen Absprachen kaum quer stellen.
    Dieses Emotionale geschreibe in deinem Brief kenne ich auch zur genüge. Für mich ist das verschwendete Lebenszeit, sowohl das zu lesen als es zu schreiben, ist aber leider ebenso üblich wie sinnlos.
    Oder glaubst du vieleicht weil du deinen Gefühlen Ausdruck verleihst, sucht sich die Tochter eine andere Wohnung? Du schreibst das bestenfalls für dich um dein Gemüt zu kühlen und nicht für andere. Schlimmstenfalls ist für jeden ersichtlich das du wahrscheinlich ansonsten nichts im Köcher hast.
    Ergo, sein lassen.

  • hallo aj1900,

    danke für deine antwort....
    sieht so aus, du sprichst aus erfahrung.....
    dann werd ich deinen rat folgen und die gefühlsduselei entfernen....

    lg
    jan

  • hallo aj1900,

    danke für deine antwort....
    sieht so aus, du sprichst aus erfahrung.....
    dann werd ich deinen rat folgen und die gefühlsduselei entfernen....

    lg
    jan


    Du machst mich sehr glücklich;). So nun muß ich mich wieder meinem weinenden Mieter zuwenden, kein Witz.

  • Zitat

    Für mich ist das verschwendete Lebenszeit, sowohl das zu lesen als es zu schreiben, ist aber leider ebenso üblich wie sinnlos.

    Dahingehend kann ich jedem (Vermieter/Verwalter) den Besuch von Kommunikationsseminaren empfehlen.
    In dem Fall wird so eine Aussage des Fragestellers ("ich bin enttäuscht") dafür sorgen, dass sich der Vermieter in die Ecke gedrängt fühlt. Je nach "DISG-Typ", bzw. Charakter kann es passieren, dass dieser dann komplett auf stur stellt und die Verhandlungsposition somit geschwächt wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ähm, die Kündigung wäre wirksam gewesen, wenn sie z.b. gelautet hätte: "Wir benötigen die Wohnung , weil unsere Tochter einen eigenen Hausstand gründen will. "
    "da unsere tochter nach beendigung des schuljahres 2015/16 im sommer dieses jahres, eine eigene whg benötigt" lässt offen, warum die Tochter die Wohnung benötigt.

    Ausserdem hat in solchen Fällen die Begründung zu erfolgen, warum diese und keine der anderen 7. S. Post von BHSHuber.

    Natürlich kann man das heilen und eine korrekte Kündigung nachschieben, aber nicht mehr zum 31.08.2016 sondern ab morgen erst zum 31.10.2016

    Und JanJan ist doch bereit zu gehen, es geht jetzt nur noch um den Termin und die Konditionen. Also kündigung zurückweisen und eine freie Aufhebeung zum 31.08 verhandeln.

  • hallo an alle...

    AJ1900

    he cool... hast ne interessante whg in leipzig die ab sept. frei ist... :))

    ich werde es morgen so anstellen....

    geh morgen runter zu meinem vermieter und spreche die sache mal an.
    seh dann wie er reagiert. entweder es läuft und davon gehe ich mal aus,
    oder nicht.... aber darüber mache ich mir gedanken, wenn es akut ist...
    dank eurer hilfe kann ich mich während dem gespräch
    sehr gut positionieren... denke ich zumindest...

    jo.. dann erstmal meinen recht herzlichen dank.... :))
    werd über den ausgang berichten....

    bis denne .....

    lg
    jan

  • Zitat

    hast ne interessante whg in leipzig die ab sept. frei ist

    Der Wohnungsmarkt ist in Leipzig noch relativ entspannt. Unabhängig davon, wird Dir kein Vermieter dieser Welt jetzt schon einen Mietvertrag mit Mietbeginn 01.09.16 aushändigen. Da ist die Zeitspanne zu groß.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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