Beiträge von janjan

    hallo liebe gemeinde....

    mein mietvertrag endet wegen eigenbedarf zum 31.08.
    gestern erhielt ich die mitteilung, dass der eigentümer
    den balkon von meiner wohnung umbauen möchte. mein
    nachmieter (kind v. vermieter) möchte einen grösseren balkon und dieser wunsch
    wird ihm erfüllt. muss ich dem zustimmen? gestern sagte ich zum vermieter, dass es grundsätzlich
    möglich sei, nur jetzt im nachhinein, möchte ich die voraussichtlich dreitägige lärmbelästigung
    nicht.

    wünsch noch einen angenehmen tag

    liebe grüsse

    jan

    hallo an alle...

    AJ1900

    he cool... hast ne interessante whg in leipzig die ab sept. frei ist... :))

    ich werde es morgen so anstellen....

    geh morgen runter zu meinem vermieter und spreche die sache mal an.
    seh dann wie er reagiert. entweder es läuft und davon gehe ich mal aus,
    oder nicht.... aber darüber mache ich mir gedanken, wenn es akut ist...
    dank eurer hilfe kann ich mich während dem gespräch
    sehr gut positionieren... denke ich zumindest...

    jo.. dann erstmal meinen recht herzlichen dank.... :))
    werd über den ausgang berichten....

    bis denne .....

    lg
    jan

    hallo,

    hm... irgendwie stimm ich dir schon zu, möchte unbedingt irgendwelche streitigkeiten vermeiden.
    dachte mir, wenn ich im antwortschreiben das mit der formellen unwirksamkeit schreibe, gehen
    sie eher auf den deal ein, dass ich kündige (somit haben sie freie hand mit der whg) und ich
    verlasse die whg so wie sie jetzt ist. die küche müsste noch verputzt werden, der rest ist sehr
    gut in schuss. hab die whg vor sechs jahren unrenoviert übernommen.

    meine gedanken sind noch, bevor ich den brief losschicke, rede ich mit meinen vermieter (wohnt unter mir)
    und kündige alles an. somit sind sie nicht überrascht.

    lg
    tom

    hallo bhshuber.....

    ich bin weder dies noch das..... ich versuche nur zu verstehen.....

    der vermieter hat die person benannt.... ok.

    hat der vermieter auch ausreichend das interesse begründet..... ich glaub nicht.....

    auszug aus der kündigung

    ...leider müssen wir die kündigung aussprechen, da unsere tochter nach beendigung
    des schuljahres 2015/16 im sommer dieses jahres, eine eigene whg benötigt......

    wenn du mir versichern kannst, dass diese begründung des vermieters ausreichend ist....
    ok... dann ist das so und ich muss schaun, was ich daraus mache....

    lg

    jan

    hallo,

    @ bhshuber

    einerseits die aussagen von akkarin

    und dann hab ich das gefunden und die gründe, warum die tochter die whg braucht sind null dargelegt.
    deshalb ist die kündigung formell unwirksam.

    BGH Kündigungsschreibens bei Eigenbedarf


    BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 – VIII ZR 317/10, PM Nr. 121/2011

    BGH: Zum erforderlichen Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer Eigenbedarfskündigung

    Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zum erforderlichen Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer Eigenbedarfskündigung getroffen.

    hier der link dazu http://mieterstreit.de/allgemein/rech…ei-eigenbedarf/


    Leipziger

    ich bin wirklich enttäuscht und getroffen. das verhältnis war mal so, dass wir überlegten, gemeinsam
    in den urlaub zu fahren.halfen uns gegenseitig bei kleineren reparaturen etc.... !!!!!!!!!!!
    das schreiben soll zum ausdruck bringen.... meine enttäuschung, dennoch meine bereitschaft alles in ruhigen
    bahnen abzuwickeln, so wie alles bis dato gelaufen ist. ich finds nicht verkehrt, da ich irgendwie die hand reiche und auf eine grosse gegenreaktion muss ich hier nicht rechnen. fällt mir nix dazu ein, mit was ich zu rechnen hätte.
    ich vermute, dass bei dieser eigenbedarfskündigung ganz andere gründe im vordergrund stehen, nicht die tochter.
    mir kommt die sache nicht astrein vor. wenn es irgendwie nach rechtsstreit aussieht, bevorzuge ich den schriftverkehr..... deshalb möchte ich telefonate etc. reduzieren. ich gehe mal davon aus, dass es nicht vor gericht geht. aber ab und an sichere ich mich gerne ab. ausserdem muss ich eh schriftlich antworten.

    da es heute etwas früher war...
    wünsch ich euch einen angenehmen tach.. mit sonne wird es wohl nix....
    und herzlichen dank für eure engagement...

    jan :)

    hallo an alle....

    sodala.... hab mir folgendes überlegt........

    da die kündigung formell unwirksam ist, schlage ich den vermietern vor, selbst zum 3108.
    zu kündigen. somit haben sie freie hand, haben keine auflagen und können letztendlich
    mit der whg machen was sie wollen. für mich irgendwie schade, da ich die wohnung
    sehr mag, aber raus müsste ich sowieso....

    was haltet ihr davon.....

    hab hier mal ein schreiben aufgesetzt.....


    sehr geehrte frau vermieterin und herr vermieter,

    die erhaltene eigenbedarfskündigung vom 08. 02.2016 ist aus formellen gründen unwirksam.
    die gründe für die kündigung sind nicht ausreichend dargestellt.
    ich bin enttäuscht, dass sie ihr anliegen nicht vorher mit mir besprochen haben.
    meines erachtens pflege ich mit herrn vermieter ein sehr angenehmes nachbarschaftliches
    verhältnis. bis jetzt wurden alle mietangelegenheiten persönlich durch
    herrn vermieter angesprochen. es hätte zahlreiche gelegenheiten gegeben für ein vorgespräch.
    mir liegt nichts daran, ihrem wunsch die wohnung weiter zu vermieten nicht nach zu kommen.
    deshalb mein vorschlag, all dies in einem persönlichen gespräch zu erörtern. mit dem ziel, eine
    beidseitig zufriedenstellende lösung zu finden, wovon ich ausgehe.

    mit freundlichen grüssen


    ich denke, inhaltlich dürfte es im grossen und ganzen ok sein.
    sollte meine gramatik ein bisschen kränkeln, bitte ich um berichtigung.... danke :D

    ich wünsch euch noch was

    liebe grüsse
    jan

    @ bhshuber

    die erläuterung.......

    ärgerlich ist, das vor ein paar monaten eine whg in dem haus frei wurde.
    hat ungefähr die gleiche grösse. bis jetzt pflegte ich zu meinem vermieter
    einen freundschaftlichen kontakt. er zählte mir so ziemlich alles.
    scheidungsverfahren, neue freundin, anstehende arbeiten am haus, urlaub etc....
    selbst wenn er auf dem balkon nackt sich sonnte, scheute er keine unterhaltung
    mit mir. ich wohne eine etage drüber und wir unterhielten uns oft übern balkon...
    ich denke eher, da er ständig über finanzielle probleme klagt, er ist fast pleite.
    denn, er hat sich vor kurzen für seine whg ein neues bad gegönnt, wo
    einiges schief ging und er mit erhöhten kosten baden ging.
    ansonsten ist mir kein grund bekannt.

    das haus hat 8 whg davon sind sieben vermietet.

    ich manchen angelegenheit bin ich sehr geduldig. ich werde die sache verfolgen.....^^
    ...also hier is mal nicht... aus den augen aus dem sinn.....
    ..dabei interessiert mich weniger, ob ich den ein oder anderen cent rausschinden könnte.
    ...mich interessiert eher, mit welchen leuten ich es zu tun hatte.


    @ akkarin

    aus diversen gründen kann ich aus der whg nicht vor mitte august ausziehen.
    das angebot des vermieters bzgl. früher ausziehen ist für mich nicht relevant.
    interessant ist, da ich dabei bin die küche zu renovieren, wie ich die küche und
    den rest der whg zu übergeben habe. ein teil der küchenwände sind neu verputzt. der
    rest müsste unbedingt gemacht werden. ich habe die whg. vor sechs jahren
    unrenoviert übernommen. steht leider nicht im mietvertrag.
    muss ich die restlichen küchenwände (genau die hälfte) noch verputzen?

    würd mich auch interessieren, wo bei der kündigung formal der haken ist......


    @ leipziger

    .....was meinst du mit "im zweifel".... dass der vermieter im zweifel auf eine kündigungsfrist verzichtet.....

    bei mir steht der umzugstermin so gut wie fest.... vor mitte august geht nichts...

    ...freuen tue ich mich in dem sinne, dass was neues beginnt. voraussichtlich in
    der stadt, wie dein nickname..... :))


    ......liebe grüsse und noch einen angenehmen....

    jan :)

    hallo und einen schönen abend...


    BHShuber
    ..ist so ein standart mietvertrag... tja, da muss ich mich wohl irgendwie einigen....
    ... doof ist halt nur, hab angefangen die küche zu renovieren, nur kam ich in letzer zeit nicht dazu.
    .... sieht nicht grad toll aus... hab auch die nächsten wochen kaum zeit dafür... hoffe , dass es bezgl.
    kaution keine probleme gibt. hab die whg. unrenoviert übernommen. das steht leider nicht im mietvertrag.

    @ hamburg....
    ich maße mir nicht an, dass sie eine whg braucht.... ich stell nur in frage, ob es ausgerechnet meine sein muss...
    ..denn, es gibt noch eine erläuterung zu der geschichte...

    @ akkarin

    wie alt .... kann ich nicht sagen ... 17 oder 18 ... macht jetzt abi
    ärgerlich ist, das vor ein paar monaten eine whg in dem haus frei wurde.
    hat ungefähr die gleiche grösse. bis jetzt pflegte ich zu meinem vermieter
    einen fast freundschaftlichen kontakt. er zählte mir so ziemlich alles.
    scheidungsverfahren, neue freundin, anstehende arbeiten am haus, urlaub etc....
    selbst wenn er auf dem balkon nackt sich sonnte, scheute er keine unterhaltung
    mit mir. ich wohne eine etage drüber und wir unterhielten uns oft übern balkon...
    ich denke eher, da er ständig über finanzielle probleme klagt, er ist fast pleite.
    denn, er hat sich vor kurzem für seine whg ein neues bad gegönnt, wo
    einiges schief ging und er mit erhöhten kosten baden ging.
    ansonsten ist mir kein grund bekannt.
    das haus hat 8 whg davon sind sieben vermietet.
    hab keine rechtsschutzversicherung. ich möchte auch keinen rechtsstreit
    provozieren. nur, wenn ich gelinkt werde und sich herausstellt, die wohnung
    wird zu einer eigentumswhg umgewandelt, werd ich sauer.

    das ist der gesamte brieff

    Sehr geehrter Herr Jan,

    hiermit kündigen wir Ihnen das o.a. Mietverhätlnis fristgerecht zum 31.08.2016.

    Leider müssen wir die Kündigung aussprechen, da unsere Tochter nach Beendigung des
    Schuljahres 2015/2016 im Sommer dieses Jahres, eine eigene Wohnung benötigt.

    Bitte teilen Sie mir innerhalb der nächsten 4 Wochen einen Termin für die Besichtigung
    mit unserer Tochter mit. (Tel. xxxxxx - tagsüber)

    Gerne können Sie auch vorher ausziehen, sobald Sie eine neue Wohnung gefunden haben,
    damit Sie nicht mit doppelter Miete belastet sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    xxxxx xxxxxx


    sodala.... erstmal herzlichen dank für die hilfreichen antworten....

    wünsch allen noch einen schönen abend

    lg

    jan

    hallo liebe leser,

    leider habe ich vor wochen die kündigung... wegen eigenbedarf... meiner geliebten wohnung bekommen.
    sie kam aus heiterem himmel. kann mich sehr schwer von der wohnung trennen.

    habe den brief per einschreiben am 09.02. erhalten.
    die kündigungsfrist von 6 monaten stimmt.
    ich möchte gerne wissen, ob die begründung des eigenbedarf in den schreiben eine kündigung rechtfertigt. Ich hege so meine zweifel, ob die tochter wirklich die wohnung benötigt. da es in
    der stadt keine studienangebote gibt. die nächste möchlichkeit ist ca. 1 1/2 std. entfernt.


    Sehr geehrter Herr Jan,

    hiermit kündigen wir Ihnen das o.a. Mietverhätlnis fristgerecht zum 31.08.2016.

    Leider müssen wir die Kündigung aussprechen, da unsere Tochter nach Beendigung des
    Schuljahres 2015/2016 im Sommer dieses Jahres, eine eigene Wohnung benötigt.....

    ..... das o.g. ist die begründung....


    ....... weiter im text.....

    Bitte teilen Sie mir innerhalb der nächsten 4 Wochen einen Termin für die Besichtigung
    mit unserer Tochter mit. (Tel. xxxxxx - tagsüber).........

    weiterhin möchte ich noch wissen,

    welchen besichtiungstermin muss ich zustimmen. ich möchte den termin möglichst
    weit nach hinten legen. sprich ab mitte juli....
    habe ich ein recht, dass der besichtigunstermin erst ab mitte juli stattfindet.

    .....weiter im text.....

    Gerne können Sie auch vorher ausziehen, sobald Sie eine neue Wohnung gefunden haben,
    damit Sie nicht mit doppelter Miete belastet sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    xxxxx xxxxxx


    ...das wars... kurz und knapp und verändert einiges... uff

    ich hoffe, der ein oder andere hat eine antwort für mich....
    &
    ... bedanke mich schonmal im voraus.....

    noch einen angenehmen abend/tag

    jan

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