Zugangszeitpunkt bei Kündigung wegen Mieterhöhung

  • Hallo zusammen,

    wir warten nach abgeschlossener energetischer Modernisierung quasi täglich auf den Zugang der Mieterhöhungsankündigung. Ich werde diesen Monat so oder so kündigen, da ich wegen der 50%igen Mieterhöhung, die diese Maßnahme zur Folge hat, ausziehen werde. Gilt bei dem Sonderkündigungsrecht, was man bei Mieterhöhungen hat, denn auch, dass der Zugang der Kündigung spätestens am 3. Werktag zu erfolgen hat? Heißt, wenn ich am 29.02. das Schreiben mit der Mieterhöhung erhalte, kann ich dann noch zum 30.04. kündigen, oder habe ich hier dann wirklich Pech gehabt und kann erst zum 31.05. aus dem Vertrag?

    Danke und Grüße

  • Hallo zusammen,

    wir warten nach abgeschlossener energetischer Modernisierung quasi täglich auf den Zugang der Mieterhöhungsankündigung. Ich werde diesen Monat so oder so kündigen, da ich wegen der 50%igen Mieterhöhung, die diese Maßnahme zur Folge hat, ausziehen werde. Gilt bei dem Sonderkündigungsrecht, was man bei Mieterhöhungen hat, denn auch, dass der Zugang der Kündigung spätestens am 3. Werktag zu erfolgen hat? Heißt, wenn ich am 29.02. das Schreiben mit der Mieterhöhung erhalte, kann ich dann noch zum 30.04. kündigen, oder habe ich hier dann wirklich Pech gehabt und kann erst zum 31.05. aus dem Vertrag?

    Danke und Grüße

    Hallo,

    50%ige Mieterhöhung halte ich für sehr weit hergeholt.

    Was, wann, wieviel und überhaupt der Vermieter eine Modernisierungserhöhung machen kann, liest du bitte hier:

    https://www.das.de/de/rechtsporta…rnisierung.aspx

    Gruß

    BHShuber

  • BGB § 561
    Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

    (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.

    (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Aus meiner laienhafte Sicht könntet Ihr noch zum 30.04. kündigen.

    Müßtet Euch aber in der Kündigung ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht berufen.

  • Kannst Du gerne für weithergeholt halten, war aber nicht Bestandteil meiner Frage. Du hast allerdings recht, es sind nur 47%, von 630 Euro auf 930 Euro Kaltmiete.
    Bei energetischer Modernisierung kann der Vermieter 11% der Kosten pro Jahr umlegen und es ist irrelevant, ob das nun 10 oder 50% der Miete sind.

    [QUOTE][/Hallo,

    50%ige Mieterhöhung halte ich für sehr weit hergeholt.

    Was, wann, wieviel und überhaupt der Vermieter eine Modernisierungserhöhung machen kann, liest du bitte hier:

    https://www.das.de/de/rechtsportal/m...nisierung.aspx

    Gruß

    BHShuber [QUOTE]

  • Danke, Anitari, ich vermute es auch, da es aber nicht explizit in dem Paragraphen erwähnt ist, bin ich mir unsicher. Naja, FALLS das Schreiben bis Montag kommt, kann ich ja hilfsweise mit 3 Monaten Frist kündigen und dann schauen, was zurück kommt.

  • Danke, Anitari, ich vermute es auch, da es aber nicht explizit in dem Paragraphen erwähnt ist, bin ich mir unsicher. Naja, FALLS das Schreiben bis Montag kommt, kann ich ja hilfsweise mit 3 Monaten Frist kündigen und dann schauen, was zurück kommt.


    ... und dann müsste Deine Kündigung bis spätestens am 03.03. beim VM sein.

  • ... und dann müsste Deine Kündigung bis spätestens am 03.03. beim VM sein.

    Genau DAS war ja meine Frage - bei der regulären Kündigung ist das klar (siehe meine Eingangspost), beim Sonderkündigungsrecht eben aber mir als Laien in der Formulierung nicht ersichtlich, dass hier die "am 3. Werktag"-Regelung auch gilt. Aber gestern war auch nichts in der Post, die Chance sinken also...

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